Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- L a n d s c h a f t s p r o g r a m m M e c k l e n b u r g – V o r p o m m e r n -<br />
II GRUNDLAGEN<br />
Dazu wurde ein Aktionsplan erarbeitet, der die Schwerpunkte Arten- und Lebensraumerhaltung, Management,<br />
Forschung und Monitoring, Gesetzgebung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie<br />
internationale Koordinierung beinhaltet.<br />
Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und<br />
ihrer natürlichen Lebensräume<br />
Die Berner Konvention wurde 1979 von den Mitgliedsstaaten des Europarates in Bern unterzeichnet.<br />
Die Konvention hat folgende Zielstellungen:<br />
- Schutz der wildlebenden Fauna und Flora und ihrer natürlichen Lebensräume, insbesondere der<br />
Arten und Lebensräume, deren Erhaltung die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert,<br />
- Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich des Naturschutzes<br />
- Lenkung der Aufmerksamkeit auf gefährdete Arten, einschließlich der entsprechenden wandernden<br />
Arten<br />
Das Übereinkommen enthält Anhänge mit der Auflistung von Arten, die besonders geschützt werden<br />
sollen. Die Anhänge I und II enthalten jeweils streng geschützte Pflanzen- und Tierarten. In den Anhang<br />
III sind Tierarten, deren Populationen in ihrem Bestand gefährdet werden können, aufgenommen.<br />
Des weiteren werden in der Konvention strenge Überwachungsmaßnahmen für die Ansiedlung nicht<br />
heimischer Arten vorgeschrieben.<br />
Europäische Landschaftskonvention<br />
In der im Jahre 2000 ratifizierten „Europäischen Landschaftskonvention verpflichten sich die Mitgliedstaaten<br />
zur Erhaltung vollständiger Landschaften.<br />
Programm „Man and the Biosphere“ der UNESCO (Biosphärenreservate)<br />
Das Umweltprogramm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) wurde 1970 von der UNESCO ins<br />
Leben gerufen. Zielstellung von MAB ist, auf internationaler Ebene Grundlagen für den Schutz der<br />
natürlichen Ressourcen und eine nachhaltige Nutzung der Biosphäre zu erarbeiten, wobei sich das<br />
Programm auf die Untersuchung, Pflege und Wiederherstellung belasteter Ökosysteme konzentriert<br />
und auch ökonomische, soziale, kulturelle und ethische Aspekte einbezieht. Schwerpunkt des Programms<br />
ist die Errichtung eines weltweiten Netzes repräsentativer Schutzgebiete – die Schaffung der<br />
Biosphärenreservate (BR). Dabei sollen im globalen Maßstab wichtige Ökosystemtypen und Kulturlandschaften<br />
erfasst werden. BR dienen dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Förderung der Forschung,<br />
der Umweltüberwachung und der Erprobung von Modellen zur umweltgerechten<br />
Entwicklung. Das internationale Prädikat BR wird von der UNESCO verliehen. Im deutschen Naturschutzrecht<br />
gibt es nach § 25a BNatSchG ebenfalls das Schutzgebiet „Biosphärenreservat“ (vgl. Kap.<br />
II-1.5). Das BR "Südost-Rügen" sowie das BR „Schaalsee“ haben auch den Status eines BR gemäß<br />
MAB. Weiterhin ist der Naturpark „<strong>Mecklenburg</strong>isches Elbetal“ Bestandteil des von der UNESCO<br />
anerkannten, länderübergreifenden BR „Flusslandschaft Elbetal“.<br />
28 08.03