24.12.2013 Aufrufe

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

Die Landschaftszone weist durchschnittlich nur mittlere Flächengrößen hinsichtlich unzerschnittener<br />

Freiräume auf. Verantwortlich für die Gesamtbelastung, insbesondere für die höheren Bauflächenanteile<br />

und Erschließungsgrade sind die Küsten- und Hafenstädte mit ihrem Umland sowie die teilweise<br />

intensive touristische Nutzung. Größere unbebaute und unzerschnittene Landschaftsräume befinden<br />

sich noch im Bereich der Rostocker Heide, der Halbinsel Zingst, West- (und Süd-) rügen, Zieseniederung<br />

sowie im Bereich der südlichen Oderhaffregion. Da die Landschaftsausstattung der wichtigste<br />

Kapitalstock für die touristische Nutzung darstellt, sollten weitere Freiraumbeanspruchungen durch<br />

Bauflächen und Verkehrstrassen vermieden werden.<br />

Wasserflächen der Küste und Bodden sollten von technischen Bauwerken weitgehend freigehalten<br />

werden.<br />

2 Vorpommersches Flachland<br />

In dieser Landschaftszone konzentriert sich die Mehrzahl der großflächigen unzerschnittenen Freiräume.<br />

Hervorzuheben sind insbesondere die großflächigen Niederungsgebiete von Recknitz, Trebel,<br />

Peene, Tollense, Landgraben und Zarow mit Friedländer Großen Wiese sowie die großflächigen<br />

Waldgebiete im südlichen Umland von Stralsund und in der Ueckermünder Heide. Der bestehende<br />

konsistente Freiraumverbund sollte erhalten werden.<br />

3 Rückland der Seenplatte<br />

Im Rückland der Seenplatte setzt sich der Verbund großflächiger unzerschnittener Freiräume fort.<br />

Dies betrifft die Niederungen des Recknitz-Augrabensystems, der Peene, des Tollense-<br />

Landgrabensystems, der Uecker und Randow. Hinzu kommt die Warnowniederung und eine Reihe<br />

ländlich geprägter Räume in den Naturräumen Warnow-Recknitz-Gebiet, Teterower-Malchiner-<br />

Becken, Woldegk-Feldberger-Hügelland und Ueckermärkisches Hügelland. Dieses kohärente System<br />

der zerschneidungsarmen Freiräume sollte gesichert und entwickelt werden.<br />

4 Höhenrücken und Seenplatte<br />

Die Landschaftszone weist großflächige unzerschnittene Freiräume im Bereich der Groß- und Kleinseenplatte<br />

auf. In diesen Landschaftsräumen korrelieren hohe landschaftliche Raumqualitäten mit<br />

Rückzugsräumen störungssensibler Tierarten mit großen Raumansprüchen. Die weitere Entwicklung<br />

des touristischen Potentials muss daher mit großer Sorgfalt erfolgen. Ähnliches gilt für die Schaalseeregion.<br />

Die großflächigen unzerschnittenen Freiräume nordöstlich des Schweriner Sees sind durch<br />

den Bau der A 241 gefährdet. Wanderkorridore für wandernde Tierarten sollten erhalten und wiederhergestellt<br />

werden.<br />

5 Südwestliches Vorland der Seenplatte und 6 Elbetal<br />

Die Landschaftszone weist im Bereich der südwestlichen Altmoränen und Sander sowie im Bereich<br />

der Niederungen von Elde, Sude und Lewitz sowie der Parchim-Meyenburger Sand- und Lehmflächen<br />

noch großflächige unzerschnittene Freiräume auf. Besondere räumliche Schwerpunkte von Erhaltungs-<br />

und Entwicklungsmaßnahmen sind wegen ihrer Biotopverbundfunktion die Niederungsgebiete,<br />

zu der auch die Elbniederung gehört. Die zusammenhängenden Waldflächen sollten vor Zerschneidungen<br />

bewahrt werden.<br />

2.7 Zusammenfassung für die Landschaftszonen<br />

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ziele zum Schutz und zur Entwicklung der einzelnen Naturgüter<br />

sowie der landschaftlichen Freiräume ergibt sich aus folgender Tabelle 44.<br />

Bei den wichtigsten qualitativen Zielformulierungen wird wie mehrfach dargestellt unterschieden<br />

zwischen Maßnahmen zur Sicherung (S) und zur Entwicklung (E) sowie zum Schutz vor Beeinträchtigungen<br />

(B).<br />

08.03 159

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!