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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Möglichkeiten zur Finanzierung ausgewählter Fließgewässerrenaturierungsprojekte bieten das EU-<br />

Förderprogramm „Life“ für NATURA-2000-Gebiete und das Förderprogramm zur „Errichtung und<br />

Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />

und Gewässerrandstreifenprogramm“ (vgl. Kap. III-3.1.6.1).<br />

Landschaftszone Kompensationsschwerpunkte<br />

Ostseeküste<br />

Vorpommersches<br />

Flachland<br />

Rückland der<br />

Seenplatte<br />

Höhenrücken und<br />

Seenplatte<br />

Südwestliches Vorland<br />

Elbetal<br />

− Renaturierung von Fließgewässern, insbesondere „Entsperrung von Fließgewässern“<br />

bzw. Einbau von Aufstiegshilfen<br />

− Renaturierung kleiner Schmelzwasserrinnen<br />

− Renaturierung von Flusstalmooren<br />

− Renaturierung von Fließgewässern, insbesondere „Entsperrung“ bzw. Einbau von<br />

Aufstiegshilfen<br />

− Renaturierung von Quellgebieten (z.B. Radegast, Maurine)<br />

− Renaturierung von Fließgewässerabschnitten und Auen<br />

− Wiederherstellung von Retentionsflächen und naturnahen Fließgewässereinmündungen<br />

Tab. 54: Kompensationsschwerpunkte in Fließgewässern zur Entwicklung des Biotopverbundes<br />

• Fließgewässerschutzprogramm<br />

Für das Land soll im Rahmen der Umsetzung der Wasser-Rahmen-Richtlinie ein Fließgewässerschutzprogramm<br />

erarbeitet, welches den konzeptionellen und methodischen Rahmen für zukünftige<br />

Maßnahmen des Fließgewässerschutzes darstellen soll. Unter anderem werden sich aus diesem Programm<br />

kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässerstruktur und<br />

zur Schadstoffreduzierung ableiten lassen. Im Rahmen dieses Programms sind u.a. die Lebensräume<br />

für überlebensfähige Populationen z.B. von Bachmuschel, Edelkrebs und Fischotter zu sichern und zu<br />

entwickeln.<br />

Die Entwicklung und konsequente Umsetzung eines „Fließgewässerschutzprogramms“ hat künftig<br />

eine zentrale Bedeutung als wesentliches Element des Biotopverbundes und zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.<br />

3.1.3.2 Seen<br />

Grundlage für die Auswahl von Seen, welche schwerpunktmäßig zu schützen oder zu renaturieren<br />

sind, sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Wasserbeschaffenheit aller Standgewässer > 10<br />

ha durch das Seenprojekt, vgl. Karte III). In Tab. 55 werden die naturschutzfachlichen Maßnahmen<br />

aufgeführt, die sich aus der Ausweisung der Schwerpunktbereiche ableiten. Unabhängig davon kann<br />

im Einzelfall ein aktuelles Artenvorkommen Maßnahmen erforderlich machen.<br />

Strategie zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />

Zur Verbesserung der Wasserqualität nährstoffbelasteter Seen ist eine Sanierung der Einzugsgebiete<br />

vordringlich. Es ergeben sich ähnliche Strategien, wie bei der Reduzierung der Nährstoffbelastung der<br />

Fließgewässer (Kap. III-3.1.3.1) und der Küstengewässer (Kap. III-3.1.1.1). Notwendig sind v.a.:<br />

− eine umweltverträgliche landwirtschaftliche Nutzung der Einzugsgebiete (vgl. Kap. III-3.4.1) mit<br />

weitgehend geschlossenen Stoffkreisläufen,<br />

− Maßnahmen zum Moorschutz und Sollschutz sowie Verminderung der Bodenerosion (vgl.<br />

Kap. III-3.1.2.1, -3.1.3.3, -3.1.4.1),<br />

− Reduzierung von Einträgen durch Wassersport und Erholungsnutzung (Lenkungsmaßnahmen)<br />

(vgl. auch Kap. III-2.2),<br />

− Anlage von Pufferzonen und ausreichend breiten Gewässerrandstreifen (vgl. Tab. 56),<br />

− Vermeidung von Fischüberbesatz und Zufütterung, Nutzung autochthoner Fischarten zur Förderung<br />

des natürlichen Gleichgewichts.<br />

184<br />

08.03

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