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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

−<br />

Umsetzung durch Kompensation im Zuge der Eingriffsregelung (Wiederherstellung / Extensivierung<br />

von Feuchtgrünland, Renaturierung von Quellbereichen, Sanierung von Polderflächen einschließlich<br />

Wiederherstellung von Retentionsflächen).<br />

3.1.3 Binnengewässer<br />

3.1.3.1 Fließgewässer<br />

Grundlage für die Auswahl von Schwerpunktabschnitten für die Fließgewässer sind die Ergebnisse<br />

der landesweiten Fließgewässerstrukturgütekartierung, bei der die Struktur von Gewässerbett, Ufer<br />

und ufernahem Landbereich bewertet wurde. Die zusammengefassten Ergebnisse der Bewertung sind<br />

Bereiche ungestörter Naturentwicklung naturnaher Fließgewässerabschnitte (in Karte V dargestellt):<br />

- Naturnahe Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 1 - 3 nach Karte III, die<br />

innerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />

Maßnahmen:<br />

Die Nutzungen in den angrenzenden Bereichen sollen so erfolgen, dass negative Einflüsse (z.B. Nährstoffeinträge,<br />

Flächenerosion) so weit wie möglich vermieden werden (z.B. Gewässerrandstreifen, Nutzungsextensivierung).<br />

Einzelne strukturverbessernde Maßnahmen können ggf. erforderlich sein.<br />

Bereiche mit gewässerschonender Nutzung von Fließgewässerabschnitten (in Karte V dargestellt):<br />

- Naturnahe Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 1 - 3 nach. Karte III,<br />

die außerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />

Maßnahmen:<br />

Die naturnahe Fließgewässerstruktur ist zu erhalten. Die natürliche Gewässerdynamik soll weitgehend zugelassen<br />

werden. Die angrenzenden Nutzungen sollen so erfolgen, dass negative Einflüsse (z.B. Nährstoffeinträge,<br />

Flächenerosion) so weit wie möglich vermieden werden. Einzelne strukturverbessernde Maßnahmen können<br />

ggf. erforderlich sein.<br />

Bereiche zur vorrangigen Strukturverbesserung naturferner Fließgewässerabschnitte und Wiederherstellung<br />

der Durchgängigkeit (in Karte V dargestellt):<br />

- Naturferne Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 4 - 7 nach Karte III,<br />

die innerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />

Diese Bereiche stellen Verbindungselemente zwischen naturnahen Abschnitten dar, oder es handelt sich um<br />

Abschnitte, deren Strukturverbesserung für die Durchgängigkeit für wandernde Tierarten besonders wichtig ist<br />

(z.B. Bachmuschel, Fische und Rundmäuler). Diese sollen vorrangig renaturiert werden.<br />

Bereiche zur Strukturverbesserung naturferner Fließgewässerabschnitte und Wiederherstellung der<br />

Durchgängigkeit (in Karte V dargestellt):<br />

- Naturferne Fließgewässerabschnitte mit einer Gesamtbewertung der Strukturgüte von 4 - 7 nach Karte III, die<br />

außerhalb von Bereichen mit herausragender Bedeutung nach Karte VII liegen<br />

Es handelt sich um ausgewählte größere Fließgewässer, die darüber hinaus renaturiert werden sollen, um einen<br />

großräumigen Fließgewässerverbund zu gewährleisten.<br />

Maßnahmen:<br />

Zur Verbesserung der Fließgewässerstruktur und Verbesserung / Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit<br />

sind geeignete Maßnahmen durchzuführen, z.B.:<br />

− Beseitigung von biologischen Sperren (z.B. Wehre, Sohlabstürze), Ersatz durch Sohlgleiten oder Sohlschwellen,<br />

Rückbau von Querverbauungen bzw. Bau einer Umgehung durch Rauhgerinnepass oder Fischtreppe,<br />

− Rückbau von Verrohrungen und anderer technischer Verbaue sowie von Versiegelungen der Böschung und<br />

der Sohle,<br />

− Verringerung oder Änderung der Gewässerunterhaltung,<br />

− Anlage von begleitenden Gehölzstrukturen.<br />

Tab. 53: Maßnahmen für den Lebensraumtyp „Fließgewässer“<br />

in Karte III dargestellt. In Tab. 53 werden die naturschutzfachlichen Maßnahmen aufgeführt, die sich<br />

aus der Ausweisung der Schwerpunktabschnitte ableiten. Unabhängig davon kann im Einzelfall ein<br />

aktuelles Artenvorkommen Maßnahmen erforderlich machen.<br />

08.03 181

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