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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Zwergstrauch- und Wachholderheiden sowie Trocken- und Magerrasen sind gemäß § 20 LNatG als<br />

Biotope gesetzlich geschützt, offene Binnendünen gehören zu den geschützten Geotopen. Die Kartierung<br />

soll aufgrund der besonderen fachlichen Bedeutung mittelfristig abgeschlossen sein.<br />

Umsetzung durch Kompensation im Rahmen der Eingriffsregelung<br />

Durch eine gezielte Auswahl von Kompensationsmaßnahmen bietet die Eingriffsregelung auch Möglichkeiten<br />

zur Regeneration offener Magerstandorte.<br />

Besondere Kompensationsschwerpunkte sind in der Zone „Rückland der Seenplatte“ die Wiederherstellung<br />

und Sicherung kontinental geprägter Trockenstandorte (z.B. im Bereich Uecker und Randow)<br />

und im „Elbetal“ die Reaktivierung und Offenhaltung von Binnendünenstandorten.<br />

Vertragsnaturschutz<br />

• Naturschutzgerechte Grünlandnutzung<br />

Im Rahmen der Grünland-Förderrichtlinie (vgl. Kap. III-3.1.2.1) kann die naturschutzgerechte Grünlandnutzung<br />

von Magerstandorten mit den Vertragsmustern „Magerrasen“ und „Grünlandrenaturierung“<br />

gefördert werden (vgl. Tab. 61).<br />

Jahr Flächenumfang Jahr Flächenumfang Jahr Flächenumfang Jahr Flächenumfang<br />

1991 430 ha 1996 3.285 ha 1999 2.504 ha 2001 2.224 ha<br />

1994 2.761 ha 1997 3.469 ha 2000 2.478 ha 2002 2.346 ha<br />

Tab. 61: Geförderte Flächen „Naturschutzgerechte Grünlandnutzung“ - Vertragsmuster „Magerrasen“<br />

Die Förderung von Magerstandorten wird zumindest bis 2006 mit Mitteln der EU (EAFGL – Abt.<br />

Garantie) im bisherigen finanziellen Umfang fortgesetzt werden.<br />

• Arten- und Biotopschutz<br />

Das Land stellt u.a. auf Grundlage der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Biotop- und<br />

Artenschutzes“ finanzielle Mittel für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes zur Verfügung. Für<br />

den Erhalt gesetzlich geschützter Nass- und Feuchtwiesen auf Moorböden stehen darüber hinaus Mittel<br />

aus dem Moorschutzprogramm für Pflegemaßnahmen zur Verfügung, wenn der Erhalt nicht im<br />

Rahmen der Bewirtschaftung nach dem Förderprogramm „naturschutzgerechte Grünlandnutzung“<br />

möglich ist.<br />

Künftig sollen folgende Prioritäten bei der Mittelvergabe gesetzt werden:<br />

− Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Lebensräumen mit Bedeutung nach Tab. 41,<br />

− in Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen überregionaler Bedeutung,<br />

− sowie Sicherung der Habitate von Arten mit Bedeutung nach Tab. 40.<br />

Im Rahmen der Förderung soll künftig auch eine sehr extensive Beweidung nicht mehr landwirtschaftlich<br />

genutzter, großräumiger Gebiete sowie von Heiden und Magerrasen ermöglicht werden.<br />

Ziel ist eine partielle Offenhaltung durch Haustierrassen mit Wildcharakter (z.B. Auerochs, Highland).<br />

Eine zusätzliche Förderung im Rahmen der EU-kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen (z.B. durch<br />

Fortentwicklung der Grünlandförderrichtlinie) soll zur Halbzeit 2003 durch eine Änderung des Plans<br />

zur „Entwicklung des ländlichen Raums“ angestrebt werden. Mit dieser „sehr extensiven Beweidung“<br />

mit Viehdichten unter 0,5 Großvieheinheiten je ha soll das System von Maßnahmen zur Offenhaltung<br />

von Landschaftsräumen ergänzt werden (vgl. Tab. 62).<br />

3.1.4.3 Ackerlebensräume<br />

Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion ab 1960 mit einem stark erhöhten Düngerund<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatz, veränderter Bodenbearbeitung und Fruchtfolge sowie der Verminderung<br />

der Kleinstrukturen ist eine der Hauptursachen für den Rückgang an Tier- und Pflanzenarten.<br />

08.03 193

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