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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Als entscheidende Beiträge zum Erosionsschutz im Rahmen der guten fachlichen Praxis ist die Begrenzung<br />

des Bodenabtrags 1 , der Schutz von Strukturelementen der Offenlandschaft und die zu sehen<br />

(vgl. Kap. III-3.1.4.4). Förderung erfordern besondere bodenschützende Bewirtschaftungsweisen sowie<br />

die Strukturanreicherung der Landschaft.<br />

Raumordnung: Waldmehrung<br />

Die im Land verfolgte Waldmehrung soll – in Abstimmung mit anderen Belangen von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege - auf erosionsgefährdeten Standorten vorzugsweise erfolgen (vgl. Kap. III-4.2).<br />

Die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Waldmehrung soll auf regionaler Ebene auf der<br />

Grundlage der Fachkarten 2 erfolgen.<br />

Vertragsnaturschutz<br />

Eine Vielzahl der bereits an anderer Stelle genannten Förderprogramme und –richtlinien für den Vertragsnaturschutz<br />

leistet aufgrund der damit verbundenen Nutzungsextensivierung oder –änderung<br />

einen wesentlichen Beitrag zum Erosionsschutz (vgl. Kap. III-3.1.2.1, 3.1.4.2, 3.1.3.3 und 3.1.3.4). Zu<br />

nennen sind insbesondere:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Förderrichtlinie naturschutzgerechte Grünlandnutzung,<br />

Förderprogramm „Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland und Einführung<br />

ökologischer Anbauverfahren“,<br />

Richtlinien zur Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren in der<br />

landwirtschaftlichen Erzeugung – Extensivierungsrichtlinie 2000,<br />

Randstreifenprogramm.<br />

3.1.5 Wälder<br />

Der Wald hat eine herausragende Funktion für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie für<br />

die Sicherung ökologischer Funktionen (Boden-, Klima- und Wasserschutz).<br />

Eine besondere Bedeutung kommt naturnahen Wäldern mit einem hohen Baumalter, einer hohen<br />

Struktur- und Lebensraumvielfalt und unterschiedlichen Entwicklungsphasen in enger räumlicher<br />

Nachbarschaft zu (naturnahes Waldmosaik). Unter den Waldgesellschaften hat das Land für den Erhalt<br />

der baltischen Buchenwälder, der Erlen-Eschenwälder und der Bruchwälder eine besondere nationale<br />

Verantwortung.<br />

Die Zuordnung zu den Schwerpunktbereichen in Karte V erfolgte auf Grundlage von Waldstrukturmerkmalen<br />

wie Komplexität (Zusammenhang der Wälder mit anderen Lebensraumtypen), Waldgröße,<br />

Baumarten (v.a. Laubholz/Nadelholzanteil), Struktur (u.a. Alters- und Größenklassenaufbau) und<br />

Artenvorkommen. Beispielhaft wurden hierbei die Vorkommen von Schreiadler und Schwarzstorch<br />

als Zielarten zu Grunde gelegt.<br />

Wälder mit durchschnittlichen Strukturmerkmalen wurden keinem der Bereiche zugeordnet, da hier<br />

allgemein Maßnahmen keine besondere Vordringlichkeit besitzen, für Schutzgebiete (Nationalparks,<br />

Naturschutzgebiete, Wald-FFH- und Wald-EU-Vogelschutz-Gebiete) gelten spezielle Regelungen: So<br />

sind es in Nationalparken gerade auch solche Wälder, die in Richtung ungestörte Naturentwicklung zu<br />

entwickeln sind. Allgemein gelten für den Landeswald die „Ziele und Grundsätze einer naturnahen<br />

Forstwirtschaft“ 3 (vgl. Kap. III-3.4.2), Privatwaldbesitzern wird die Regelung zur Anwendung empfohlen.<br />

1 vgl. VDLUFA (2001): Umweltsicherungssystem mit max 1,0 t/ha/a<br />

2 Ausschlussbereiche für großflächige Aufforstungen im LINFOS des LUNG<br />

3 LM M-V (1996)<br />

200<br />

08.03

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