24.12.2013 Aufrufe

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- L a n d s c h a f t s p r o g r a m m M e c k l e n b u r g – V o r p o m m e r n -<br />

II GRUNDLAGEN<br />

Dazu wurde ein Aktionsplan erarbeitet, der die Schwerpunkte Arten- und Lebensraumerhaltung, Management,<br />

Forschung und Monitoring, Gesetzgebung, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie<br />

internationale Koordinierung beinhaltet.<br />

Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und<br />

ihrer natürlichen Lebensräume<br />

Die Berner Konvention wurde 1979 von den Mitgliedsstaaten des Europarates in Bern unterzeichnet.<br />

Die Konvention hat folgende Zielstellungen:<br />

- Schutz der wildlebenden Fauna und Flora und ihrer natürlichen Lebensräume, insbesondere der<br />

Arten und Lebensräume, deren Erhaltung die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert,<br />

- Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich des Naturschutzes<br />

- Lenkung der Aufmerksamkeit auf gefährdete Arten, einschließlich der entsprechenden wandernden<br />

Arten<br />

Das Übereinkommen enthält Anhänge mit der Auflistung von Arten, die besonders geschützt werden<br />

sollen. Die Anhänge I und II enthalten jeweils streng geschützte Pflanzen- und Tierarten. In den Anhang<br />

III sind Tierarten, deren Populationen in ihrem Bestand gefährdet werden können, aufgenommen.<br />

Des weiteren werden in der Konvention strenge Überwachungsmaßnahmen für die Ansiedlung nicht<br />

heimischer Arten vorgeschrieben.<br />

Europäische Landschaftskonvention<br />

In der im Jahre 2000 ratifizierten „Europäischen Landschaftskonvention verpflichten sich die Mitgliedstaaten<br />

zur Erhaltung vollständiger Landschaften.<br />

Programm „Man and the Biosphere“ der UNESCO (Biosphärenreservate)<br />

Das Umweltprogramm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) wurde 1970 von der UNESCO ins<br />

Leben gerufen. Zielstellung von MAB ist, auf internationaler Ebene Grundlagen für den Schutz der<br />

natürlichen Ressourcen und eine nachhaltige Nutzung der Biosphäre zu erarbeiten, wobei sich das<br />

Programm auf die Untersuchung, Pflege und Wiederherstellung belasteter Ökosysteme konzentriert<br />

und auch ökonomische, soziale, kulturelle und ethische Aspekte einbezieht. Schwerpunkt des Programms<br />

ist die Errichtung eines weltweiten Netzes repräsentativer Schutzgebiete – die Schaffung der<br />

Biosphärenreservate (BR). Dabei sollen im globalen Maßstab wichtige Ökosystemtypen und Kulturlandschaften<br />

erfasst werden. BR dienen dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Förderung der Forschung,<br />

der Umweltüberwachung und der Erprobung von Modellen zur umweltgerechten<br />

Entwicklung. Das internationale Prädikat BR wird von der UNESCO verliehen. Im deutschen Naturschutzrecht<br />

gibt es nach § 25a BNatSchG ebenfalls das Schutzgebiet „Biosphärenreservat“ (vgl. Kap.<br />

II-1.5). Das BR "Südost-Rügen" sowie das BR „Schaalsee“ haben auch den Status eines BR gemäß<br />

MAB. Weiterhin ist der Naturpark „<strong>Mecklenburg</strong>isches Elbetal“ Bestandteil des von der UNESCO<br />

anerkannten, länderübergreifenden BR „Flusslandschaft Elbetal“.<br />

28 08.03

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!