Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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III Entwicklungskonzeption<br />
- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
3. Maßnahmen<br />
Zur Operationalisierung des Begriffes „gute fachliche Praxis“ ist die Verwendung von Indikatoren<br />
notwendig, denen messbare Parameter und Toleranzbereiche bzw. Grenzwerte zu Grunde liegen 1 .<br />
Aus der Vielzahl von vorgeschlagenen Indikatorensystemen soll dem Verfahren „KUL“ (Kriterien<br />
umweltverträglicher Landbewirtschaftung“ mit 20 Indikatoren der Vorzug gegeben werden, wobei der<br />
Bereich „biologische Vielfalt“ noch landesspezifisch verbessert werden muss.<br />
Als gute fachliche Praxis wird, in Anlehnung an die Definition der umweltverträglichen Landbewirtschaftung<br />
des Verbands Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten<br />
(„KUL“) 23 , eine landwirtschaftliche Praxis definiert, welche<br />
die natürlichen Produktionsgrundlagen erhält,<br />
das Leistungspotenzial der landwirtschaftlichen Flächen effizient nutzt,<br />
und gleichzeitig die Beeinträchtigungen von Boden, Wasser, Luft und der belebten Natur in<br />
tolerablen Grenzen hält.<br />
Maßstab für die Bewertung der guten fachlichen Praxis sind konkret messbare Belastungen chemischer,<br />
physikalischer und biologischer Art, welche von der Landwirtschaft ausgehen können. Wirkungen,<br />
die zu irreversiblen Beeinträchtigungen der Naturgüter führen, sind nicht vereinbar mit der<br />
guten fachlichen Praxis.<br />
Zur umfassenden Umsetzung in der Praxis soll ein Zertifizierungssystem eingeführt werden, mit dem<br />
die Einhaltung der Anforderungen der "guten fachliche Praxis" sichergestellt werden kann.<br />
Rahmenbedingungen dieses "Umweltmanagementsystems" stellen die "EG-Öko-Audit-VO" sowie die<br />
ISO 1400 dar. Es ist zu entscheiden, ob eine "Validierung" oder eine "Zertifizierung" angestrebt wird.<br />
Das Verfahren nach den Regeln des Öko-Audit erscheint wegen der Rechtsfolgen sinnvoller, dann<br />
wäre die Prüfung auch verwendbar für die Nachweisführung im Zusammenhang mit der Gewährung<br />
von EU-Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe.<br />
Für die Umsetzung der guten fachlichen Praxis ergeben sich folgende Anforderungen:<br />
Sachgerechte und umweltverträgliche Verwendung von Gülle, Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln<br />
Düngung: Beim Ausbringen von Düngemitteln ist ein direkter Eintrag in die Oberflächengewässer<br />
oder auf benachbarte Flächen zu verhindern. Die Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln müssen<br />
eine sachgerechte Mengenbemessung und -verteilung sowie verlustarme Ausbringung gewährleisten,<br />
und bei ihrer Auswahl müssen Gelände- und Bodenbeschaffenheiten angemessen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Nitrat: Alle Minderungspotenziale für Stickstoff (vgl. Tab. 82 u. 83) sind konsequent auszunutzen.<br />
Die maximal tolerierbaren Nährstoff-Saldoüberschüsse (Schlagbilanz) in der Pflanzenproduktion<br />
sollen auf 30 bis 50 kg Stickstoff / (ha a) 4 und 5 kg Phosphor / (ha a) begrenzt werden. Für versickerungsgefährdete<br />
Standorte (vgl. Karte II, Funktionsbereiche 1 und 2, Sande) ist der Stickstoffüberschuss<br />
auf 20 kg Stickstoff / (ha a) zu begrenzen 5 . Wünschenswert ist langfristig ein<br />
Saldoüberschuss „0“. Die Wirksamkeit zur Stickstoffminderung der Bewirtschaftungssysteme „Integrierter<br />
Landbau“ (konventionell) und „ökologischer Landbau“ zeigt Tab. 82. Deutlich wird,<br />
dass das Minderungspotenzial beim ökologischen Landbau größer ist.<br />
1 vgl. CHRISTEN, O., Z. O’HALLOREN-WIETHOLZ (2002) : Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft.<br />
2 BfN (2001): Naturschutz und Landwirtschaft: Kriterienkatalog zur „Guten fachlichen Praxis“.<br />
3 VDLUFA (1998), DAF (1995)<br />
4 Der mittlere Stickstoffüberschuss beträgt in M-V derzeit 51 kg Stickstoff / (ha a), maximal wurden aber sogar 249 kg Stickstoff<br />
/ (ha a) erreicht (UM M-V 2000b).<br />
5 vgl. Vorschläge VDLUFA 1998, DAF 1995<br />
238 08.03