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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

Erhalt der teilweise mäandrierenden, naturnahen Fließgewässerabschnitte (u.a. Schaale, Schilde,<br />

Sude, alte Elde, Altlauf der Löcknitz, Stecknitz) und Renaturierung der Vielzahl naturfern ausgebauter<br />

Abschnitte (u.a. Boize, Rögnitz, Meynbach).<br />

Schutz und Entwicklung (Nutzungsextensivierung) der Lewitzniederung mit der Waldlewitz, der<br />

Wiesenlewitz sowie der Teichlewitz als bemerkenswerte Einzellandschaft in einer (mit Ausnahme<br />

von kleineren Seen im Mittleren Eldegebiet, Kleingewässern und des Dümmer Sees) nahezu seenlosen<br />

Landschaftszone.<br />

Erhalt der zahlreichen Binnendünen und Flugsandfelder als landschaftliche Besonderheiten.<br />

- Schutz ausgewählter historischer Kulturlandschaften wie der Heiderestbestände auf den Sanderflächen<br />

(z.B. Bretziner Heide, Marienfließ, Heideflächen bei Lübtheen, Ludwigsluster Heide) und der<br />

zahlreichen Landschaftsparks.<br />

- Schutz des im landesweiten Vergleich besonders hohen Bestandes an Alleen und Baumreihen.<br />

- Strukturanreicherung der großflächigen landwirtschaftlichen Nutzflächen in Abstimmung mit Belangen<br />

des Artenschutzes, insbesondere im Bereich der westlichen Prignitz und Parchim-<br />

Meyenburger Sand- und Lehmflächen sowie im südwestlichen Altmoränen- und Sandergebiet.<br />

- Insbesondere im Westen der Landschaftszone 5 sowie im Bereich der westlichen Prignitz und der<br />

Parchim-Meyenburger Sand- und Lehmflächen Erhöhung des Waldanteils (Waldmehrung).<br />

- Schutz und Entwicklung des vielfältigen Landschaftsbildes des Elbetals geprägt durch den<br />

kleinräumigen Wechsel von Feuchtwiesen, Überflutungsgrünland, Waldflächen mit teilweise<br />

Auwaldcharakter, Talhängen und Binnendünenkomplexen sowie die abschnittsweise naturnahen<br />

Nebenflüsse der Elbe.<br />

2.6 Unzerschnittene landschaftliche Freiräume (vgl. Karten 7a, 7b und VII)<br />

2.6.1 Schutzgutbezogene Leitlinien<br />

Unzerschnittene Freiräume sind eine Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und für das Landschaftsbild. Flächenschonendes "Freiraummanagement" als zentraler Bestandteil<br />

einer ökologisch nachhaltigen Raumentwicklung ist daher ein Hauptanliegen des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege. Ziele des Freiraummanagements sind:<br />

(1) Den anhaltenden Freiraumverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsflächen zu verringern und<br />

langfristig zum Stillstand zu bringen 1,2,3,4 (Reduzierung von 120 ha/d auf 30 ha/d bundesweit) (Mengenziel),<br />

(2) einen großräumigen Verbund von unzerschnittenen Freiräumen zu erhalten und zu entwickeln<br />

(Strukturziel) sowie<br />

(3) die ökologischen Qualitäten der Freiraumressource für die Hauptfunktionen zu erhalten oder wiederzustellen<br />

bzw. die Belastungen durch bestehende Siedlungs- und Verkehrsbauten zu vermindern<br />

oder auszugleichen (Qualitätsziel).<br />

Eine vorsorgende Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der großflächigen Struktur unzerschnittener<br />

Freiräume dient insbesondere den Zielen des Arten- und Biotopschutzes, der land- und<br />

forstwirtschaftlichen Bodennutzung sowie den Zielen zur Sicherung und Entwicklung von attraktiven<br />

Landschaftsräumen für die landschaftsgebundene Erholung und touristische Nutzung. Das Vorsorge-<br />

1 vgl. Umweltgutachten (2000)<br />

2 Bundesumweltministerium (1998): Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms.<br />

3 ARL - Akademie für Raumforschung und Raumplanung (Hrsg.) (1999): Flächenhaushaltspolitik: Feststellungen und Empfehlungen<br />

für eine zukunftsfähige Raum- und Siedlungsentwicklung. Forschungs- und Sitzungsberichte 208, Hannover<br />

4 Umweltgutachten - Sondergutachten (2002)<br />

08.03 155

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