Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>- <strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
3.2 Maßnahmen für die Sicherung und Entwicklung der Erholungsfunktion<br />
und des Landschaftsbildes<br />
3.2.1 Grundlagen<br />
Für die landschaftsbezogene Erholung haben Naturschutz und Landschaftspflege die Aufgabe 1 :<br />
a) vorsorgend Angebote für naturverträgliche Erholungs- und Freizeitaktivitäten zu sichern und zu<br />
ihrer Entwicklung beizutragen (vgl. §§ 40 bis 45 LNatG) sowie<br />
b) Überlastungserscheinungen durch technisierte und infrastrukturabhängige Erholungs- und Freizeitformen<br />
und deren Einrichtungen zu verhindern und erhebliche Umweltbeeinträchtigungen<br />
zu vermeiden und zu minimieren (unter anderem durch Verträglichkeitsuntersuchungen und<br />
Eingriffsregelung).<br />
Mit der Landschaftsplanung ist einerseits der Schutz der ökologischen und ästhetischen Funktionen<br />
der Landschaft sicherzustellen und andererseits ist das bestehende interne Konfliktpotenzial zwischen<br />
landschaftsgebundener Erholung sowie Biotop- und Artenschutz zu analysieren und es sind Wege zur<br />
Konfliktlösung aufzuzeigen. Flächenschutzkategorien wie das Landschaftsschutzgebiet und der Naturpark<br />
enthalten immanent die Erholungsvorsorge als Zielstellung. Umwelt- und Naturschutz sind<br />
auf Umweltbildung und -information der Öffentlichkeit angewiesen. Insbesondere durch das Naturund<br />
Landschaftserleben kann Umweltbewusstsein vermittelt werden.<br />
Je nach Erholungsart (vgl. Tab. 75) können optische und akustische Störungen für Tierarten unterschiedlicher<br />
Intensität entstehen.<br />
Starke Beeinträchtigungen der Tierwelt, insbesondere von Vögeln, sind bei Wassersportaktivitäten zu<br />
verzeichnen. Im gewässerreichen Land <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ergeben sich oft gegensätzliche<br />
Anforderungen von Wasservogelschutz und Wassersportaktivitäten. Für Gebiete mit hoher Bedeutung<br />
für den Artenschutz und konträr wirkenden Nutzungsabsichten durch störungsintensive Freizeitaktivitäten<br />
sind deshalb räumlich und zeitlich differenzierte Regelungen notwendig. Freizeitbeschäftigungen<br />
mit relativ geringen Störwirkungen (in Tab. 75 als naturverträgliche, landschaftsgebundene<br />
Erholungsformen hervorgehoben) sind im Zuge der Erholungsvorsorge besonders zu fördern (z.B.<br />
durch Gestaltung entsprechender Infrastruktur wie Wegenetze). In Gebieten mit hoher Störungsempfindlichkeit<br />
können durch Maßnahmen der Besucherlenkung Beeinträchtigungen weitestgehend vermieden<br />
werden (siehe Beispiele zu Fluchtdistanzen in Tab. 74, die aber sehr stark von lokalen<br />
Einflüssen wie z.B. der Beunruhigung durch Jagd bestimmt sind). Grundlagen für planerische Bewältigung<br />
von Konflikten liefert Tab. 74, artspezifisch kann die Mauser auch früher einsetzen, zu beachten<br />
ist auch die Zeit des Frühjahrdurchzugs 2 .<br />
Zeitspanne<br />
Brutzeit<br />
15. März bis 15. Juli<br />
Durchzugszeit<br />
1. August bis 15. Dezember<br />
Mauserzeit<br />
15. Juli bis 15. August<br />
Fluchtdistanz ca. 150 m ca. 300 m ca. 500 m<br />
Tab. 74: Mindestabstände („Fluchtdistanzen“) von Wasservögeln gegenüber Wassersportaktivitäten 3<br />
3.2.2 Karte VI Ziele und Maßnahmen zur Erholungsvorsorge<br />
Entsprechend den Aufgaben der Landschaftsplanung für die Erholungsvorsorge sind in der Karte VI<br />
"Ziele und Maßnahmen zur Erholungsvorsorge" im Maßstab 1 : 250.000 die nachfolgend erläuterten<br />
Raum- und Planungskategorien dargestellt. 4<br />
1 vgl. auch LANA 1995 Naturschutz und Erholung<br />
2 weitere Informationen zur Beurteilung und Lösung von Konflikten im „Naturschutz-Natursport-<br />
Informationssystem“ des BfN unter: „www.bfn.de/natursport“<br />
3 vgl. Handbuch Sport und Umwelt, SCHEMEL, H.J., ERBGUTH, W. 2000<br />
4 detaillierte Erläuterung in BTE/UMWELTPLAN 1997<br />
08.03 215