Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Die ungestörte Entwicklung sensibler Uferbereiche und Gewässer kann teilweise nur durch Besucherlenkungsmaßnahmen<br />
gewährleistet werden. Insbesondere müssen Beeinträchtigungen durch die Freizeitnutzung<br />
(u.a. Schäden an Röhrichtgürteln durch Sportbootverkehr, Vermüllung, Trittschäden)<br />
vermieden werden (vgl. auch Kap. III-3.4.5, III-2.2). Gegebenenfalls müssen besonders sensible Uferabschnitte<br />
und Gewässer bzw. Gewässerteile zumindest zeitweilig für den Besucherverkehr gesperrt<br />
werden (z.B. Brutgebiete). Die Grundlagen für diese konsensorientierten Regelungen müssen auf<br />
lokaler oder regionaler Ebene durch die Landschaftsplanung erarbeitet werden.<br />
Projektförderung: Sanierungs- und Restaurierungskonzept der Seen<br />
Das Sanierungs- und Restaurierungskonzept der Seen wurde auf der Grundlage des Seenprojektes<br />
erarbeitet und liefert eine Prioritätenliste der zu behandelnden Seen sowie eine Zusammenstellung<br />
effizienter Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen.<br />
Aus einer Vielzahl von Beispielseen, welche charakteristisch für die unterschiedlichen Seentypen des<br />
Landes und ihre Wasserbeschaffenheit sind, wurde eine Auswahl von 26 Seen erster und zweiter Priorität<br />
getroffen, welche im Rahmen des zur Verfügung stehenden Finanzbudgets innerhalb der nächsten<br />
fünf Jahre vorrangig berücksichtigt werden sollen. Erste Priorität haben Pilotseen, bei denen die<br />
Vorarbeiten für die Ausführung von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen<br />
sind: Neustädter See, Zierker See, Jabeler See, Galenbecker See, Tiefwarensee.<br />
Projekte können nach den Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (FöRi-<br />
Was) mit Zuschüssen des Landes in Höhe von 70 % der Ausgaben unterstützt werden. Das Vorhaben<br />
„Galenbecker See“ wird mit Mitteln der EU als „LIFE-Projekt“ umgesetzt.<br />
3.1.3.3 Kleingewässer und Sölle<br />
Sölle und Kleingewässer haben für den Landschaftswasserhaushalt (u.a. als Nährstoffsenken und<br />
Binnenentwässerungssysteme), als Lebensräume z.B. für gefährdete Wasserpflanzen- und Zwergbinsengesellschaften,<br />
als Laichgewässer von Amphibien, als Brutbiotop z.B. von Kranichen, als landschaftsbildbelebende<br />
Elemente (vgl. Kap. II-2.1.2) und für den Biotopverbund eine hohe Bedeutung.<br />
Beeinträchtigungen müssen daher gemindert werden.<br />
Bereiche ungestörter Naturentwicklung:<br />
- Naturnahe, unverfüllte und unentwässerte Sölle und Kleingewässer sind zu sichern.<br />
Maßnahmen:<br />
Sicherung der Funktionen der Gewässer in Ackerschlägen als Stoffsenken und als Lebensräume für Arten der<br />
Agrarlandschaft durch Vermeidung von Verfüllungen und Entwässerungen.<br />
Bereiche zur Verbesserung der Funktionen:<br />
- Entwässerte, direkt künstlich an Vorfluter angeschlossene, verfüllte und vermüllte sowie intensiv beangelte<br />
Sölle und Kleingewässer.<br />
Maßnahmen:<br />
Wiederherstellung der genannten Funktionen.<br />
Tab. 57: Maßnahmen für den Lebensraumtyp „Kleingewässer“<br />
Schutzgebietsausweisungen<br />
• Lebensraumschutz gemäß FFH-Richtlinie<br />
Für den Erhalt der Rotbauchunke (Art von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II) hat das<br />
Land eine besondere Verantwortung. Die Meldung von Rotbauchunken-Vorkommen (Agrarlandschaften<br />
mit besonnten Kleingewässern) ist erforderlich. Damit können auch die Vorkommen des Kammmolchs<br />
gesichert werden. Die Nachmelde-Vorschläge von 2003 berücksichtigen dieses Erfordernis.<br />
• Gesetzlicher Biotopschutz<br />
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