Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
Der Freiraum enthält<br />
(4) Bereiche mit herausragender Bedeutung für die<br />
Sicherung ökologischer Funktionen (vgl. Karte<br />
VII)<br />
(5) Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die<br />
Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig<br />
erreicht werden<br />
(6) Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln sehr<br />
hoher und hoher Bedeutung<br />
(11) überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit<br />
höherer natürlicher Ertragsfähigkeit<br />
(12) EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete<br />
(13) Art. 10 - Gebiete gem. FFH-RL<br />
(14) Naturschutzgebiete und Nationalparke<br />
(15) Landschaftsschutzgebiete<br />
(16) Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. §<br />
19 LNatG<br />
(3) Auswahl der unzerschnittenen landschaftlichen Freiräume (vgl. Textkarte 7a) im Hinblick auf die Lage der<br />
in Ziffer (2) definierten Flächenkulissen<br />
(4) Klassifizierung der ausgewählten Freiräume nach der Anzahl der betroffenen Funktionsmerkmale<br />
Anzahl von Merkmalen („Funktionsdichte“)<br />
Bewertungsstufe<br />
Flächenanteil<br />
(%)<br />
13 – 20 sehr hoch 23,6<br />
9 – 12 hoch 24,5<br />
6 – 8 mittel 14,2<br />
1 – 5 gering 5,2<br />
und damit Bewertung unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Klassifizierungsmethode: Natürliche Unterbrechungen).<br />
(5) Ermittlung der Bereiche mit allgemeiner und hervorgehobener Bedeutung als unzerschnittene landschaftliche<br />
Freiräume. Die entsprechenden Bereiche sind durch eine mittlere bis sehr hohe bzw. hohe bis sehr hohe<br />
Anzahl enthaltener Funktionsmerkmale gekennzeichnet. Die zahlenmäßige Häufung von Funktionsmerkmalen<br />
in den unzerschnittenen landschaftlichen Freiräumen wird auch als „Funktionsdichte“ bezeichnet. Die<br />
nach diesem Verfahren ermittelte Flächenkulisse erstreckt sich über 62 % bzw. 48 % der Landesfläche. In<br />
der Flächenkulisse mit hervorgehobener Bedeutung sind aufgrund des gewählten Bewertungsansatzes großflächige<br />
Freiräume überdurchschnittlich vertreten. Sie ergibt in ihrer gesamthaften räumlichen Ausprägung<br />
einen übergreifenden Freiraumverbund.<br />
Handlungsziele (vgl. auch Kap. III-2.1.1):<br />
Rechtliche Sicherung von unzerschnittenen Freiräumen mit dem Ziel einer Erhaltung und Sicherung<br />
ausgewählter Freiraumfunktionen.<br />
Instrumente mit einem strengen Schutzregime eignen sich für hochwertige Gebiete mit hohen Qualitätssicherungserfordernissen.<br />
Dagegen können Landschaftsschutzgebiete in besonderer Weise der Sicherung und Entwicklung<br />
unzerschnittener landschaftlicher Freiräume mit allgemeiner Bedeutung dienen, insoweit die<br />
Instrumente der Raumordnung und Bauleitplanung nicht ausreichend wirksam werden. Eine Zulassung Freiraumbeeinträchtigender<br />
Bauvorhaben, wie z. B. die Ausweisung von Bauflächen in Außenbereichen, der (Aus- und)<br />
Neubau von Straßen und Wegen, die Errichtung von WEA außerhalb von Eignungsräumen und Errichtung von<br />
landschaftsorientierten Freizeitanlagen ist zu vermeiden.<br />
Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Binnenqualität sowie zur Verminderung<br />
und zum Funktionsausgleich von Beeinträchtigungswirkungen der Bebauung und technischen<br />
Infrastruktur.<br />
Räumliche Schwerpunkte sind die o. g. Bereiche hervorgehobener Bedeutung als unzerschnittene landschaftliche<br />
Freiräume. Ziele sind:<br />
• Der kompensatorische Rückbau von Bauflächen und Straßen (auf der Grundlage von Straßennetz-<br />
Optimierungskonzepten 1,2 ).<br />
• Die Wiederherstellung und ökologische Gestaltung von Wandrungskorridoren zur Sicherung der Habitatkon-<br />
1 vgl. hierzu GERLACH, J. (1995). Ein Beitrag zur Straßennetzgestaltung nach umweltrelevanten Gesichtspunkten.<br />
2 sowie IGS - Ingenieurgemeinschaft Stolz (2001). Umweltorientierte Verkehrsnetzgestaltung für einen Netzbereich des<br />
Landes Brandenburg.<br />
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