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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

IV Zusammenfassung<br />

Dieser Raumnutzungskategorie werden auch Bereiche mit besonderem Entwicklungsbedarf<br />

zugeordnet (vgl. auch Tab. 80), sie sind Karte VII entsprechend gekennzeichnet:<br />

1. Stark beeinträchtigte Boddengewässer.<br />

2. Stark beeinträchtigte Moore.<br />

3. Stark beeinträchtigte Seen und Fließgewässer.<br />

In den Bereichen mit besonderem Entwicklungsbedarf sowie in den Biotopverbundflächen soll<br />

vorrangig der Zustand der Naturgüter im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen nach dem<br />

Naturschutzrecht sowie Sanierungsmaßnahmen nach weiteren umweltrechtlichen Vorschriften<br />

verbessert werden.<br />

Die landschaftsgebundene Erholung soll nach internem Abgleich mit den ökologischen Zielen in<br />

diesen Bereichen besondere Beachtung finden (vgl. Kap. III 3.3.5), sie sind Karte VII entsprechend<br />

gekennzeichnet.<br />

Der Anteil der Vorsorgeflächen umfasst weitere 39 % der Landfläche. Für die Küstengewässer wird<br />

der Anteil auf rund 15 % geschätzt.<br />

Eine dauerhafte Sicherstellung der Funktionen der Vorsorgeflächen kann je nach Zielstellung in der<br />

Regel erfolgen durch:<br />

• eine Unterschutzstellung als Biosphärenreservat, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet,<br />

Wasserschutzgebiet, Schutzgebiet nach dem Landeswald-, Jagd- oder Fischereigesetz bzw.<br />

Sicherung als gesetzlich geschütztes Biotop,<br />

• eine raumordnerische Zieldarstellung als „Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege“ oder für die „Wasserwirtschaft“,<br />

• vertragliche Vereinbarungen.<br />

Vorrangflächen Landnutzung<br />

In diesen Gebieten haben die Landnutzungen unter Beachtung der Regeln zur „guten fachlichen<br />

Praxis“ bzw. der Regeln zur geordneten Raum- und Siedlungsentwicklung eine Vorrangfunktion. Die<br />

Vorschriften z.B. zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zur Eingriffsregelung bleiben unberührt.<br />

Großräumige Kompensations- oder Entwicklungsmaßnahmen sollen in Bereichen dieser<br />

Raumnutzungskategorie nicht durchgeführt werden.<br />

Nach bundesweiten Empfehlungen soll als Mindestausstattung der landwirtschaftlich genutzten<br />

Landschaft eine Dichte von rund 15 % mit Hecken-, Klein- und Saumstrukturen angestrebt werden.<br />

Die Bau- und Siedlungsentwicklung sollte so geordnet verlaufen, dass der Anteil der überbauten<br />

Flächen je nach Region nicht größer als 5 bis 10 % beträgt.<br />

Landnutzungen, die den Naturschutzzielen in dieser Planungskategorie besonders gerecht werden,<br />

sollen nach Möglichkeit unterstützt werden wie z.B. :<br />

• die Erhaltung des Grünlandes durch nachhaltige landwirtschaftliche Nutzungen, dies erfordert eine<br />

Sicherung und Erhöhung des Bestandes grünlandgebundenen raufutterfressenden Viehs,<br />

• die Begünstigung des integrierten sowie des ökologischen Landbaus,<br />

• die Waldmehrung mit standortheimischen Arten auf geeigneten Standorten,<br />

• die forstwirtschaftliche Nutzung von Wäldern nach den Grundsätzen der naturnahen<br />

Forstwirtschaft.<br />

264 08.03

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