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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

II. GRUNDLAGEN<br />

2 DIE NATURGÜTER<br />

Beispiele von Arten, deren Vorkommen an (Fließ-)Gewässer 1 gebunden ist<br />

Gruppe<br />

Beispiele von Arten<br />

Pflanzen<br />

Flutender Wasserhahnenfuß, Alpen-Laichkraut, Flachstengliges Laichkraut<br />

Säugetiere<br />

Biber, Fischotter, Wasserspitzmaus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus<br />

Besonders geeignete Zielarten für naturnahe Fließgewässer sind die aufgeführten Muscheln, Fische<br />

und Rundmäuler. Die wichtigsten Fließgewässer mit Vorkommen dieser Arten sind in Karte 5 b dargestellt.<br />

Die Strukturgüte der Fließgewässer ist in Karte III enthalten, die Klassen 1 und 2 gelten als naturnah.<br />

Diese sind nach § 20 LNatG gesetzlich geschützt.<br />

Gefährdungsursachen<br />

1. Die Fließgewässer sind weitgehend durch Regulierungs- und Ausbaumaßnahmen beeinträchtigt.<br />

So wird bei der Einstufung der Fließgewässer der Begriff „natürlich“ oft nicht verwendet,<br />

sondern von naturnah bis stark (übermäßig) geschädigt eingeteilt. Ein naturnaher Zustand kann<br />

aber einem natürlichen gleichkommen, wenn der Charakter des Gewässers nicht verändert und<br />

seine Dynamik nicht erheblich beeinträchtigt wurde und es lange genug seiner natürlichen Entwicklung<br />

überlassen blieb. Allerdings wurde der Charakter zahlreicher Bäche und auch einiger<br />

Flussabschnitte so stark verändert, dass sie strukturell Gräben bzw. Kanälen entsprechen (z.B.<br />

Boize,, Rögnitz, , Ibitzgraben-Roter Brückengraben, Stegenbach, vgl. auch Karte III: Strukturgüte<br />

Fließgewässer Klasse 6 und 7). Diese können anspruchsvollen Tierarten der Fließgewässer bei<br />

ausreichender Wasserqualität vielleicht noch zum Durchwandern, nicht jedoch als Lebensraum<br />

dienen.<br />

2. Eine wesentliche Beeinträchtigung für die Fließgewässersysteme stellen Querverbauungen in<br />

Form von Wehren, Schleusen u.ä. als Barrieren für wandernde Tierarten dar. Auch die mit diesen<br />

Bauwerken verbundenen Einschränkungen der natürlichen Gewässerdynamik können negative<br />

Auswirkungen auf die Lebensraumqualität hervorrufen.<br />

3. Die meisten Fließgewässer unterliegen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung. Insbesondere<br />

die damit verbundenen Entkrautungsarbeiten sind erhebliche Eingriffe in das Ökosystem, die vor<br />

allem ortsgebundene Organismen, z.B. die Großmuscheln (Najaden), bedrohen 2 .<br />

4. Die Situation der Gewässerbelastungen durch direkte Stoffeinträge hat sich in den letzten Jahren<br />

spürbar verbessert. Diffuse Einträge aus der Landwirtschaft, insbesondere bei intensiver Nutzung<br />

der Talniederungen und aus entwässerten Niedermooren, sind jedoch weiterhin problematisch.<br />

Standgewässer (vgl. Karten I b, III und 5 a)<br />

Schwerpunkte der Verbreitung<br />

von Seen nach Landschaftszonen<br />

Dichte<br />

gering hoch<br />

Der Seenreichtum ist ein prägendes Charakteristikum für <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>.<br />

In der jungpleistozänen Landschaft treten<br />

Seen in der Landschaftszone „Höhenrücken und Seenplatte“ und<br />

in geringerem Umfang in der Landschaftszone „Rückland der<br />

Seenplatte“ gehäuft auf (vgl. Kap. II-2.1.3). Zur Typisierung der<br />

Standgewässer können die Größe der Gewässer, deren Tiefen, die<br />

Ausbildung von Schichtungen des Wasserkörpers (Gewässermorphometrie)<br />

oder die derzeitige Wasserqualität, insbesondere<br />

die aktuelle Trophiestufe des Gewässers (vgl. Karte III), aber auch<br />

dessen potenziell natürliche Trophiestufe herangezogen werden.<br />

Im engen Zusammenhang damit stehen die unter- und oberirdischen Zuflüsse. Die Genese eines Gewässers<br />

ist zumindest soweit von Bedeutung, wie dadurch die gegenwärtigen Eigenschaften bestimmt<br />

werden. Weiterhin können hydrochemische Eigenschaften zur Typisierung herangezogen werden.<br />

1 Einige Arten kommen auch an stehenden Gewässern vor<br />

2 vgl. ZETTLER (1996)<br />

08..03 61

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