Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
−<br />
Umsetzung durch Kompensation im Zuge der Eingriffsregelung (Wiederherstellung / Extensivierung<br />
von Feuchtgrünland, Renaturierung von Quellbereichen, Sanierung von Polderflächen einschließlich<br />
Wiederherstellung von Retentionsflächen).<br />
3.1.3 Binnengewässer<br />
3.1.3.1 Fließgewässer<br />
Grundlage für die Auswahl von Schwerpunktabschnitten für die Fließgewässer sind die Ergebnisse<br />
der landesweiten Fließgewässerstrukturgütekartierung, bei der die Struktur von Gewässerbett, Ufer<br />
und ufernahem Landbereich bewertet wurde. Die zusammengefassten Ergebnisse der Bewertung sind<br />
Bereiche ungestörter Naturentwicklung naturnaher Fließgewässerabschnitte (in Karte V dargestellt):<br />
- Naturnahe Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 1 - 3 nach Karte III, die<br />
innerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />
Maßnahmen:<br />
Die Nutzungen in den angrenzenden Bereichen sollen so erfolgen, dass negative Einflüsse (z.B. Nährstoffeinträge,<br />
Flächenerosion) so weit wie möglich vermieden werden (z.B. Gewässerrandstreifen, Nutzungsextensivierung).<br />
Einzelne strukturverbessernde Maßnahmen können ggf. erforderlich sein.<br />
Bereiche mit gewässerschonender Nutzung von Fließgewässerabschnitten (in Karte V dargestellt):<br />
- Naturnahe Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 1 - 3 nach. Karte III,<br />
die außerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />
Maßnahmen:<br />
Die naturnahe Fließgewässerstruktur ist zu erhalten. Die natürliche Gewässerdynamik soll weitgehend zugelassen<br />
werden. Die angrenzenden Nutzungen sollen so erfolgen, dass negative Einflüsse (z.B. Nährstoffeinträge,<br />
Flächenerosion) so weit wie möglich vermieden werden. Einzelne strukturverbessernde Maßnahmen können<br />
ggf. erforderlich sein.<br />
Bereiche zur vorrangigen Strukturverbesserung naturferner Fließgewässerabschnitte und Wiederherstellung<br />
der Durchgängigkeit (in Karte V dargestellt):<br />
- Naturferne Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 4 - 7 nach Karte III,<br />
die innerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />
Diese Bereiche stellen Verbindungselemente zwischen naturnahen Abschnitten dar, oder es handelt sich um<br />
Abschnitte, deren Strukturverbesserung für die Durchgängigkeit für wandernde Tierarten besonders wichtig ist<br />
(z.B. Bachmuschel, Fische und Rundmäuler). Diese sollen vorrangig renaturiert werden.<br />
Bereiche zur Strukturverbesserung naturferner Fließgewässerabschnitte und Wiederherstellung der<br />
Durchgängigkeit (in Karte V dargestellt):<br />
- Naturferne Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 4 - 7 nach Karte III, die<br />
außerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />
Es handelt sich um ausgewählte größere Fließgewässer, die darüber hinaus renaturiert werden sollen, um einen<br />
großräumigen Fließgewässerverbund zu gewährleisten.<br />
Maßnahmen:<br />
Zur Verbesserung der Fließgewässerstruktur und Verbesserung / Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit<br />
sind geeignete Maßnahmen durchzuführen, z.B.:<br />
− Beseitigung von biologischen Sperren (z.B. Wehre, Sohlabstürze), Ersatz durch Sohlgleiten oder Sohlschwellen,<br />
Rückbau von Querverbauungen bzw. Bau einer Umgehung durch Rauhgerinnepass oder Fischtreppe,<br />
− Rückbau von Verrohrungen und anderer technischer Verbaue sowie von Versiegelungen der Böschung und<br />
der Sohle,<br />
− Verringerung oder Änderung der Gewässerunterhaltung,<br />
− Anlage von begleitenden Gehölzstrukturen.<br />
Tab. 53: Maßnahmen für den Lebensraumtyp „Fließgewässer“<br />
in Karte III dargestellt. In Tab. 53 werden die naturschutzfachlichen Maßnahmen aufgeführt, die sich<br />
aus der Ausweisung der Schwerpunktabschnitte ableiten. Unabhängig davon kann im Einzelfall ein<br />
aktuelles Artenvorkommen Maßnahmen erforderlich machen.<br />
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