Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
I Einführung<br />
und der Europäischen Gemeinschaft gezeichnet worden ist und die „Europäische Landschaftskonvention“<br />
von 2000 genannt werden.<br />
Die Querschnittsorientierung der gutachtlichen Landschaftsplanung macht es erforderlich, durch eine<br />
Beteiligung der Adressaten im Rahmen der Aufstellung des Plans die fachlichen Aussagen zu überprüfen<br />
und realitätsnahe Zielformulierungen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde erhielten die<br />
betroffenen Behörden und Verbände im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit, ihre Hinweise,<br />
Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die fachliche Eigenständigkeit und Gutachtlichkeit des Plans<br />
bleibt durch diese Anhörung jedoch gewahrt.<br />
Die fachliche Eigenständigkeit der Gutachtlichen Landschaftsplanung befreit nicht von der Verpflichtung<br />
zur Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Die<br />
Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung gemäß LPlG „gelten unmittelbar für alle Behörden<br />
und Planungsträger bei Planungen und Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch<br />
genommen werden oder die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflusst wird....“ (LPlG).<br />
Gefordert ist zusammenfassend eine realitätsbezogene Planung, welche die gesellschaftlichen, finanziellen<br />
und personellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Landschaftsplanung soll auf diese<br />
Weise wesentliche Grundlagen für die Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der<br />
Agenda 21 liefern und ihrer Aufgabe als Vorsorgeinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege<br />
gerecht werden.<br />
2 Fachliche Vorgaben<br />
Naturschutz und Landschaftspflege als Teil des Umweltschutzes verfolgen grundsätzlich zwei<br />
Hauptziele:<br />
Zum einen soll ein funktionsfähiger, für den Menschen dauerhaft nutzbarer Naturhaushalt als Lebensgrundlage<br />
für die heutigen und künftigen Generationen erhalten werden. Dieses „ökologische“ Ziel<br />
(Ökologie als Lehre vom Naturhaushalt) schließt den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt<br />
sowie die nachhaltige Nutzung der Naturgüter Boden, Wasser, Klima und Luft ein. Es gilt dieses<br />
„Naturkapital“ zu erhalten oder zu mehren, aber auf keinen Fall zu mindern, also von den „Zinsen“ als<br />
Grundlage für ein nachhaltiges „Haushalten“ (Ökonomie) zu leben.<br />
Zum anderen sollen die Vielfalt, Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft als Voraussetzung<br />
für die Erholung des Menschen gesichert werden, ohne dass diese Erholungsnutzung die natürlichen<br />
Grundlagen gefährdet oder mindert.. Dieses Ziel der Erholungsvorsorge schließt alle Formen des<br />
„sich wohl Fühlens“ in einer angenehmen Umwelt ein, also im Alltag, am Feierabend, im Wochenende<br />
usw. und nicht nur im Urlaub. Es ist ein untrennbarer Bestandteil der Lebensqualität.<br />
Die Zielbestimmungen und -gewichtungen müssen sich dabei einfügen in das welt-, europa- und<br />
bundesweite Hierarchiesystem. D.h. die wissenschaftlich und gesellschaftlich anerkannten nationalen<br />
und internationalen Ziele werden für die Landesziele vorausgesetzt.<br />
3 Internationales Leitbild<br />
Den Ausgangspunkt bildet das allgemeingültige Leitbild einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung<br />
(Agenda 21). Diesem Leitbild entsprechend dürfen die Naturgüter nur in der Weise und in dem<br />
Umfang beansprucht werden, dass die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
und die Nutzungsfähigkeit der erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen dauerhaft gewahrt<br />
bleiben. Die Tragekapazität der natürlichen Umwelt und die Regenerationsfähigkeit der natürlichen<br />
Ressourcen geben die Grenzen vor, die eine dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung der Gesellschaft<br />
nicht überschreiten darf.<br />
In der aktuellen Situation weltweit besonders wichtige Teilziele sind der Erhalt:<br />
• der biologischen Vielfalt,<br />
• der Schutz des Klimas,<br />
• die Minderung von Stoffeinträgen in Ökosysteme und<br />
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