Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
Grundsätzlich sind Lebensräume bzw. Populationen von Arten vorrangig in den Naturräumen zu erhalten<br />
und fördern, in denen sie besonders typisch sind und wo sie relativ gut und großflächig ausgeprägt<br />
vorkommen bzw. vorkamen.<br />
In der Zustandsanalyse wird auf vielfältige Beeinträchtigungen der Qualität der Lebensräume hingewiesen.<br />
Andererseits ist jedoch festzustellen, dass noch eine Vielzahl hochwertiger Lebensräume und<br />
verschiedene Artvorkommen zu finden sind, die z.T. bundesweit oder sogar für das Gebiet der EU<br />
von großer Bedeutung sind. Daneben finden sich große Bereiche mit hohem Regenerationspotenzial.<br />
Aus dieser Situation ergeben sich aus landesweiter Sicht zwei Schwerpunkte:<br />
• Erhalt natürlicher und naturnaher Lebensräume nach den Prioritäten der Tabelle 41 sowie<br />
von Artenvorkommen nach den Prioritäten der Tabelle 40<br />
• Entwicklung von Bereichen mit hohem Regenerationspotenzial für die Wiederausbreitung<br />
von Arten bzw. für das Entstehen von Lebensräumen nach den Prioritäten der Tabellen 40<br />
und 41.<br />
2.1.1 Naturgutbezogene Leitlinien<br />
Für die Sicherung und Entwicklung der Arten- und Lebensräume werden folgende Leitlinien festgelegt.<br />
Die lebensraumbezogenen Schwerpunktbereiche und Maßnahmen sind in Karte V, die zusammengefassten<br />
räumlichen Zieldarstellungen sind in Karte VII enthalten (Gebiete herausragender und<br />
besonderer Bedeutung sowie Entwicklungserfordernisse). 1<br />
Schutz der natürlichen und naturnahen durch eine hohe Eigendynamik geprägten Ökosysteme<br />
mit hohem Selbstregulationsvermögen und Vorkommen von Arten und Lebensräumen mit<br />
höchster und sehr hoher Priorität. Dies sind weitgehend ungestörte Ostsee- und Küstenbiotope,<br />
naturnahe Moore und Wälder sowie unverbaute Fließgewässer und nährstoffarme Seen.<br />
Entwicklung der Lebensräume mit einem hohen Regenerationspotenzial und hohem Selbstregulationsvermögen<br />
sowie mit potenziellem Vorkommen von Arten höchster und sehr hoher<br />
Priorität. Dies sind stark entwässerte, tiefgründige Moore, entwässerte und eingedeichte e-<br />
hemalige Küstenüberflutungsbereiche, beeinträchtigte Fließgewässerabschnitte und<br />
eutrophierte Seen.<br />
Für die nachhaltige Sicherung der Populationen insbesondere von Tierarten höchster und sehr<br />
hoher Priorität ist der Biotopverbund zu erhalten bzw. zu entwickeln und es sind die großen unzerschnittenen<br />
Landschaftsräume als Voraussetzung für die Vorkommen störempfindlicher<br />
Tierarten mit großen Raumansprüchen zu erhalten. Von herausragender Bedeutung als<br />
überregionale Biotopverbundachsen ist das System der Urstromtäler und Moore. Für den kleinräumigen<br />
Biotopverbund sind kleinere Fließgewässer einschließlich ihrer Niederungsbereiche<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Eine besondere internationale Verantwortung hat das Land für den Schutz der rastenden und<br />
überwinternden Zugvögel. Ungestörte Nahrungs- und Ruhehabitate in der Ostsee, in den<br />
Feuchtgebieten und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind vorrangig zu sichern.<br />
Tier- und Pflanzenarten, die an historische Landnutzungen gebunden sind, sollen in repräsentativen<br />
Beständen mit Arten höchster und sehr hoher Priorität durch möglichst betriebswirtschaftlich<br />
rentable Nutzungen gesichert werden. Schwerpunkte für den Erhalt von halbnatürlichen<br />
Lebensraumtypen sind Salzweiden an der Ostsee, Trocken- und Magerrasen, nährstoffarme<br />
Feuchtwiesen und -weiden sowie Hute-, Nieder- und Mittelwälder.<br />
−<br />
Die Erhaltung nutzungsabhängiger Ökosysteme durch Pflegemaßnahmen ohne Bewirtschaftungsziel<br />
soll begrenzt auf ausgewählten Flächen im Sinne einer „Dokumentation der Landnutzungsgeschichte“<br />
und zur Erhaltung von Arten höchster oder sehr hoher Priorität erfolgen.<br />
1 Die jeweils besonders wichtigen Zielformulierungen werden hervorgehoben (), ergänzende Ziele werden durch anführenden<br />
Bindestrich gekennzeichnet (-).<br />
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08.03