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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Auch weiterhin sollen aus dem Life-Programm für bundes- und europaweit bedeutsame Feuchtgebiete<br />

innerhalb der EU-Vogelschutzgebiete und der gemeldeten FFH-Gebiete gezielt Mittel eingeworben<br />

werden. Darüber hinaus sollen künftig Gebiete in die Projektförderung einbezogen werden, die dem<br />

Schutz und der Wiederherstellung anderer repräsentativer, bislang weniger oder nicht einbezogener<br />

Lebensraumtypen dienen (Tab. 70).<br />

Förderprogramm des Bundes zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und<br />

Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ – Naturschutzgroßprojekte und Gewässerrandstreifenprojekte<br />

(„Förderprogramm Naturschutzgroßprojekte“)<br />

Über das Bundesförderprogramm zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und<br />

Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ sollen für Deutschland repräsentative,<br />

großflächige und gefährdete Gebiete für den Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz dauerhaft gesichert<br />

werden. Mit seiner Zielsetzung handelt es sich um ein bedeutendes naturschutzfachliches Umsetzungsinstrument.<br />

Die Kernflächen der Gebiete sind als Naturschutzgebiete zu sichern.<br />

Die Laufzeit von Naturschutzgroßprojekten beträgt etwa 10-12 Jahre, bis zu 75 % der Finanzierung<br />

werden durch den Bund übernommen. Schwerpunktmäßig wird der Flächenerwerb (Ankauf oder langfristige<br />

Pacht) finanziert.<br />

Derzeit werden mit der „Peenetal-Landschaft“, „Ostrügenschen Boddenlandschaft“ und der „Schaalsee-Landschaft“<br />

(grenzüberschreitend mit Schleswig-Holstein) drei Gebiete gefördert.<br />

Über die Förderung weiterer Gebiete soll das Programm kontinuierlich fortgeführt werden. Gebiete,<br />

die für eine Förderung in Betracht kommen, werden nach Meldung durch die Bundesländer beim Bundesamt<br />

für Naturschutz in einer sog. „offenen Liste“ geführt.<br />

Diese enthält eine Reihe von Vorschlagsgebieten mit bestätigtem Sanierungs- und Sicherungsbedarf<br />

bei schutzwürdigen Teilen von Natur und Landschaft (vgl. Tab. 71).<br />

Ankauf von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

Für den gezielten Flächenerwerb auf freiwilliger Basis können Gelder aus Landesmitteln, Naturschutzstiftungen<br />

und Verbänden eingesetzt werden.<br />

Der Ankauf von Flächen ist nur dann ein geeignetes Instrument:<br />

• wenn eine dauerhafte Nutzungsaufgabe von Flächen angestrebt wird oder eine Bewirtschaftung<br />

sinnvoll nicht mehr möglich ist,<br />

• die Flächen in größeren Komplexen liegen, um eine handhabbare Verwaltung sicherzustellen (Vermeidung<br />

von Streubesitz),<br />

• die kontinuierliche Vor-Ort-Betreuung z.B. durch Naturschutzverbände gewährleistet ist und<br />

• die Folgekosten beherrschbar sind (Abgaben).<br />

Flächen, die einer ständigen Pflege oder Bewirtschaftung bedürfen (halbnatürliche Lebensräume),<br />

sollen grundsätzlich in der Hand der Nutzer verbleiben und die extensive Nutzung im Rahmen der<br />

Agrarumweltmaßnahmen gesichert werden.<br />

Im Rahmen des Moorschutzkonzeptes sollen mittelfristig rund 40.000 ha ökonomisch und ökologisch<br />

nicht sinnvoll zu bewirtschaftende Moorflächen angekauft und renaturiert werden.<br />

Die Flächen gehen in das Eigentum der Stiftung Umwelt und Naturschutz über (vgl. Tab. 72).<br />

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08.03

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