Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen<br />
Die Einstufung von tiefgründigen Niedermooren beruht auf ihrer Bedeutung für das Arten- und Lebensraumpotenzial<br />
sowie für den Boden-, Gewässer- und Klimaschutz. Viele Niedermoorbereiche<br />
sind mit Bruchwäldern, Röhrichten und Rieden sowie seggen- und binsenreichen Nasswiesen bestanden<br />
und unterliegen damit dem gesetzlichen Biotopschutz. Ein umfassender und dauerhafter Schutz<br />
der Bereiche mit noch hoher Lebensraumqualität ist allerdings nur über den Erhalt bzw. die Verbesserung<br />
der hydrologischen Situation für den gesamten Moorkörper möglich und sinnvoll. Daher wurden<br />
auch die auf größeren Flächenanteilen durch Entwässerung und intensive Nutzung geschädigten tiefgründigen<br />
Niedermoore als herausragend bewertet, obwohl sie aktuell nicht in der Lage sind, ihre<br />
Funktion als Stoffsenke, Wasserspeicher und Lebensraum für spezialisierte Arten zu erfüllen. Das<br />
Entwicklungserfordernis für diese Bereiche wird gesondert hervorgehoben (siehe unten).<br />
Diese großräumigen Moore sind mit Instrumenten der Raumordnung vor schädigenden Einflüssen<br />
durch Bebauung oder Rohstoffabbau zu sichern.<br />
3. Gewässer (nach Karten 5b, III und V)<br />
3.1 Naturnahe Seen (Seen mit einer weitgehend natürlichen Wasserqualität)<br />
Dargestellt sind mesotrophe Seen ergänzt um den Krakower Obersee und den Parumer See als landesweit<br />
besonders bedeutsame Characeengewässer.<br />
Der Schutz der wenigen noch verbliebenen nährstoffarmen Seen ist eine zentrale Aufgabe des Gewässerschutzes.<br />
Die ehemals für die Mehrzahl der Seen des Landes typischen Trophieverhältnisse bieten<br />
Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund ihrer aktuellen Seltenheit, Gefährdung<br />
und ihrer besonderen Lebensraumqualität kommt den mesotrophen Seen eine „herausragende<br />
Bedeutung für den Naturhaushalt“ zu. Für den Erhalt dieser Seen sind Schutzmaßnahmen auch im<br />
Einzugsgebiet erforderlich, hierzu sind raumordnerische Instrumente notwendig.<br />
3.2 Naturnahe Fließgewässer (Fließgewässer mit einem überdurchschnittlichen Anteil an naturnahen<br />
Fließgewässerabschnitten 1 sowie Fließgewässer mit besonderen Ziel-Artenvorkommen)<br />
Fließgewässer mit einem überdurchschnittlichen Anteil an naturnahen Abschnitten (vgl. Karten III<br />
und V) sowie Fließgewässer, welche die in Tabelle 40 genannten Zielarten aufweisen (vgl. Karte 5b),<br />
werden als von „herausragender Bedeutung für den Naturhaushalt“ eingestuft. Die naturnahen Abschnitte<br />
unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz.<br />
In diesen Fließgewässern ist die unter naturnahen Bedingungen zu erwartende Wasserqualität zu erhalten<br />
bzw. wiederherzustellen; die Bestände der Zielarten sind in überlebensfähigen Populationen zu<br />
sichern. Beeinträchtigungen der Gewässerstruktur oder –güte sowie intensive touristische Nutzungen<br />
dürfen nicht erfolgen. Dies ist mit Instrumenten der Raumordnung sicherzustellen.<br />
4. Bereiche mit Rastplatzfunktionen für Vögel (nach Karte Ia)<br />
4.1 Küstengewässer<br />
Dargestellt sind nach der Karte I a „sehr hoch“ bewertete Rastplatzfunktionsflächen.<br />
Es handelt sich hierbei um marine Rastgebiete, in denen regelmäßig die quantitativen Kriterien für<br />
international bedeutsame Konzentrationen um das Mehrfache überschritten werden, oder in denen<br />
regelmäßig die quantitativen Kriterien für international bedeutsame Konzentrationen für mindestens<br />
zwei Arten aus mindestens zwei ökologischen Gruppen erreicht oder überschritten werden, oder in<br />
denen regelmäßig die quantitativen Kriterien für international bedeutsame Konzentrationen für mindestens<br />
vier Arten aus mindestens einer ökologischen Gruppe erreicht oder überschritten werden.<br />
Die Vorrangfunktion ergibt sich aus den internationalen Verpflichtungen der Ramsar-Konvention<br />
(Artikel 3, Abs. 1) und der EU-Vogelschutz-Richtlinie (Artikel 4, Abs. 2).<br />
Zur Sicherung der Rastplatzfunktion ist der Erhalt der Störungsarmut, des Nahrungsreichtums und der<br />
Wasserqualität der Bereiche zu gewährleisten. Nutzungen, die diesen Zielstellungen entgegenstehen<br />
wie z.B. Windkraftanlagen, touristische Nutzungen, sind auszuschließen.<br />
1 Klassen 1 und 2 in Karte III<br />
228<br />
08.03