Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Ein Finanzierungsinstrument zur Förderung der Neupflanzung von Gehölzen ist der Alleenfonds, in<br />
dem Gelder für Ausgleichsmaßnahmen zusammenfließen, die sowohl für Schutz- und Pflegemaßnahmen<br />
als auch für Neuanpflanzungen verwendet werden.<br />
Seit 1991 wurden zahlreiche Neu- und Nachpflanzungen von Alleen und Baumreihen vorgenommen,<br />
was mindestens im bisherigen Umfang beibehalten werden sollte. Da bei den Neupflanzungen die in<br />
den Altbeständen dominierenden Arten wie Ahorn, Linde und Eiche vorherrschen, gilt es, zukünftig<br />
auch seltenere Arten wie Blutbuche und Obstgehölze zu verwenden. Zudem ist der Baumpflege bei<br />
den Neupflanzungen verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.<br />
Vertragsnaturschutz<br />
• Randstreifenprogramm<br />
Zur Verbesserung der Biotopvernetzung, zur Entwicklung blütenreicher Säume, zur Erhöhung des<br />
Nahrungsangebotes an Insekten und zur Minimierung des Pflegeaufwandes von Feldhecken wird im<br />
Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Randstreifen an<br />
Feldhecken“ die Stillegung von Ackerflächen gefördert. Für die Dauer von fünf Jahren müssen bestimmte<br />
Verpflichtungen eingehalten werden, u.a. die Nichtnutzung von mindestens einem Randstreifen<br />
einer Feldheckenseite in einer Breite von mindestens 5 m sowie der Verzicht auf die Verwendung<br />
von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln.<br />
Eine Ausweitung der Förderung von Randstreifen vor allem an Gewässern sowie an Waldrändern ist<br />
erforderlich. Die Randstreifenbreite sollte je nach örtlichen Gegebenheiten bis zu 25 m betragen.<br />
Artenzahl<br />
behandelt<br />
unbehandelt<br />
Schmetterlinge (15 Wochen 297 868<br />
Andere Insekten (log 10 n+ 1) 34 60<br />
Brutumfang Rebhuhn 5 8<br />
Fasan 3 7<br />
Tab. 64: Auswirkungen unterlassener Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen in Ackerrandstreifen auf einige<br />
Faunenelemente 1<br />
• Naturschutzgerechte Grünlandnutzung<br />
Die Grünlandförderrichtlinie (vgl. Kap. III-3.1.2.1, 3.1.1.2, 3.1.4.2) leistet einen Beitrag zum Schutz<br />
von Strukturelementen des Offenlandes, da sie die Verpflichtung beinhaltet, auf den Förderflächen<br />
befindliche historische Merkmale wie Kopfweiden, Streuobstbäume sowie charakteristische Bäume<br />
und Sträucher zu erhalten.<br />
Die künftige Einbeziehung der Strukturelemente in die Förderfläche („Bruttoprinzip“) ist erforderlich.<br />
3.1.4.5 Erosionsschutz auf Ackerflächen<br />
Bodenerosion, die durch Wasser (Abspülung) oder Wind (Auswehung) hervorgerufen wird, führen zu<br />
einer Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen und trägt zur Belastung der Oberflächengewässer<br />
durch Einträge von Schlamm, Sedimenten und v.a. Nährstoffen bei.<br />
Besonders gefährdet durch Wassererosion sind Standorte mit starker Hangneigung und leichte Böden.<br />
In starkem Maße winderosionsgefährdet sind bei entsprechender windoffener Exposition stark degradierte<br />
Moorböden.<br />
Grundlage für die Ausweisung von Schwerpunktbereichen, in denen Maßnahmen zum Erosionsschutz<br />
vordringlich zu ergreifen sind, bildet die landesweite Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung<br />
anhand der Standortfaktoren (u.a. Niederschlagsverhältnisse bzw. Windoffenheit, Bodenanfälligkeit,<br />
Hangneigung, langfristige Nutzung und Bodenbedeckung).<br />
1 JEDICKE et al. (1993): S. 48<br />
198<br />
08.03