24.12.2013 Aufrufe

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen<br />

− Die Erhöhung des durchschnittlichen Nutzungsalters im großen Umfang und langfristige Erntezeiträume<br />

bei der Endnutzung von Buchen-Altbeständen,<br />

− die Vermeidung zu schneller und zu starker Auflichtung bei der Endnutzung von Buchenbeständen,<br />

− der Erhalt von Altholz sowie von Totholz unter angemessener Berücksichtigung der hohen ökologischen<br />

Bedeutung stehenden Totholzes,<br />

- eine Wiedervernässung von in der Vergangenheit entwässerten Moorflächen im Wald (z.B.<br />

Kesselmoore in der Endmoräne). Neue dauerhafte Entwässerungen sind zu unterlassen.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope wie Bruch- und Auwälder sind zu erhalten, zu fördern und zu vermehren.<br />

Die Lebensräume bestandsgefährdeter waldbewohnender Arten (nach Tab. 40) sind zu beachten.<br />

Schutzzonen um Horste und Nester störungsempfindlicher Vogelarten gemäß § 36 LNatG sind zu<br />

beachten. Erdaufschlüsse oder Baumstümpfe und Bäume mit Spechthöhlen sollen, ebenso wie Ü-<br />

berhälter als potenzielle Horststandorte für u.a. Fischadler, im Rahmen der Waldpflege nicht beseitigt<br />

werden.<br />

Natürliche Waldränder z.B. an Gewässern sollen als besonders wertvolle Lebensräume ihrer Eigenentwicklung<br />

überlassen werden. Zur funktionsgerechten Gestaltung von Waldrändern als Grenze<br />

zu anderen Nutzungsarten ist ein stufiger Aufbau unter Verwendung standortgerechter,<br />

heimischer Strauch- und Laubbaumarten anzustreben.<br />

Der Schutz und die Wiederausbreitung seltener Baum- und Straucharten auf ihren natürlichen<br />

Standorten sollen gefördert werden (u.a. Ulme, Holzapfel, Holzbirne, Vogelkirsche, Elsbeere, Eibe,<br />

Stechpalme und Wacholder).<br />

Der Waldschutz soll vorrangig durch mechanische und biologische Maßnahmen erfolgen. Weiterhin<br />

soll auf den Einsatz von Bioziden verzichtet werden. Ausnahmen sind nur gegeben, wenn der<br />

Wald durch Schädlingsbefall existentiell gefährdet ist (Gefahrenabwehr).<br />

Durch einen naturverträglichen Waldwegebau, der auf das notwendige Maß beschränkt bleibt, soll<br />

die Bodenversiegelung minimiert werden.<br />

Naturnaher Waldumbau und Waldverjüngung<br />

Alle geeigneten Möglichkeiten der natürlichen Waldverjüngung (Verjüngung durch natürliches<br />

Ansamen im Schutz des Altbestandes) sollen genutzt werden. Eine natürliche Verjüngung muss<br />

dabei gleichermaßen ökologischen und ökonomischen Erfordernissen entsprechen, d.h. auch der<br />

Erzielung hoher und wertvoller lebender Holzvorräte in angemessener Zeit dienen.<br />

Der Waldumbau mit dem Ziel eines höheren Laubwaldanteils, größerer Artenvielfalt und vermehrter<br />

Naturverjüngung erfordert regional eine Reduzierung der Schalenwildbestände. Die Bestände<br />

an Rot-, Dam-, Reh- und Muffelwild müssen so reguliert werden, dass eine Naturverjüngung der<br />

Wälder möglich ist (vgl. Kap. III-3.1.5, Karte V: Schwerpunktbereich Wälder).<br />

Die mit einer naturnahen Bewirtschaftung verbundenen naturschutzfachlichen Anforderungen sollen<br />

für die Landesverwaltung verbindlich sein und werden auch den privaten Waldbesitzern empfohlen.<br />

Für Naturschutzleistungen im Privatwald, welche über die gute fachliche Praxis hinausgehen, sollen<br />

Anreize durch finanzielle Förderung (Vertragsnaturschutz) geschaffen werden (vgl. Kap. III-3.1.5).<br />

Sonderwälder, Wald in Schutzgebieten<br />

Neben den genannten Grundsätzen einer naturnahen Forstwirtschaft als „guter fachlicher Praxis“ gelten<br />

für bestimmte Standorte und Zielsetzungen darüber hinaus gehende Anforderungen:<br />

Waldnaturschutzgebiete sollen dem Schutz natürlicher Waldgesellschaften dienen. Die Vervollständigung<br />

des Schutzgebietssystems (vgl. Kap. III-3.1.5, III-3.1.7.2), das die im Land vorkommenden<br />

Waldgesellschaften repräsentiert, soll auf der Grundlage einer naturräumlichen Analyse<br />

der Waldbestände erfolgen. In den Waldnaturschutzgebieten ist zu unterscheiden zwischen nut-<br />

08.03 245

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!