Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
IV Zusammenfassung<br />
1.5 Durch eine Renaturierung von eutrophierten Stillgewässern mit dem Ziel einer naturnahen<br />
Wasserqualität.<br />
1.6 Durch die Neubildung von Wald auf Ackerstandorten an Fließgewässern und in Auen.<br />
2. Wiederherstellung eines weitgehend naturnahen Landschaftswasserhaushalts:<br />
2.1 Durch eine Wiedervernässung von Niedermooren mit dem funktionalen Ziel der<br />
Wasserrückhaltung.<br />
2.2 Durch eine Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Fließ- und Stillgewässern sowie<br />
Überschwemmungsgebieten.<br />
3. Entwicklung von Bereichen geringer menschlicher Störungen mit hoher biologischer Vielfalt:<br />
3.1 Durch die Entwicklung von Wanderungskorridoren für Tierarten mit großen Raumansprüchen.<br />
3.2 Durch die Wiederherstellung oder Entwicklung von naturnahen Wäldern, Gewässern und<br />
Mooren ohne land-, fischerei- oder forstwirtschaftliche Nutzungen mit einer selbstregelnden<br />
Eigendynamik (Wildnis) auf Teilflächen in allen Landschaftszonen.<br />
3.3 Durch die Weiterentwicklung einer den spezifischen Zielen angepassten land-, fischerei- oder<br />
forstwirtschaftlichen Nutzung von naturnahen Kulturbiotopen, wie z.B. Salzgrasland,<br />
Feuchtgrünland, Trocken- und Magerbiotope, Hutungen, Hutewälder.<br />
3.4 Durch eine die spezifischen Ziele besser berücksichtigende forstwirtschaftliche Nutzung<br />
naturnaher Wälder und die Wiederherstellung naturnaher altholzreicher Laubwälder.<br />
Die naturgutübergreifenden Erhaltungs- und Entwicklungsziele werden im Folgenden zur räumlichen<br />
Abgrenzung und zur Quantifizierung zu folgenden drei Raumnutzungskategorien:<br />
• „Vorrangflächen Naturschutz und Landschaftspflege 1 “,<br />
• „Vorsorgeflächen Naturschutz und Landschaftspflege“ und<br />
• „Vorrangflächen Landnutzung“<br />
vereint 2 .<br />
3 Räumliche Zusammenfassung der Ziele in Raumnutzungskategorien mit Hinweisen zur<br />
Sicherung der Gebiete<br />
In Karte VII „Ziele der Raumentwicklung/Anforderungen an die Raumordnung“ sind<br />
zusammenfassend die räumlichen Schwerpunktbereiche des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
dargestellt.<br />
Vorrangflächen Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Die Raumnutzungskategorie „Vorrangflächen Naturschutz“ entspricht der Darstellung „Bereiche<br />
herausragender Bedeutung“ in Karte VII. In den „Vorrangflächen Naturschutz“ sollen die Ziele des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege Vorrang vor anderen Nutzungen haben, bzw. diese müssen<br />
mit den Naturschutzzielen vereinbar sein.<br />
Die Vorrangflächen setzen sich zusammen aus folgenden Bereichen mit herausragender Bedeutung,<br />
die bereits sehr gute ökologische Zustände aufweisen oder die der vorrangigen Entwicklung bedürfen<br />
(vgl. auch Tab. 78):<br />
1. Naturnahe Küstengewässer, naturnahe Küstenabschnitte und Salzgrasländer.<br />
2. Naturnahe unentwässerte bis mäßig entwässerter Moore sowie vorrangig zu regenerierende große<br />
tiefgründige Flusstal- und Beckenmoore.<br />
3. Naturnahe Seen und Fließgewässer mit hoher Wasser- und Strukturgüte.<br />
4. Ungestörte und unzerschnittene Bereiche der Küstengewässer und im Binnenland mit sehr hoher<br />
Bedeutung für rastende Vögel.<br />
1 BfN (2002): Naturschutzfachliche Landschafts-Leitbilder. Rahmenvorstellungen für das Nordostdeutsche Tiefland aus<br />
bundesweiter Sicht.<br />
2 vgl. UMWELTGUTACHTEN (2002)<br />
262 08.03