Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
3.1.2 Moore und Feuchtgebiete<br />
3.1.2.1 Moore<br />
Aufgrund der schutzgutübergreifenden Bedeutung und der landschaftsökologischen Funktionen naturnaher<br />
Moore kommt dem Moorschutz im Land ein besonderer Stellenwert zu.<br />
Die Grundlage für die räumliche Darstellung von Schwerpunktbereichen des Moorschutzes und die<br />
damit verbundenen Zielzuweisungen bildet das „Konzept zur Bestandssicherung und zur Entwicklung<br />
der Moore in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>“.<br />
In Tab. 49 werden die naturschutzfachlichen Maßnahmen aufgeführt, die sich aus der Ausweisung der<br />
Schwerpunktbereiche ableiten.<br />
Bereiche ungestörter Naturentwicklung, teilweise mit pflegender Nutzung (in Karte V dargestellt):<br />
− Nach Karte Ib sehr hoch (4) bewertete und im Moorschutzkonzept erfasste, naturnahe, unentwässerte und<br />
schwach bis mäßig entwässerte Moorflächen sowie dauerhaft wiedervernässte Moorbereiche, die keiner Nutzung<br />
mehr unterliegen (z.B. abgeschlossene Moorschutzprojekte).<br />
Maßnahmen:<br />
Ziel ist die Sicherung torfbildender Moore. Voraussetzung für den Erhalt akkumulierender Moorflächen ist der<br />
Erhalt des Wasserüberschusses und die Sicherung der natürlichen Nährstoffverhältnisse. Hier kann sich die<br />
Notwendigkeit der Einrichtung von Pufferzonen ergeben.<br />
Bereiche pflegender Nutzung schwach entwässerter Moore mit Feuchtgrünland (in Karte V dargestellt):<br />
- Nach Karte Ib sehr hoch (4) bewertete und im Moorschutzkonzept erfasste mäßig entwässerte, sehr extensiv<br />
genutzte Feucht- und Nassgrünländer.<br />
Maßnahmen:<br />
Zur Sicherung der biologischen Vielfalt sollen diese artenreichen „Kulturbiotope“, die früher in größeren Teilen<br />
das Landschaftsbild prägten und von herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind,<br />
durch Fortführung traditioneller Nutzungsformen auf ausgewählten Flächen, die für die landwirtschaftliche<br />
Nutzung keine Bedeutung haben, erhalten werden (Mähwiesen-, Mähweidennutzung). Es handelt sich insbesondere<br />
um seggen- und binsenreiche Nasswiesen und artenreiche Feuchtwiesen. Wesentliche Voraussetzung<br />
ist die Gewährleistung eines möglichst flurnahen Wasserspiegelniveaus.<br />
Bereiche moorschonender landwirtschaftliche Extensivnutzung:<br />
- Moorflächen mit natürlicher Vorflut<br />
Maßnahmen:<br />
Die Moorbereiche sollen durch eine moorschonende Nutzung (extensives Dauergrünland) offengehalten und<br />
die Moordegradation sowie die mit ihr verbundenen Stofffreisetzungen herabgesetzt werden. Der Wasserstand<br />
ist auf dem höchstmöglichen Stand zu halten, der noch eine Nutzung ermöglicht. Auf eine Stickstoffdüngung ist<br />
zu verzichten.<br />
Bereiche zur Regeneration gestörter Naturhaushaltsfunktionen (in Karte V dargestellt):<br />
- Nach Karte Ib hoch und sehr hoch (3 und 4) bewertete, im Moorschutzkonzept erfasste, stark entwässerte,<br />
tiefgründige Torfböden sowie großflächige Flusstal- und Beckenmoore im Verbund sind vorrangig zu regenerieren.<br />
- Nach Karte Ib hoch (3) bewertete und im Moorschutzkonzept erfasste Moore sind darüber hinaus zu regenerieren.<br />
Maßnahmen:<br />
Zur Regenerierung stark entwässerter, tiefgründiger Moore ist eine dauerhafte Verbesserung des Wasserhaushaltes<br />
dieser Bereiche erforderlich. Dabei sollen die Grundwasserstände möglichst auf das ursprüngliche Niveau<br />
angehoben werden.<br />
Wiedervernässte Moore sollen je nach Situation der natürlichen Sukzession überlassen oder landwirtschaftlich<br />
genutzt (Dauergrünland) werden. In überflutungsgefährdeten Bereichen, wo die Nutzungsfähigkeit nicht gesichert<br />
ist, darf kein Einsatz von Fördermitteln zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung erfolgen.<br />
Tab. 49: Maßnahmen für den Lebensraumtyp „Moor“<br />
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08.03