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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen<br />

4.2 Binnenland<br />

Dargestellt sind die nach der Karte I a „sehr hoch“ bewertete Rastplatzfunktionsflächen.<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> übernimmt für die Sicherung der Rastplatzfunktion für durchziehende<br />

Vogelarten als Beitrag zum Schutz wandernder Arten und zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine<br />

internationale Verantwortung. Daher werden Schlaf- und Ruheplätze, an denen regelmäßig die quantitativen<br />

Kriterien für international bedeutsame Konzentrationen um das Mehrfache überschritten werden,<br />

sowie die unmittelbar mit ihnen in Verbindung stehenden wichtigen Nahrungsflächen als von<br />

„herausragender Bedeutung für den Naturhaushalt“ eingestuft.<br />

Eine Störung und Bebauung der Gewässerrandbereiche ist zu verhindern. Sämtliche Planungen und<br />

Vorhaben sind mit der Rastfunktion der Gewässer abzustimmen.<br />

Auf den angrenzenden Nahrungsflächen soll eine Landbewirtschaftung, welche in ihrer Nutzungsart<br />

und –intensität saisonal auf das Vogelzuggeschehen abgestimmt wird, Vorrang haben. Eine Nutzungsänderung<br />

(z.B. großflächige Aufforstung), Überbauung (z.B. Windkraftanlagen) oder Zerschneidung<br />

ist zu verhindern.<br />

5. Strukturreiche Wälder (nach Karten 5b und V)<br />

Dargestellt sind standorttypische, strukturreiche Laubwälder mit geringerer forstwirtschaftlicher Beeinflussung,<br />

deren Struktur zu erhalten ist. Sie sind teilweise als Feuchtwälder und Wälder trockenwarmer<br />

Standorte gesetzlich geschützt.<br />

Darüber hinaus sind störungsarme und in der Regel strukturreiche Wälder mit aktuellen Brutvorkommen<br />

des Schreiadlers und Schwarzstorchs als Bereiche herausragender Bedeutung dargestellt. Die<br />

Vorkommen dieser Zielarten nach Tabelle 40 sind Indikatoren für Strukturreichtum und Störungsarmut<br />

der Waldkomplexe einschließlich des angrenzenden Offenlandes.<br />

Erschließungen (z.B. für Tourismus oder durch Wegebau) sind zu vermeiden.<br />

6. Offenlandstandorte (nach Karte V)<br />

Dargestellt sind Offenland- sowie Trocken- und Magerstandorte nach der Karte V.<br />

Halbnatürliche offene Standorte sind in vielen Fällen gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 LNatG.<br />

Das Arten- und Lebensraumpotenzial von offenen Magerstandorten (Trocken- und Magerrasen, Heiden<br />

und offene Binnendünen) mit ihren spezifischen Wasser- und Nährstoffverhältnissen ist herausragend.<br />

Sie weisen heute die höchsten Zahlen gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten<br />

auf, so dass ihr Schutz landesweit bedeutsam ist. Für ihren Fortbestand sind diese Standorte auf eine<br />

extensive Bewirtschaftung (vgl. Tab. 62)angewiesen.<br />

Eine Nutzungsänderung (z.B. großflächige Aufforstung), Überbauung oder Zerschneidung ist zu verhindern.<br />

7. Kernflächen der Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />

Dargestellt sind die Kernflächen der Gebiete „Peenetal-Landschaft“, „Ostrügensche Boddenlandschaft“<br />

und „Schaalseelandschaft“, die aus bundesweiter Sicht eine herausragende Bedeutung aufweisen<br />

und deren Entwicklung daher im großen Umfang vom Bund gefördert wird. Für diese Gebiete<br />

bestehen gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz Verpflichtungen zur Ausweisung von Naturschutzgebieten.<br />

Alle Maßnahmen, die eine spätere Sicherung als Naturschutzgebiet verhindern oder erschweren, sind<br />

zu unterlassen.<br />

8. Einzelfallbegründungen<br />

Im Einzelfall werden Bereiche als „herausragend“ dargestellt, die nicht über die bereits beschriebenen<br />

Kriterien erfasst wurden. Diese Einzelfälle sind ausführlich in der Arbeits-Dokumentation für die<br />

Raumordnung beschrieben. Es handelt es sich um folgende Begründungen:<br />

08.03 229

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