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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>- <strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

− spezifische Regelungen zur Erholungsnutzung in Abhängigkeit der Anforderungen einzelner Arten<br />

− Besucherinformation und -lenkung<br />

− Förderung der Naturbeobachtung sowie ausgewählter ruhiger, extensiv-kontemplativer Erholungsformen<br />

2. Raum mit zeitweise vorrangiger Bedeutung der Lebensraumfunktionen gegenüber landschaftsbezogener<br />

Erholung:<br />

− Vorrang für den Arten- und Biotopschutz in bestimmten Zeiträumen und Gebieten<br />

− Erhalt der Störungsarmut, insbesondere für bestimmte Arten relevanten Zeiträumen (Brut-, Rast-,<br />

Mauserzeit u.ä.)<br />

− spezifische Regelungen zur Erholungsnutzung in Abhängigkeit der Anforderungen einzelner Arten<br />

− Besucherinformation und -lenkung<br />

− Förderung der Naturbeobachtung sowie ausgewählter ruhiger, extensiv-kontemplativer Erholungsformen<br />

3. Raum mit gleichrangiger Bedeutung der Lebensraumfunktionen und der landschaftsgebundenen<br />

Erholungsnutzung:<br />

− spezifische Regelungen zur Erholungsnutzung in Abhängigkeit der Anforderungen einzelner Arten<br />

− Erschließung und Ausbau von Wegen und Beobachtungsmöglichkeiten<br />

− extensiv-kontemplative Erholungsformen<br />

4. Gebiete, die besonders stark durch die Erholungsnutzung in Anspruch genommen werden und deshalb<br />

eine Entwicklung erfahren sollten, die bestehende Nutzungskonflikte ordnet und aufeinander<br />

abstimmt, sind als Raum mit aktuell starker Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch die<br />

Erholungsnutzung (Schwerpunkt- und Ordnungsbereich) 1 dargestellt.<br />

5. Mit der Planungskategorie Raum mit günstigen Voraussetzungen zur Förderung natur- und landschaftsverträglicher<br />

Erholungsnutzungen (s.u.) wird der besondere Handlungsbedarfs zur verträglichen<br />

Erschließung von Natur und Landschaft verdeutlicht.<br />

In diesen großflächigen Räumen soll das Natur- und Landschaftserleben gezielt entwickelt werden<br />

bei gleichzeitiger Sicherung der ökologischen Funktionen. Die Räume sollen breiten Bevölkerungsschichten<br />

den Zugang zur Natur ermöglichen, weshalb sie<br />

−<br />

−<br />

−<br />

überwiegend eine hohe landschaftliche Qualität aufweisen. Als Entwicklungsbereiche, in denen<br />

das Bedürfnis nach Ursprünglichkeit und Urwüchsigkeit zukünftig durch Sukzession- oder Wildnisareale<br />

befriedigt werden soll, können diese Räumen auch weniger attraktive, bislang noch landoder<br />

forstwirtschaftlich genutzte Flächen umfassen,<br />

räumlich so angeordnet sind, dass sie von der städtischen Bevölkerung einschließlich von Touristen<br />

für die Feierabend- und Wochenenderholung erreicht werden können und zusätzlicher umweltbelastender<br />

Individualverkehr möglichst gering gehalten werden kann,<br />

dort eingerichtet werden, wo bereits ein relativ hoher Erschließungsgrad vorhanden ist und wo<br />

bestehende Einrichtungen der Naturinformation und Umweltbildung miteinbezogen werden können.<br />

2 .<br />

1 Schwerpunkt- und Ordnungsbereich = Teile der Landschaft, wo ein besonderer Handlungsbedarf zur Ordnung, d.h. zum<br />

Abbau von Belastungen besteht, wo eine intensive Erholungsnutzung in Räumen mit besonderer naturräumlicher Eignung für<br />

das Natur- und Landschaftserleben stattfindet und wo sich die Mehrzahl der Erholungssuchenden mit einer hohen Erwartungshaltung<br />

an die Ruhe der Landschaft aufhalten. Dies kann beispielsweise in Nationalparks oder Kurorten der Fall sein,<br />

wo die Verifizierung dieses Images in der Regel auch von tourismuswirtschaftlicher Bedeutung ist. (aus: BTE/UMWELTPLAN<br />

1997)<br />

2 verändert nach: BTE/UMWELTPLAN 1997<br />

218 08.03

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