Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>- <strong>Vorpommern</strong>-<br />
II.GRUNDLAGEN<br />
2 DIE NATURGÜTER<br />
Die Nebenflüsse der Elbe sind teilweise sehr naturnah ausgeprägt, z.B. der mäandrierende Altarm der<br />
Löcknitz oder die Sude bei Boizenburg.<br />
Der Zustand und die Bedeutung des Landschaftsbildes wurden landesweit 1 ermittelt. Wie jede Erfassung<br />
und Bewertung des Landschaftsbildes hat die angewandte Methode keine allgemeine Gültigkeit,<br />
sie erfüllt jedoch die Mindestanforderungen an Transparenz und Begründung.<br />
Die Erfassung erfolgte aufgrund der Kriterien :<br />
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Der Erlebnisfaktor Vielfalt erfasst die Landschaftsstruktur, d.h. die Art der Ausprägung der jeweiligen<br />
Landschaftskomponenten (Relief, Gewässer, Vegetation, Nutzungen, Siedlungen und bauliche<br />
Anlagen) sowie ihre Anordnung und Verteilung im Raum.<br />
Der Erlebnisfaktor Naturnähe/Kulturgrad erfasst den Grad der anthropogenen Veränderungen der<br />
Landschaftskomponenten (u.a. Bewirtschaftungsintensität, Grad der Überprägung natürlicher<br />
Strukturen bzw. gewachsener historischer Strukturen, Grad anthropogener Beeinträchtigungen).<br />
Mit diesem Kriterium wird die Qualität der Landschaftsbildelemente eingeschätzt.<br />
Der Erlebnisfaktor Eigenart erfasst die Besonderheiten der Komponenten im Vergleich mit anderen<br />
Landschaftsräumen, d.h. stellt ihre Unverwechselbarkeit im Vergleich mit anderen Räumen<br />
dar. Es werden Informationen zur spezifischen Ausbildung der Landschaftsbildkomponenten erfasst,<br />
die im Zusammenhang mit der jeweiligen Landschaftsgenese steht. Sowohl Naturelemente<br />
als auch kulturbedingte Elemente können die landschaftliche Eigenart prägen.<br />
Der Erlebnisfaktor Schönheit bezeichnet das harmonische Zusammenspiel der Landschaftsbildkomponenten.<br />
Für die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes wurden anhand der Kriterien Reliefunterschiede,<br />
Flächennutzungswechsel sowie ausgeprägte naturräumliche Grenzen, vertikale Strukturen in<br />
der Landschaft (z.B. Waldränder, Alleen, Hecken, ausgeprägte Höhenzüge) Landschaftsbildräume<br />
gebildet. Diese beschriebenen Landschaftsbildräume wurden einer formalisierten und weitgehend<br />
nachvollziehbaren Bewertung der Schutzwürdigkeit mittels einer vierstufigen Skala unterzogen 1 . Die<br />
Bewertung beruht zum einen auf dem „Lokalen Wert“ (Vielfalt, Naturnähe, Schönheit) des Raumes<br />
und dem „Repräsentativen Wert“ (Eigenart unter landesweiter Betrachtung) mit einer abschließenden<br />
verbal-argumentativen Prüfung und Entscheidung. Die Ergebnisse der flächendeckenden Bewertung<br />
des Landschaftsbildes sind in Karte IV im Maßstab 1:250.000 in vier Bewertungsstufen zusammengefasst.<br />
Nach dieser Methodik wird vor allem das Landschaftsbild in den Landschaftszonen 1, 4, 5 und 6<br />
sowie in den Flusstälern und in der Ueckermünder Heide als hoch bis sehr hoch schutzwürdig beurteilt.<br />
Als zusätzliche Informationen und Orientierung wurden in die Karte IV wertvolle Landschaftsbildelemente<br />
(markante Reliefstrukturen, Binnenseen, Küstengewässer, Fließgewässer, Waldgebiete und<br />
Feldgehölze, Grünland- und Röhrichtbereiche, markante Alleen, architektonische Höhendominanten<br />
sowie Aussichtspunkte) und störende Landschaftsbildelemente (Autobahnen, Bundesstraßen, negative<br />
Einzelobjekte, Windkraftanlagen – Stand 20011 - Hochspannungsleitungen und Eisenbahntrassen)<br />
aufgenommen.<br />
Gefährdungsursachen<br />
1. Das Landschaftsbild bietet im bundesweiten Vergleich hervorragende Grundlagen für die landschaftsbezogene<br />
Erholung, das im wesentlichen nur durch den Bau von Windkraftanlagen und<br />
Hauptverkehrsstraßen gefährdet wird.<br />
2. Innerhalb des Landes zeichnen sich besonders die Landschaftszonen 1, 4 und 6 durch sehr hoch<br />
schutzwürdige Landschaftsbilder aus, wobei die größte Gefährdung durch Baumaßnahmen für die<br />
Zone 1 besteht.<br />
1 LABL (1995)<br />
92 08.03