Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
II. GRUNDLAGEN<br />
2 DIE NATURGÜTER<br />
Beispiele von Arten, deren Vorkommen an (Fließ-)Gewässer 1 gebunden ist<br />
Gruppe<br />
Beispiele von Arten<br />
Pflanzen<br />
Flutender Wasserhahnenfuß, Alpen-Laichkraut, Flachstengliges Laichkraut<br />
Säugetiere<br />
Biber, Fischotter, Wasserspitzmaus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus<br />
Besonders geeignete Zielarten für naturnahe Fließgewässer sind die aufgeführten Muscheln, Fische<br />
und Rundmäuler. Die wichtigsten Fließgewässer mit Vorkommen dieser Arten sind in Karte 5 b dargestellt.<br />
Die Strukturgüte der Fließgewässer ist in Karte III enthalten, die Klassen 1 und 2 gelten als naturnah.<br />
Diese sind nach § 20 LNatG gesetzlich geschützt.<br />
Gefährdungsursachen<br />
1. Die Fließgewässer sind weitgehend durch Regulierungs- und Ausbaumaßnahmen beeinträchtigt.<br />
So wird bei der Einstufung der Fließgewässer der Begriff „natürlich“ oft nicht verwendet,<br />
sondern von naturnah bis stark (übermäßig) geschädigt eingeteilt. Ein naturnaher Zustand kann<br />
aber einem natürlichen gleichkommen, wenn der Charakter des Gewässers nicht verändert und<br />
seine Dynamik nicht erheblich beeinträchtigt wurde und es lange genug seiner natürlichen Entwicklung<br />
überlassen blieb. Allerdings wurde der Charakter zahlreicher Bäche und auch einiger<br />
Flussabschnitte so stark verändert, dass sie strukturell Gräben bzw. Kanälen entsprechen (z.B.<br />
Boize,, Rögnitz, , Ibitzgraben-Roter Brückengraben, Stegenbach, vgl. auch Karte III: Strukturgüte<br />
Fließgewässer Klasse 6 und 7). Diese können anspruchsvollen Tierarten der Fließgewässer bei<br />
ausreichender Wasserqualität vielleicht noch zum Durchwandern, nicht jedoch als Lebensraum<br />
dienen.<br />
2. Eine wesentliche Beeinträchtigung für die Fließgewässersysteme stellen Querverbauungen in<br />
Form von Wehren, Schleusen u.ä. als Barrieren für wandernde Tierarten dar. Auch die mit diesen<br />
Bauwerken verbundenen Einschränkungen der natürlichen Gewässerdynamik können negative<br />
Auswirkungen auf die Lebensraumqualität hervorrufen.<br />
3. Die meisten Fließgewässer unterliegen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung. Insbesondere<br />
die damit verbundenen Entkrautungsarbeiten sind erhebliche Eingriffe in das Ökosystem, die vor<br />
allem ortsgebundene Organismen, z.B. die Großmuscheln (Najaden), bedrohen 2 .<br />
4. Die Situation der Gewässerbelastungen durch direkte Stoffeinträge hat sich in den letzten Jahren<br />
spürbar verbessert. Diffuse Einträge aus der Landwirtschaft, insbesondere bei intensiver Nutzung<br />
der Talniederungen und aus entwässerten Niedermooren, sind jedoch weiterhin problematisch.<br />
Standgewässer (vgl. Karten I b, III und 5 a)<br />
Schwerpunkte der Verbreitung<br />
von Seen nach Landschaftszonen<br />
Dichte<br />
gering hoch<br />
Der Seenreichtum ist ein prägendes Charakteristikum für <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>.<br />
In der jungpleistozänen Landschaft treten<br />
Seen in der Landschaftszone „Höhenrücken und Seenplatte“ und<br />
in geringerem Umfang in der Landschaftszone „Rückland der<br />
Seenplatte“ gehäuft auf (vgl. Kap. II-2.1.3). Zur Typisierung der<br />
Standgewässer können die Größe der Gewässer, deren Tiefen, die<br />
Ausbildung von Schichtungen des Wasserkörpers (Gewässermorphometrie)<br />
oder die derzeitige Wasserqualität, insbesondere<br />
die aktuelle Trophiestufe des Gewässers (vgl. Karte III), aber auch<br />
dessen potenziell natürliche Trophiestufe herangezogen werden.<br />
Im engen Zusammenhang damit stehen die unter- und oberirdischen Zuflüsse. Die Genese eines Gewässers<br />
ist zumindest soweit von Bedeutung, wie dadurch die gegenwärtigen Eigenschaften bestimmt<br />
werden. Weiterhin können hydrochemische Eigenschaften zur Typisierung herangezogen werden.<br />
1 Einige Arten kommen auch an stehenden Gewässern vor<br />
2 vgl. ZETTLER (1996)<br />
08..03 61