Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>- <strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
− spezifische Regelungen zur Erholungsnutzung in Abhängigkeit der Anforderungen einzelner Arten<br />
− Besucherinformation und -lenkung<br />
− Förderung der Naturbeobachtung sowie ausgewählter ruhiger, extensiv-kontemplativer Erholungsformen<br />
2. Raum mit zeitweise vorrangiger Bedeutung der Lebensraumfunktionen gegenüber landschaftsbezogener<br />
Erholung:<br />
− Vorrang für den Arten- und Biotopschutz in bestimmten Zeiträumen und Gebieten<br />
− Erhalt der Störungsarmut, insbesondere für bestimmte Arten relevanten Zeiträumen (Brut-, Rast-,<br />
Mauserzeit u.ä.)<br />
− spezifische Regelungen zur Erholungsnutzung in Abhängigkeit der Anforderungen einzelner Arten<br />
− Besucherinformation und -lenkung<br />
− Förderung der Naturbeobachtung sowie ausgewählter ruhiger, extensiv-kontemplativer Erholungsformen<br />
3. Raum mit gleichrangiger Bedeutung der Lebensraumfunktionen und der landschaftsgebundenen<br />
Erholungsnutzung:<br />
− spezifische Regelungen zur Erholungsnutzung in Abhängigkeit der Anforderungen einzelner Arten<br />
− Erschließung und Ausbau von Wegen und Beobachtungsmöglichkeiten<br />
− extensiv-kontemplative Erholungsformen<br />
4. Gebiete, die besonders stark durch die Erholungsnutzung in Anspruch genommen werden und deshalb<br />
eine Entwicklung erfahren sollten, die bestehende Nutzungskonflikte ordnet und aufeinander<br />
abstimmt, sind als Raum mit aktuell starker Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch die<br />
Erholungsnutzung (Schwerpunkt- und Ordnungsbereich) 1 dargestellt.<br />
5. Mit der Planungskategorie Raum mit günstigen Voraussetzungen zur Förderung natur- und landschaftsverträglicher<br />
Erholungsnutzungen (s.u.) wird der besondere Handlungsbedarfs zur verträglichen<br />
Erschließung von Natur und Landschaft verdeutlicht.<br />
In diesen großflächigen Räumen soll das Natur- und Landschaftserleben gezielt entwickelt werden<br />
bei gleichzeitiger Sicherung der ökologischen Funktionen. Die Räume sollen breiten Bevölkerungsschichten<br />
den Zugang zur Natur ermöglichen, weshalb sie<br />
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überwiegend eine hohe landschaftliche Qualität aufweisen. Als Entwicklungsbereiche, in denen<br />
das Bedürfnis nach Ursprünglichkeit und Urwüchsigkeit zukünftig durch Sukzession- oder Wildnisareale<br />
befriedigt werden soll, können diese Räumen auch weniger attraktive, bislang noch landoder<br />
forstwirtschaftlich genutzte Flächen umfassen,<br />
räumlich so angeordnet sind, dass sie von der städtischen Bevölkerung einschließlich von Touristen<br />
für die Feierabend- und Wochenenderholung erreicht werden können und zusätzlicher umweltbelastender<br />
Individualverkehr möglichst gering gehalten werden kann,<br />
dort eingerichtet werden, wo bereits ein relativ hoher Erschließungsgrad vorhanden ist und wo<br />
bestehende Einrichtungen der Naturinformation und Umweltbildung miteinbezogen werden können.<br />
2 .<br />
1 Schwerpunkt- und Ordnungsbereich = Teile der Landschaft, wo ein besonderer Handlungsbedarf zur Ordnung, d.h. zum<br />
Abbau von Belastungen besteht, wo eine intensive Erholungsnutzung in Räumen mit besonderer naturräumlicher Eignung für<br />
das Natur- und Landschaftserleben stattfindet und wo sich die Mehrzahl der Erholungssuchenden mit einer hohen Erwartungshaltung<br />
an die Ruhe der Landschaft aufhalten. Dies kann beispielsweise in Nationalparks oder Kurorten der Fall sein,<br />
wo die Verifizierung dieses Images in der Regel auch von tourismuswirtschaftlicher Bedeutung ist. (aus: BTE/UMWELTPLAN<br />
1997)<br />
2 verändert nach: BTE/UMWELTPLAN 1997<br />
218 08.03