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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Ein Finanzierungsinstrument zur Förderung der Neupflanzung von Gehölzen ist der Alleenfonds, in<br />

dem Gelder für Ausgleichsmaßnahmen zusammenfließen, die sowohl für Schutz- und Pflegemaßnahmen<br />

als auch für Neuanpflanzungen verwendet werden.<br />

Seit 1991 wurden zahlreiche Neu- und Nachpflanzungen von Alleen und Baumreihen vorgenommen,<br />

was mindestens im bisherigen Umfang beibehalten werden sollte. Da bei den Neupflanzungen die in<br />

den Altbeständen dominierenden Arten wie Ahorn, Linde und Eiche vorherrschen, gilt es, zukünftig<br />

auch seltenere Arten wie Blutbuche und Obstgehölze zu verwenden. Zudem ist der Baumpflege bei<br />

den Neupflanzungen verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.<br />

Vertragsnaturschutz<br />

• Randstreifenprogramm<br />

Zur Verbesserung der Biotopvernetzung, zur Entwicklung blütenreicher Säume, zur Erhöhung des<br />

Nahrungsangebotes an Insekten und zur Minimierung des Pflegeaufwandes von Feldhecken wird im<br />

Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Randstreifen an<br />

Feldhecken“ die Stillegung von Ackerflächen gefördert. Für die Dauer von fünf Jahren müssen bestimmte<br />

Verpflichtungen eingehalten werden, u.a. die Nichtnutzung von mindestens einem Randstreifen<br />

einer Feldheckenseite in einer Breite von mindestens 5 m sowie der Verzicht auf die Verwendung<br />

von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln.<br />

Eine Ausweitung der Förderung von Randstreifen vor allem an Gewässern sowie an Waldrändern ist<br />

erforderlich. Die Randstreifenbreite sollte je nach örtlichen Gegebenheiten bis zu 25 m betragen.<br />

Artenzahl<br />

behandelt<br />

unbehandelt<br />

Schmetterlinge (15 Wochen 297 868<br />

Andere Insekten (log 10 n+ 1) 34 60<br />

Brutumfang Rebhuhn 5 8<br />

Fasan 3 7<br />

Tab. 64: Auswirkungen unterlassener Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen in Ackerrandstreifen auf einige<br />

Faunenelemente 1<br />

• Naturschutzgerechte Grünlandnutzung<br />

Die Grünlandförderrichtlinie (vgl. Kap. III-3.1.2.1, 3.1.1.2, 3.1.4.2) leistet einen Beitrag zum Schutz<br />

von Strukturelementen des Offenlandes, da sie die Verpflichtung beinhaltet, auf den Förderflächen<br />

befindliche historische Merkmale wie Kopfweiden, Streuobstbäume sowie charakteristische Bäume<br />

und Sträucher zu erhalten.<br />

Die künftige Einbeziehung der Strukturelemente in die Förderfläche („Bruttoprinzip“) ist erforderlich.<br />

3.1.4.5 Erosionsschutz auf Ackerflächen<br />

Bodenerosion, die durch Wasser (Abspülung) oder Wind (Auswehung) hervorgerufen wird, führen zu<br />

einer Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen und trägt zur Belastung der Oberflächengewässer<br />

durch Einträge von Schlamm, Sedimenten und v.a. Nährstoffen bei.<br />

Besonders gefährdet durch Wassererosion sind Standorte mit starker Hangneigung und leichte Böden.<br />

In starkem Maße winderosionsgefährdet sind bei entsprechender windoffener Exposition stark degradierte<br />

Moorböden.<br />

Grundlage für die Ausweisung von Schwerpunktbereichen, in denen Maßnahmen zum Erosionsschutz<br />

vordringlich zu ergreifen sind, bildet die landesweite Ermittlung der potenziellen Erosionsgefährdung<br />

anhand der Standortfaktoren (u.a. Niederschlagsverhältnisse bzw. Windoffenheit, Bodenanfälligkeit,<br />

Hangneigung, langfristige Nutzung und Bodenbedeckung).<br />

1 JEDICKE et al. (1993): S. 48<br />

198<br />

08.03

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