Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
anliegen findet in § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2, 11 und 12 BNatSchG sowie in § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 LNatG<br />
eine rechtliche Begründung.<br />
Das Erfordernis zur Analyse, Bewertung und Zielbestimmung des Funktionselementes Freiraum wird<br />
seit 1997 auch maßgeblich durch das Raumordnungsgesetz, im Einzelnen durch § 2 Abs. 2 Nr. 3 in<br />
Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 1 ROG, rechtlich gestützt. Demgemäß ist die "großräumige<br />
und übergreifende Freiraumstruktur" zu erhalten und zu entwickeln. Raumordnungspläne<br />
sollen nach § 7 ROG Festlegungen zur "anzustrebenden Freiraumstruktur" enthalten, wozu u. a.<br />
"großräumig übergreifende Freiräume" gehören sollen. Die spezifischen Anforderungen an einzelne<br />
Bestandteile der Freiraumstruktur sind durch die Fachverwaltungen zu definieren. Unter Hinweis auf<br />
die gesetzlichen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in § 2 Abs. 1 und<br />
13 BNatSchG sowie § 2 Abs. 2 LNatG fällt dem Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege<br />
diese Aufgabe zu. Der fachliche Beitrag besteht sachlich-inhaltlich aus 2 Teilen:<br />
(1) Darstellung der Flächenkulisse großräumig übergreifender Freiräume mit allgemeiner Bedeutung<br />
(2) Darstellung der Flächenkulisse großräumig übergreifender Freiräume mit hervorgehobener Bedeutung<br />
Bereiche mit allgemeiner und hervorgehobener Bedeutung als unzerschnittene landschaftliche<br />
Freiräume<br />
Die Flächenkulissen sind insgesamt durch materielle und formelle Freiraumfunktionen geprägt und in<br />
der Textkarte 7 b wiedergegeben. Der Karte liegen die nachfolgend beschriebenen Analyse- und Bewertungsschritte<br />
zugrunde:<br />
(1) Ermittlung der Hauptfunktionen unzerschnittener landschaftlicher Freiräume, die einer planerischen Berücksichtigung<br />
bedürfen.<br />
Freiräume sind im Vollzug der naturschutzgesetzlichen Ziele und Grundsätze eine Ressource für<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
die Reproduktion, den Nahrungserwerb und den ständigen und periodischen Aufenthalt der naturraumspezifischen<br />
Tier- und Pflanzenwelt,<br />
den landesweiten Biotopverbund mit Kern-, Verbindungs- und Pufferflächen,<br />
den Bestand der Vielfalt, Eigenart und Schönheit regionaltypischer Landschaftsbilder,<br />
schutzwürdige Bodenfunktionen,<br />
ökologisch funktionsfähige Gewässer und für die Grundwasserneubildung,<br />
den Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelästigungen,<br />
Erholungsgebiete, für das Landschaftserlebnis und für die naturorientierte Freizeitgestaltung sowie<br />
für Flächen mit einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wie z. B. durch ökologisch orientierte<br />
Land- und Forstwirtschaft.<br />
(2) Ermittlung von datenbankgestützten, materiellen und formellen Merkmalen, die geeignet sind, die o. g.<br />
Hauptfunktionen in einer raumbezogenen Analyse zu repräsentieren.<br />
Folgende beiden Merkmalkategorien treten auf:<br />
a) Merkmale, die die räumliche Ausprägung, die Naturnähe und die verkehrliche Belastung eines Freiraumes<br />
charakterisieren sowie<br />
b) Merkmale, die raumbezogene Funktionen innerhalb von Freiräumen aufzeigen.<br />
Der Freiraum ist<br />
(1) einer definierten Größenklasse zuzuordnen<br />
(Größenklassen 1-9) 1<br />
(2) durch überdurchschnittliche Naturnähe gekennzeichnet<br />
(3) Bestandteil eines verkehrsarmen Raumes<br />
> 96 km²<br />
(7) Reproduktionszentren von störungssensiblen<br />
größeren Wirbeltierarten (Schreiadler,<br />
Schwarzstorch, Fischotter, Biber)<br />
(8) hochwertige Landschaftsbildräume (Karte<br />
IV)<br />
(9) Erholungsräume gem. Karte VI<br />
(10) zusammenhängende Waldbereiche<br />
> 5 km²<br />
1 Das Merkmal „Raumgröße“ wird entsprechend seiner funktionalen Bedeutung mit 1-9 Punkten gewichtet.<br />
156<br />
08.03