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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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III Entwicklungskonzeption<br />

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

3. Maßnahmen<br />

Zur Operationalisierung des Begriffes „gute fachliche Praxis“ ist die Verwendung von Indikatoren<br />

notwendig, denen messbare Parameter und Toleranzbereiche bzw. Grenzwerte zu Grunde liegen 1 .<br />

Aus der Vielzahl von vorgeschlagenen Indikatorensystemen soll dem Verfahren „KUL“ (Kriterien<br />

umweltverträglicher Landbewirtschaftung“ mit 20 Indikatoren der Vorzug gegeben werden, wobei der<br />

Bereich „biologische Vielfalt“ noch landesspezifisch verbessert werden muss.<br />

Als gute fachliche Praxis wird, in Anlehnung an die Definition der umweltverträglichen Landbewirtschaftung<br />

des Verbands Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten<br />

(„KUL“) 23 , eine landwirtschaftliche Praxis definiert, welche<br />

die natürlichen Produktionsgrundlagen erhält,<br />

das Leistungspotenzial der landwirtschaftlichen Flächen effizient nutzt,<br />

und gleichzeitig die Beeinträchtigungen von Boden, Wasser, Luft und der belebten Natur in<br />

tolerablen Grenzen hält.<br />

Maßstab für die Bewertung der guten fachlichen Praxis sind konkret messbare Belastungen chemischer,<br />

physikalischer und biologischer Art, welche von der Landwirtschaft ausgehen können. Wirkungen,<br />

die zu irreversiblen Beeinträchtigungen der Naturgüter führen, sind nicht vereinbar mit der<br />

guten fachlichen Praxis.<br />

Zur umfassenden Umsetzung in der Praxis soll ein Zertifizierungssystem eingeführt werden, mit dem<br />

die Einhaltung der Anforderungen der "guten fachliche Praxis" sichergestellt werden kann.<br />

Rahmenbedingungen dieses "Umweltmanagementsystems" stellen die "EG-Öko-Audit-VO" sowie die<br />

ISO 1400 dar. Es ist zu entscheiden, ob eine "Validierung" oder eine "Zertifizierung" angestrebt wird.<br />

Das Verfahren nach den Regeln des Öko-Audit erscheint wegen der Rechtsfolgen sinnvoller, dann<br />

wäre die Prüfung auch verwendbar für die Nachweisführung im Zusammenhang mit der Gewährung<br />

von EU-Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe.<br />

Für die Umsetzung der guten fachlichen Praxis ergeben sich folgende Anforderungen:<br />

Sachgerechte und umweltverträgliche Verwendung von Gülle, Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln<br />

Düngung: Beim Ausbringen von Düngemitteln ist ein direkter Eintrag in die Oberflächengewässer<br />

oder auf benachbarte Flächen zu verhindern. Die Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln müssen<br />

eine sachgerechte Mengenbemessung und -verteilung sowie verlustarme Ausbringung gewährleisten,<br />

und bei ihrer Auswahl müssen Gelände- und Bodenbeschaffenheiten angemessen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Nitrat: Alle Minderungspotenziale für Stickstoff (vgl. Tab. 82 u. 83) sind konsequent auszunutzen.<br />

Die maximal tolerierbaren Nährstoff-Saldoüberschüsse (Schlagbilanz) in der Pflanzenproduktion<br />

sollen auf 30 bis 50 kg Stickstoff / (ha a) 4 und 5 kg Phosphor / (ha a) begrenzt werden. Für versickerungsgefährdete<br />

Standorte (vgl. Karte II, Funktionsbereiche 1 und 2, Sande) ist der Stickstoffüberschuss<br />

auf 20 kg Stickstoff / (ha a) zu begrenzen 5 . Wünschenswert ist langfristig ein<br />

Saldoüberschuss „0“. Die Wirksamkeit zur Stickstoffminderung der Bewirtschaftungssysteme „Integrierter<br />

Landbau“ (konventionell) und „ökologischer Landbau“ zeigt Tab. 82. Deutlich wird,<br />

dass das Minderungspotenzial beim ökologischen Landbau größer ist.<br />

1 vgl. CHRISTEN, O., Z. O’HALLOREN-WIETHOLZ (2002) : Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft.<br />

2 BfN (2001): Naturschutz und Landwirtschaft: Kriterienkatalog zur „Guten fachlichen Praxis“.<br />

3 VDLUFA (1998), DAF (1995)<br />

4 Der mittlere Stickstoffüberschuss beträgt in M-V derzeit 51 kg Stickstoff / (ha a), maximal wurden aber sogar 249 kg Stickstoff<br />

/ (ha a) erreicht (UM M-V 2000b).<br />

5 vgl. Vorschläge VDLUFA 1998, DAF 1995<br />

238 08.03

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