Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Als entscheidende Beiträge zum Erosionsschutz im Rahmen der guten fachlichen Praxis ist die Begrenzung<br />
des Bodenabtrags 1 , der Schutz von Strukturelementen der Offenlandschaft und die zu sehen<br />
(vgl. Kap. III-3.1.4.4). Förderung erfordern besondere bodenschützende Bewirtschaftungsweisen sowie<br />
die Strukturanreicherung der Landschaft.<br />
Raumordnung: Waldmehrung<br />
Die im Land verfolgte Waldmehrung soll – in Abstimmung mit anderen Belangen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege - auf erosionsgefährdeten Standorten vorzugsweise erfolgen (vgl. Kap. III-4.2).<br />
Die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Waldmehrung soll auf regionaler Ebene auf der<br />
Grundlage der Fachkarten 2 erfolgen.<br />
Vertragsnaturschutz<br />
Eine Vielzahl der bereits an anderer Stelle genannten Förderprogramme und –richtlinien für den Vertragsnaturschutz<br />
leistet aufgrund der damit verbundenen Nutzungsextensivierung oder –änderung<br />
einen wesentlichen Beitrag zum Erosionsschutz (vgl. Kap. III-3.1.2.1, 3.1.4.2, 3.1.3.3 und 3.1.3.4). Zu<br />
nennen sind insbesondere:<br />
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Förderrichtlinie naturschutzgerechte Grünlandnutzung,<br />
Förderprogramm „Umwandlung von Ackerland in extensiv genutztes Grünland und Einführung<br />
ökologischer Anbauverfahren“,<br />
Richtlinien zur Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren in der<br />
landwirtschaftlichen Erzeugung – Extensivierungsrichtlinie 2000,<br />
Randstreifenprogramm.<br />
3.1.5 Wälder<br />
Der Wald hat eine herausragende Funktion für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie für<br />
die Sicherung ökologischer Funktionen (Boden-, Klima- und Wasserschutz).<br />
Eine besondere Bedeutung kommt naturnahen Wäldern mit einem hohen Baumalter, einer hohen<br />
Struktur- und Lebensraumvielfalt und unterschiedlichen Entwicklungsphasen in enger räumlicher<br />
Nachbarschaft zu (naturnahes Waldmosaik). Unter den Waldgesellschaften hat das Land für den Erhalt<br />
der baltischen Buchenwälder, der Erlen-Eschenwälder und der Bruchwälder eine besondere nationale<br />
Verantwortung.<br />
Die Zuordnung zu den Schwerpunktbereichen in Karte V erfolgte auf Grundlage von Waldstrukturmerkmalen<br />
wie Komplexität (Zusammenhang der Wälder mit anderen Lebensraumtypen), Waldgröße,<br />
Baumarten (v.a. Laubholz/Nadelholzanteil), Struktur (u.a. Alters- und Größenklassenaufbau) und<br />
Artenvorkommen. Beispielhaft wurden hierbei die Vorkommen von Schreiadler und Schwarzstorch<br />
als Zielarten zu Grunde gelegt.<br />
Wälder mit durchschnittlichen Strukturmerkmalen wurden keinem der Bereiche zugeordnet, da hier<br />
allgemein Maßnahmen keine besondere Vordringlichkeit besitzen, für Schutzgebiete (Nationalparks,<br />
Naturschutzgebiete, Wald-FFH- und Wald-EU-Vogelschutz-Gebiete) gelten spezielle Regelungen: So<br />
sind es in Nationalparken gerade auch solche Wälder, die in Richtung ungestörte Naturentwicklung zu<br />
entwickeln sind. Allgemein gelten für den Landeswald die „Ziele und Grundsätze einer naturnahen<br />
Forstwirtschaft“ 3 (vgl. Kap. III-3.4.2), Privatwaldbesitzern wird die Regelung zur Anwendung empfohlen.<br />
1 vgl. VDLUFA (2001): Umweltsicherungssystem mit max 1,0 t/ha/a<br />
2 Ausschlussbereiche für großflächige Aufforstungen im LINFOS des LUNG<br />
3 LM M-V (1996)<br />
200<br />
08.03