24.12.2013 Aufrufe

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

und die A-20 Kompensationsmaßnahmen sind bei konsequenter Umsetzung Artenhilfsprogramme für<br />

Feucht- und Sumpfwiesenbewohner (Wiesenbrüter, Rallen, Amphibien u.a.m.).<br />

Dennoch können ergänzend für bestimmte Arten gezielte Schutz- oder Hilfsmaßnahmen erforderlich<br />

sein. Da spezielle Artenschutzmaßnahmen oft sehr aufwendig sind, z.B. weil sie auf die künstliche<br />

Aufrechterhaltung oder Herstellung bestimmter Lebensbedingungen angewiesen sind, müssen sie auf<br />

wenige ausgewählte Arten beschränkt bleiben.<br />

Folgende, bereits laufende Initiativen, die den Charakter von Artenhilfsprogrammen besitzen, sind<br />

weiterzuführen:<br />

• Betreuung der Küstenvogelbrutgebiete durch ornithologische Vereine, Ehrenamtliche, Nationalparkwacht;<br />

Koordinierung durch die AG Küstenvogelschutz.<br />

• Betreuung von Schwarzstorch, Schreiadler, Fischadler, Seeadler im Rahmen der Projektgruppe<br />

Adlerschutz.<br />

• Wiederansiedlung baumbrütender Wanderfalken im Landkreis Parchim (Projektgruppe des Landesjagdverbandes).<br />

• Wiederansiedlung des Steinkauzes in ausgewählten Bereichen der Landkreise Nordvorpommern<br />

und Güstrow (Projektgruppe des Naturschutzbundes mit finanzieller Förderung des StAUN Rostock)<br />

• Schutzprojekt Europäische Sumpfschildkröte in den Landkreisen <strong>Mecklenburg</strong>-Strelitz und Müritz<br />

(StAUN Neubrandenburg)<br />

• Betreuung von Fledermausquartieren (Sommer- und Winterquartiere) durch verschiedene Fachgruppen<br />

und Einzelpersonen.<br />

• Rotbauchunke (E+E-Projekt im Landkreis Ludwigslust)<br />

Zukünftig sollen spezielle Artenschutzmaßnahmen und –hilfsprogramme schwerpunktmäßig für die<br />

Arten nach Tab. 40 ergriffen werden.<br />

Artenhilfsprogramme sind vor allem für raumbedeutsame Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie<br />

(z. B. Fischotter, Flussneunauge, Westgroppe, Eremit, Bachmuschel) und des Anhanges I der EG-<br />

Vogelschutz-Richtlinie (z. B. Schreiadler) zu erarbeiten.<br />

Auch für eine Reihe von Pflanzenarten ist eine Förderung im Rahmen von Artenhilfsprogrammen<br />

sinnvoll. Für eine Prioritätensetzung bei der Auswahl der Arten ist ein Florenschutzprogramm bereits<br />

in Vorbereitung.<br />

Horstschutz<br />

Für folgende Arten wurden in § 36 LNatG spezielle Schutzvorschriften (Horstschutz)<br />

festgelegt: Baum- und Wanderfalke, Fischadler, Kranich, Rohr-, Korn- und Wiesenweihe, Schreiadler,<br />

Schwarzstorch und Seeadler.<br />

Mit den Bestimmungen zum Horstschutz werden Einschränkungen bei der Bewirtschaftung des Waldes<br />

im Horstumfeld festgelegt. Weiterhin werden Maßnahmen untersagt, die zu einer Störung des<br />

Brutgeschehens führen können.<br />

Artenschutzmaßnahmen<br />

Maßnahmen des Artenschutzes können durch die oberste Naturschutzbehörde finanziell gefördert<br />

werden. Hierzu sollen durch das LUNG und die Staatlichen Ämter Arten und zukünftige Förderschwerpunkte<br />

benannt und in den Gutachtlichen Landschaftsrahmenplänen dargestellt werden.<br />

3.1.9 Zusammenfassung<br />

Folgende Maßnahmen der Umwelt- und Naturschutzverwaltung sollen den Schwerpunkt bilden:<br />

1. Erfüllung der fachlich-europarechtlichen Erfordernisse hinsichtlich der Meldung von FFHund<br />

Vogelschutzgebieten (NATURA-Netz).<br />

08.03 213

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!