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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

3.1.7 Großräumiger Biotopverbund und Grundsätze für ein landesweites Schutzgebietssystem<br />

3.1.7.1 Großräumiger Biotopverbund (vgl. Karten V und VII)<br />

Entsprechend den Regelungen des § 3 BNatSchG und den Empfehlungen des Sachverständigenrates<br />

für Umweltschutz 1 soll das überregionale Biotopverbundsystem bis zum Jahr 2004 bundesweit umgesetzt<br />

worden sein. Die europa- und landesweit bedeutsamen Kernflächen sollen als Vorranggebiete<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege in den Raumordungsplänen gesichert werden (Kap. III-3.3,<br />

Karte VII Ziele der Raumentwicklung).<br />

Wie bereits in Kap. II-1.6 dargestellt, sind die Hauptbestandteile des nationalen und internationalen<br />

ökologischen Verbundsystems die NATURA-2000-Gebiete, die Ostseeküstenlebensräume, die Fließgewässer<br />

und Talauen, die großräumigen, störungsarmen Waldgebiete im Verbund mit grundwassernahen<br />

Extensivgrünländern und naturnahen Stillgewässern.<br />

Europaweit bedeutsame Biotopverbundachsen sind im Sinne des Art. 10 der FFH-Richtlinie (dargestellt<br />

in der Karte VII):<br />

• Küstenlinie mit Boddengewässern: Rostocker-Heide - Fischland – Darß – Zingst und Barther Boddenkette<br />

– Westrügensche Bodden mit Hiddensee und Ummanz – Nordrügen – Ostrügen; Westrügensche<br />

Bodden – Strelasund und Halbinsel Zudar – Greifswalder Bodden und Oderbucht –<br />

Nordusedom (Anschluss an den Odermündungsraum)<br />

• (Lübecker Bucht) - Wismar-Bucht – Schaalseebecken – Schaale - Elbetal<br />

• Wismar-Bucht – Schweriner See – Lewitz – Elde (Müritz-Elde-Wasserstraße zwischen Plau und<br />

Dömitz sowie Alte Elde) – Elbetal<br />

• <strong>Mecklenburg</strong>ischer Höhenrücken (Hauptendmoräne): Neukloster-Wariner Seengebiet – Sternberger<br />

Seengebiet – Krakower Seen- und Sandergebiet – Großseenlandschaft mit Müritz, Kölpin- und<br />

Fleesensee – Neustrelitzer Kleinseenplatte – Feldberger Seenlandschaft<br />

• Warnowtal und Nebenflüsse<br />

• Grenztalmoor: Recknitz – Trebel – Peene einschließlich <strong>Mecklenburg</strong>ische Schweiz<br />

• Peene – Tollense und Landgrabental – Tollensesee – Zuflüsse zum Tollensesee – Anschluss an den<br />

<strong>Mecklenburg</strong>ischen Höhenrücken<br />

• Brohmer Berge und Galenbecker See<br />

• Odermündungsraum: Peenestrom – Achterwasser – Kleines Haff – Randow-Niederung – Weiterführung<br />

in Richtung Oder- und Welsetal.<br />

Die ökologische Verbundfunktion dieser Achsen sind durch die in diesem Kapitel genannten Maßnahmen<br />

sowie vor allem durch die Instrumente der Raumordnung (vgl. Kap. III 3.3) zu sichern. Die<br />

Funktion dieser Achsen ist auch vorrangig zu entwickeln, sie stellen gleichzeitig die wichtigsten<br />

Kompensationsräume für nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes<br />

sowie die Schwerpunkträume für Projektfördermaßnahmen dar. Die Biotopverbundflächen<br />

sind deswegen auch in der Karte V „Maßnahmen“ enthalten, um das Entwicklungserfordernis<br />

deutlich zu machen.<br />

Die flächenscharfe Bestimmung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Biotopverbundachsen ist<br />

in den Gutachtlichen Landschaftsrahmenplänen vorzunehmen.<br />

Neben den Verbundachsen mit europaweiter Bedeutung ist in der Karte VII auch der ergänzende Biotopverbund<br />

mit Landes-Bedeutung dargestellt. Damit wird ein „Netz“ von Verbundstrukturen sichergestellt.<br />

1 Umweltgutachten (1996) und (2000)<br />

208<br />

08.03

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