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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>- <strong>Vorpommern</strong>-<br />

II.GRUNDLAGEN<br />

2 DIE NATURGÜTER<br />

Die Nebenflüsse der Elbe sind teilweise sehr naturnah ausgeprägt, z.B. der mäandrierende Altarm der<br />

Löcknitz oder die Sude bei Boizenburg.<br />

Der Zustand und die Bedeutung des Landschaftsbildes wurden landesweit 1 ermittelt. Wie jede Erfassung<br />

und Bewertung des Landschaftsbildes hat die angewandte Methode keine allgemeine Gültigkeit,<br />

sie erfüllt jedoch die Mindestanforderungen an Transparenz und Begründung.<br />

Die Erfassung erfolgte aufgrund der Kriterien :<br />

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Der Erlebnisfaktor Vielfalt erfasst die Landschaftsstruktur, d.h. die Art der Ausprägung der jeweiligen<br />

Landschaftskomponenten (Relief, Gewässer, Vegetation, Nutzungen, Siedlungen und bauliche<br />

Anlagen) sowie ihre Anordnung und Verteilung im Raum.<br />

Der Erlebnisfaktor Naturnähe/Kulturgrad erfasst den Grad der anthropogenen Veränderungen der<br />

Landschaftskomponenten (u.a. Bewirtschaftungsintensität, Grad der Überprägung natürlicher<br />

Strukturen bzw. gewachsener historischer Strukturen, Grad anthropogener Beeinträchtigungen).<br />

Mit diesem Kriterium wird die Qualität der Landschaftsbildelemente eingeschätzt.<br />

Der Erlebnisfaktor Eigenart erfasst die Besonderheiten der Komponenten im Vergleich mit anderen<br />

Landschaftsräumen, d.h. stellt ihre Unverwechselbarkeit im Vergleich mit anderen Räumen<br />

dar. Es werden Informationen zur spezifischen Ausbildung der Landschaftsbildkomponenten erfasst,<br />

die im Zusammenhang mit der jeweiligen Landschaftsgenese steht. Sowohl Naturelemente<br />

als auch kulturbedingte Elemente können die landschaftliche Eigenart prägen.<br />

Der Erlebnisfaktor Schönheit bezeichnet das harmonische Zusammenspiel der Landschaftsbildkomponenten.<br />

Für die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes wurden anhand der Kriterien Reliefunterschiede,<br />

Flächennutzungswechsel sowie ausgeprägte naturräumliche Grenzen, vertikale Strukturen in<br />

der Landschaft (z.B. Waldränder, Alleen, Hecken, ausgeprägte Höhenzüge) Landschaftsbildräume<br />

gebildet. Diese beschriebenen Landschaftsbildräume wurden einer formalisierten und weitgehend<br />

nachvollziehbaren Bewertung der Schutzwürdigkeit mittels einer vierstufigen Skala unterzogen 1 . Die<br />

Bewertung beruht zum einen auf dem „Lokalen Wert“ (Vielfalt, Naturnähe, Schönheit) des Raumes<br />

und dem „Repräsentativen Wert“ (Eigenart unter landesweiter Betrachtung) mit einer abschließenden<br />

verbal-argumentativen Prüfung und Entscheidung. Die Ergebnisse der flächendeckenden Bewertung<br />

des Landschaftsbildes sind in Karte IV im Maßstab 1:250.000 in vier Bewertungsstufen zusammengefasst.<br />

Nach dieser Methodik wird vor allem das Landschaftsbild in den Landschaftszonen 1, 4, 5 und 6<br />

sowie in den Flusstälern und in der Ueckermünder Heide als hoch bis sehr hoch schutzwürdig beurteilt.<br />

Als zusätzliche Informationen und Orientierung wurden in die Karte IV wertvolle Landschaftsbildelemente<br />

(markante Reliefstrukturen, Binnenseen, Küstengewässer, Fließgewässer, Waldgebiete und<br />

Feldgehölze, Grünland- und Röhrichtbereiche, markante Alleen, architektonische Höhendominanten<br />

sowie Aussichtspunkte) und störende Landschaftsbildelemente (Autobahnen, Bundesstraßen, negative<br />

Einzelobjekte, Windkraftanlagen – Stand 20011 - Hochspannungsleitungen und Eisenbahntrassen)<br />

aufgenommen.<br />

Gefährdungsursachen<br />

1. Das Landschaftsbild bietet im bundesweiten Vergleich hervorragende Grundlagen für die landschaftsbezogene<br />

Erholung, das im wesentlichen nur durch den Bau von Windkraftanlagen und<br />

Hauptverkehrsstraßen gefährdet wird.<br />

2. Innerhalb des Landes zeichnen sich besonders die Landschaftszonen 1, 4 und 6 durch sehr hoch<br />

schutzwürdige Landschaftsbilder aus, wobei die größte Gefährdung durch Baumaßnahmen für die<br />

Zone 1 besteht.<br />

1 LABL (1995)<br />

92 08.03

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