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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Die ungestörte Entwicklung sensibler Uferbereiche und Gewässer kann teilweise nur durch Besucherlenkungsmaßnahmen<br />

gewährleistet werden. Insbesondere müssen Beeinträchtigungen durch die Freizeitnutzung<br />

(u.a. Schäden an Röhrichtgürteln durch Sportbootverkehr, Vermüllung, Trittschäden)<br />

vermieden werden (vgl. auch Kap. III-3.4.5, III-2.2). Gegebenenfalls müssen besonders sensible Uferabschnitte<br />

und Gewässer bzw. Gewässerteile zumindest zeitweilig für den Besucherverkehr gesperrt<br />

werden (z.B. Brutgebiete). Die Grundlagen für diese konsensorientierten Regelungen müssen auf<br />

lokaler oder regionaler Ebene durch die Landschaftsplanung erarbeitet werden.<br />

Projektförderung: Sanierungs- und Restaurierungskonzept der Seen<br />

Das Sanierungs- und Restaurierungskonzept der Seen wurde auf der Grundlage des Seenprojektes<br />

erarbeitet und liefert eine Prioritätenliste der zu behandelnden Seen sowie eine Zusammenstellung<br />

effizienter Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen.<br />

Aus einer Vielzahl von Beispielseen, welche charakteristisch für die unterschiedlichen Seentypen des<br />

Landes und ihre Wasserbeschaffenheit sind, wurde eine Auswahl von 26 Seen erster und zweiter Priorität<br />

getroffen, welche im Rahmen des zur Verfügung stehenden Finanzbudgets innerhalb der nächsten<br />

fünf Jahre vorrangig berücksichtigt werden sollen. Erste Priorität haben Pilotseen, bei denen die<br />

Vorarbeiten für die Ausführung von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen<br />

sind: Neustädter See, Zierker See, Jabeler See, Galenbecker See, Tiefwarensee.<br />

Projekte können nach den Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FöRi-<br />

Was) mit Zuschüssen des Landes in Höhe von 70 % der Ausgaben unterstützt werden. Das Vorhaben<br />

„Galenbecker See“ wird mit Mitteln der EU als „LIFE-Projekt“ umgesetzt.<br />

3.1.3.3 Kleingewässer und Sölle<br />

Sölle und Kleingewässer haben für den Landschaftswasserhaushalt (u.a. als Nährstoffsenken und<br />

Binnenentwässerungssysteme), als Lebensräume z.B. für gefährdete Wasserpflanzen- und Zwergbinsengesellschaften,<br />

als Laichgewässer von Amphibien, als Brutbiotop z.B. von Kranichen, als landschaftsbildbelebende<br />

Elemente (vgl. Kap. II-2.1.2) und für den Biotopverbund eine hohe Bedeutung.<br />

Beeinträchtigungen müssen daher gemindert werden.<br />

Bereiche ungestörter Naturentwicklung:<br />

- Naturnahe, unverfüllte und unentwässerte Sölle und Kleingewässer sind zu sichern.<br />

Maßnahmen:<br />

Sicherung der Funktionen der Gewässer in Ackerschlägen als Stoffsenken und als Lebensräume für Arten der<br />

Agrarlandschaft durch Vermeidung von Verfüllungen und Entwässerungen.<br />

Bereiche zur Verbesserung der Funktionen:<br />

- Entwässerte, direkt künstlich an Vorfluter angeschlossene, verfüllte und vermüllte sowie intensiv beangelte<br />

Sölle und Kleingewässer.<br />

Maßnahmen:<br />

Wiederherstellung der genannten Funktionen.<br />

Tab. 57: Maßnahmen für den Lebensraumtyp „Kleingewässer“<br />

Schutzgebietsausweisungen<br />

• Lebensraumschutz gemäß FFH-Richtlinie<br />

Für den Erhalt der Rotbauchunke (Art von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II) hat das<br />

Land eine besondere Verantwortung. Die Meldung von Rotbauchunken-Vorkommen (Agrarlandschaften<br />

mit besonnten Kleingewässern) ist erforderlich. Damit können auch die Vorkommen des Kammmolchs<br />

gesichert werden. Die Nachmelde-Vorschläge von 2003 berücksichtigen dieses Erfordernis.<br />

• Gesetzlicher Biotopschutz<br />

08.03 187

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