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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

I Einführung<br />

und der Europäischen Gemeinschaft gezeichnet worden ist und die „Europäische Landschaftskonvention“<br />

von 2000 genannt werden.<br />

Die Querschnittsorientierung der gutachtlichen Landschaftsplanung macht es erforderlich, durch eine<br />

Beteiligung der Adressaten im Rahmen der Aufstellung des Plans die fachlichen Aussagen zu überprüfen<br />

und realitätsnahe Zielformulierungen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde erhielten die<br />

betroffenen Behörden und Verbände im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit, ihre Hinweise,<br />

Anregungen und Bedenken vorzutragen. Die fachliche Eigenständigkeit und Gutachtlichkeit des Plans<br />

bleibt durch diese Anhörung jedoch gewahrt.<br />

Die fachliche Eigenständigkeit der Gutachtlichen Landschaftsplanung befreit nicht von der Verpflichtung<br />

zur Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Die<br />

Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung gemäß LPlG „gelten unmittelbar für alle Behörden<br />

und Planungsträger bei Planungen und Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch<br />

genommen werden oder die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflusst wird....“ (LPlG).<br />

Gefordert ist zusammenfassend eine realitätsbezogene Planung, welche die gesellschaftlichen, finanziellen<br />

und personellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Landschaftsplanung soll auf diese<br />

Weise wesentliche Grundlagen für die Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der<br />

Agenda 21 liefern und ihrer Aufgabe als Vorsorgeinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege<br />

gerecht werden.<br />

2 Fachliche Vorgaben<br />

Naturschutz und Landschaftspflege als Teil des Umweltschutzes verfolgen grundsätzlich zwei<br />

Hauptziele:<br />

Zum einen soll ein funktionsfähiger, für den Menschen dauerhaft nutzbarer Naturhaushalt als Lebensgrundlage<br />

für die heutigen und künftigen Generationen erhalten werden. Dieses „ökologische“ Ziel<br />

(Ökologie als Lehre vom Naturhaushalt) schließt den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt<br />

sowie die nachhaltige Nutzung der Naturgüter Boden, Wasser, Klima und Luft ein. Es gilt dieses<br />

„Naturkapital“ zu erhalten oder zu mehren, aber auf keinen Fall zu mindern, also von den „Zinsen“ als<br />

Grundlage für ein nachhaltiges „Haushalten“ (Ökonomie) zu leben.<br />

Zum anderen sollen die Vielfalt, Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft als Voraussetzung<br />

für die Erholung des Menschen gesichert werden, ohne dass diese Erholungsnutzung die natürlichen<br />

Grundlagen gefährdet oder mindert.. Dieses Ziel der Erholungsvorsorge schließt alle Formen des<br />

„sich wohl Fühlens“ in einer angenehmen Umwelt ein, also im Alltag, am Feierabend, im Wochenende<br />

usw. und nicht nur im Urlaub. Es ist ein untrennbarer Bestandteil der Lebensqualität.<br />

Die Zielbestimmungen und -gewichtungen müssen sich dabei einfügen in das welt-, europa- und<br />

bundesweite Hierarchiesystem. D.h. die wissenschaftlich und gesellschaftlich anerkannten nationalen<br />

und internationalen Ziele werden für die Landesziele vorausgesetzt.<br />

3 Internationales Leitbild<br />

Den Ausgangspunkt bildet das allgemeingültige Leitbild einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung<br />

(Agenda 21). Diesem Leitbild entsprechend dürfen die Naturgüter nur in der Weise und in dem<br />

Umfang beansprucht werden, dass die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und die Nutzungsfähigkeit der erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen dauerhaft gewahrt<br />

bleiben. Die Tragekapazität der natürlichen Umwelt und die Regenerationsfähigkeit der natürlichen<br />

Ressourcen geben die Grenzen vor, die eine dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung der Gesellschaft<br />

nicht überschreiten darf.<br />

In der aktuellen Situation weltweit besonders wichtige Teilziele sind der Erhalt:<br />

• der biologischen Vielfalt,<br />

• der Schutz des Klimas,<br />

• die Minderung von Stoffeinträgen in Ökosysteme und<br />

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