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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

IV Zusammenfassung<br />

1.5 Durch eine Renaturierung von eutrophierten Stillgewässern mit dem Ziel einer naturnahen<br />

Wasserqualität.<br />

1.6 Durch die Neubildung von Wald auf Ackerstandorten an Fließgewässern und in Auen.<br />

2. Wiederherstellung eines weitgehend naturnahen Landschaftswasserhaushalts:<br />

2.1 Durch eine Wiedervernässung von Niedermooren mit dem funktionalen Ziel der<br />

Wasserrückhaltung.<br />

2.2 Durch eine Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Fließ- und Stillgewässern sowie<br />

Überschwemmungsgebieten.<br />

3. Entwicklung von Bereichen geringer menschlicher Störungen mit hoher biologischer Vielfalt:<br />

3.1 Durch die Entwicklung von Wanderungskorridoren für Tierarten mit großen Raumansprüchen.<br />

3.2 Durch die Wiederherstellung oder Entwicklung von naturnahen Wäldern, Gewässern und<br />

Mooren ohne land-, fischerei- oder forstwirtschaftliche Nutzungen mit einer selbstregelnden<br />

Eigendynamik (Wildnis) auf Teilflächen in allen Landschaftszonen.<br />

3.3 Durch die Weiterentwicklung einer den spezifischen Zielen angepassten land-, fischerei- oder<br />

forstwirtschaftlichen Nutzung von naturnahen Kulturbiotopen, wie z.B. Salzgrasland,<br />

Feuchtgrünland, Trocken- und Magerbiotope, Hutungen, Hutewälder.<br />

3.4 Durch eine die spezifischen Ziele besser berücksichtigende forstwirtschaftliche Nutzung<br />

naturnaher Wälder und die Wiederherstellung naturnaher altholzreicher Laubwälder.<br />

Die naturgutübergreifenden Erhaltungs- und Entwicklungsziele werden im Folgenden zur räumlichen<br />

Abgrenzung und zur Quantifizierung zu folgenden drei Raumnutzungskategorien:<br />

• „Vorrangflächen Naturschutz und Landschaftspflege 1 “,<br />

• „Vorsorgeflächen Naturschutz und Landschaftspflege“ und<br />

• „Vorrangflächen Landnutzung“<br />

vereint 2 .<br />

3 Räumliche Zusammenfassung der Ziele in Raumnutzungskategorien mit Hinweisen zur<br />

Sicherung der Gebiete<br />

In Karte VII „Ziele der Raumentwicklung/Anforderungen an die Raumordnung“ sind<br />

zusammenfassend die räumlichen Schwerpunktbereiche des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

dargestellt.<br />

Vorrangflächen Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die Raumnutzungskategorie „Vorrangflächen Naturschutz“ entspricht der Darstellung „Bereiche<br />

herausragender Bedeutung“ in Karte VII. In den „Vorrangflächen Naturschutz“ sollen die Ziele des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege Vorrang vor anderen Nutzungen haben, bzw. diese müssen<br />

mit den Naturschutzzielen vereinbar sein.<br />

Die Vorrangflächen setzen sich zusammen aus folgenden Bereichen mit herausragender Bedeutung,<br />

die bereits sehr gute ökologische Zustände aufweisen oder die der vorrangigen Entwicklung bedürfen<br />

(vgl. auch Tab. 78):<br />

1. Naturnahe Küstengewässer, naturnahe Küstenabschnitte und Salzgrasländer.<br />

2. Naturnahe unentwässerte bis mäßig entwässerter Moore sowie vorrangig zu regenerierende große<br />

tiefgründige Flusstal- und Beckenmoore.<br />

3. Naturnahe Seen und Fließgewässer mit hoher Wasser- und Strukturgüte.<br />

4. Ungestörte und unzerschnittene Bereiche der Küstengewässer und im Binnenland mit sehr hoher<br />

Bedeutung für rastende Vögel.<br />

1 BfN (2002): Naturschutzfachliche Landschafts-Leitbilder. Rahmenvorstellungen für das Nordostdeutsche Tiefland aus<br />

bundesweiter Sicht.<br />

2 vgl. UMWELTGUTACHTEN (2002)<br />

262 08.03

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