Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Möglichkeiten zur Finanzierung ausgewählter Fließgewässerrenaturierungsprojekte bieten das EU-<br />
Förderprogramm „Life“ für NATURA-2000-Gebiete und das Förderprogramm zur „Errichtung und<br />
Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />
und Gewässerrandstreifenprogramm“ (vgl. Kap. III-3.1.6.1).<br />
Landschaftszone Kompensationsschwerpunkte<br />
Ostseeküste<br />
Vorpommersches<br />
Flachland<br />
Rückland der<br />
Seenplatte<br />
Höhenrücken und<br />
Seenplatte<br />
Südwestliches Vorland<br />
Elbetal<br />
− Renaturierung von Fließgewässern, insbesondere „Entsperrung von Fließgewässern“<br />
bzw. Einbau von Aufstiegshilfen<br />
− Renaturierung kleiner Schmelzwasserrinnen<br />
− Renaturierung von Flusstalmooren<br />
− Renaturierung von Fließgewässern, insbesondere „Entsperrung“ bzw. Einbau von<br />
Aufstiegshilfen<br />
− Renaturierung von Quellgebieten (z.B. Radegast, Maurine)<br />
− Renaturierung von Fließgewässerabschnitten und Auen<br />
− Wiederherstellung von Retentionsflächen und naturnahen Fließgewässereinmündungen<br />
Tab. 54: Kompensationsschwerpunkte in Fließgewässern zur Entwicklung des Biotopverbundes<br />
• Fließgewässerschutzprogramm<br />
Für das Land soll im Rahmen der Umsetzung der Wasser-Rahmen-Richtlinie ein Fließgewässerschutzprogramm<br />
erarbeitet, welches den konzeptionellen und methodischen Rahmen für zukünftige<br />
Maßnahmen des Fließgewässerschutzes darstellen soll. Unter anderem werden sich aus diesem Programm<br />
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässerstruktur und<br />
zur Schadstoffreduzierung ableiten lassen. Im Rahmen dieses Programms sind u.a. die Lebensräume<br />
für überlebensfähige Populationen z.B. von Bachmuschel, Edelkrebs und Fischotter zu sichern und zu<br />
entwickeln.<br />
Die Entwicklung und konsequente Umsetzung eines „Fließgewässerschutzprogramms“ hat künftig<br />
eine zentrale Bedeutung als wesentliches Element des Biotopverbundes und zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.<br />
3.1.3.2 Seen<br />
Grundlage für die Auswahl von Seen, welche schwerpunktmäßig zu schützen oder zu renaturieren<br />
sind, sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Wasserbeschaffenheit aller Standgewässer > 10<br />
ha durch das Seenprojekt, vgl. Karte III). In Tab. 55 werden die naturschutzfachlichen Maßnahmen<br />
aufgeführt, die sich aus der Ausweisung der Schwerpunktbereiche ableiten. Unabhängig davon kann<br />
im Einzelfall ein aktuelles Artenvorkommen Maßnahmen erforderlich machen.<br />
Strategie zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen<br />
Zur Verbesserung der Wasserqualität nährstoffbelasteter Seen ist eine Sanierung der Einzugsgebiete<br />
vordringlich. Es ergeben sich ähnliche Strategien, wie bei der Reduzierung der Nährstoffbelastung der<br />
Fließgewässer (Kap. III-3.1.3.1) und der Küstengewässer (Kap. III-3.1.1.1). Notwendig sind v.a.:<br />
− eine umweltverträgliche landwirtschaftliche Nutzung der Einzugsgebiete (vgl. Kap. III-3.4.1) mit<br />
weitgehend geschlossenen Stoffkreisläufen,<br />
− Maßnahmen zum Moorschutz und Sollschutz sowie Verminderung der Bodenerosion (vgl.<br />
Kap. III-3.1.2.1, -3.1.3.3, -3.1.4.1),<br />
− Reduzierung von Einträgen durch Wassersport und Erholungsnutzung (Lenkungsmaßnahmen)<br />
(vgl. auch Kap. III-2.2),<br />
− Anlage von Pufferzonen und ausreichend breiten Gewässerrandstreifen (vgl. Tab. 56),<br />
− Vermeidung von Fischüberbesatz und Zufütterung, Nutzung autochthoner Fischarten zur Förderung<br />
des natürlichen Gleichgewichts.<br />
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08.03