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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

Der Freiraum enthält<br />

(4) Bereiche mit herausragender Bedeutung für die<br />

Sicherung ökologischer Funktionen (vgl. Karte<br />

VII)<br />

(5) Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die<br />

Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig<br />

erreicht werden<br />

(6) Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln sehr<br />

hoher und hoher Bedeutung<br />

(11) überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit<br />

höherer natürlicher Ertragsfähigkeit<br />

(12) EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete<br />

(13) Art. 10 - Gebiete gem. FFH-RL<br />

(14) Naturschutzgebiete und Nationalparke<br />

(15) Landschaftsschutzgebiete<br />

(16) Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. §<br />

19 LNatG<br />

(3) Auswahl der unzerschnittenen landschaftlichen Freiräume (vgl. Textkarte 7a) im Hinblick auf die Lage der<br />

in Ziffer (2) definierten Flächenkulissen<br />

(4) Klassifizierung der ausgewählten Freiräume nach der Anzahl der betroffenen Funktionsmerkmale<br />

Anzahl von Merkmalen („Funktionsdichte“)<br />

Bewertungsstufe<br />

Flächenanteil<br />

(%)<br />

13 – 20 sehr hoch 23,6<br />

9 – 12 hoch 24,5<br />

6 – 8 mittel 14,2<br />

1 – 5 gering 5,2<br />

und damit Bewertung unzerschnittener landschaftlicher Freiräume (Klassifizierungsmethode: Natürliche Unterbrechungen).<br />

(5) Ermittlung der Bereiche mit allgemeiner und hervorgehobener Bedeutung als unzerschnittene landschaftliche<br />

Freiräume. Die entsprechenden Bereiche sind durch eine mittlere bis sehr hohe bzw. hohe bis sehr hohe<br />

Anzahl enthaltener Funktionsmerkmale gekennzeichnet. Die zahlenmäßige Häufung von Funktionsmerkmalen<br />

in den unzerschnittenen landschaftlichen Freiräumen wird auch als „Funktionsdichte“ bezeichnet. Die<br />

nach diesem Verfahren ermittelte Flächenkulisse erstreckt sich über 62 % bzw. 48 % der Landesfläche. In<br />

der Flächenkulisse mit hervorgehobener Bedeutung sind aufgrund des gewählten Bewertungsansatzes großflächige<br />

Freiräume überdurchschnittlich vertreten. Sie ergibt in ihrer gesamthaften räumlichen Ausprägung<br />

einen übergreifenden Freiraumverbund.<br />

Handlungsziele (vgl. auch Kap. III-2.1.1):<br />

Rechtliche Sicherung von unzerschnittenen Freiräumen mit dem Ziel einer Erhaltung und Sicherung<br />

ausgewählter Freiraumfunktionen.<br />

Instrumente mit einem strengen Schutzregime eignen sich für hochwertige Gebiete mit hohen Qualitätssicherungserfordernissen.<br />

Dagegen können Landschaftsschutzgebiete in besonderer Weise der Sicherung und Entwicklung<br />

unzerschnittener landschaftlicher Freiräume mit allgemeiner Bedeutung dienen, insoweit die<br />

Instrumente der Raumordnung und Bauleitplanung nicht ausreichend wirksam werden. Eine Zulassung Freiraumbeeinträchtigender<br />

Bauvorhaben, wie z. B. die Ausweisung von Bauflächen in Außenbereichen, der (Aus- und)<br />

Neubau von Straßen und Wegen, die Errichtung von WEA außerhalb von Eignungsräumen und Errichtung von<br />

landschaftsorientierten Freizeitanlagen ist zu vermeiden.<br />

Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Binnenqualität sowie zur Verminderung<br />

und zum Funktionsausgleich von Beeinträchtigungswirkungen der Bebauung und technischen<br />

Infrastruktur.<br />

Räumliche Schwerpunkte sind die o. g. Bereiche hervorgehobener Bedeutung als unzerschnittene landschaftliche<br />

Freiräume. Ziele sind:<br />

• Der kompensatorische Rückbau von Bauflächen und Straßen (auf der Grundlage von Straßennetz-<br />

Optimierungskonzepten 1,2 ).<br />

• Die Wiederherstellung und ökologische Gestaltung von Wandrungskorridoren zur Sicherung der Habitatkon-<br />

1 vgl. hierzu GERLACH, J. (1995). Ein Beitrag zur Straßennetzgestaltung nach umweltrelevanten Gesichtspunkten.<br />

2 sowie IGS - Ingenieurgemeinschaft Stolz (2001). Umweltorientierte Verkehrsnetzgestaltung für einen Netzbereich des<br />

Landes Brandenburg.<br />

08.03 157

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