Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen<br />
4.2 Binnenland<br />
Dargestellt sind die nach der Karte I a „sehr hoch“ bewertete Rastplatzfunktionsflächen.<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> übernimmt für die Sicherung der Rastplatzfunktion für durchziehende<br />
Vogelarten als Beitrag zum Schutz wandernder Arten und zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine<br />
internationale Verantwortung. Daher werden Schlaf- und Ruheplätze, an denen regelmäßig die quantitativen<br />
Kriterien für international bedeutsame Konzentrationen um das Mehrfache überschritten werden,<br />
sowie die unmittelbar mit ihnen in Verbindung stehenden wichtigen Nahrungsflächen als von<br />
„herausragender Bedeutung für den Naturhaushalt“ eingestuft.<br />
Eine Störung und Bebauung der Gewässerrandbereiche ist zu verhindern. Sämtliche Planungen und<br />
Vorhaben sind mit der Rastfunktion der Gewässer abzustimmen.<br />
Auf den angrenzenden Nahrungsflächen soll eine Landbewirtschaftung, welche in ihrer Nutzungsart<br />
und –intensität saisonal auf das Vogelzuggeschehen abgestimmt wird, Vorrang haben. Eine Nutzungsänderung<br />
(z.B. großflächige Aufforstung), Überbauung (z.B. Windkraftanlagen) oder Zerschneidung<br />
ist zu verhindern.<br />
5. Strukturreiche Wälder (nach Karten 5b und V)<br />
Dargestellt sind standorttypische, strukturreiche Laubwälder mit geringerer forstwirtschaftlicher Beeinflussung,<br />
deren Struktur zu erhalten ist. Sie sind teilweise als Feuchtwälder und Wälder trockenwarmer<br />
Standorte gesetzlich geschützt.<br />
Darüber hinaus sind störungsarme und in der Regel strukturreiche Wälder mit aktuellen Brutvorkommen<br />
des Schreiadlers und Schwarzstorchs als Bereiche herausragender Bedeutung dargestellt. Die<br />
Vorkommen dieser Zielarten nach Tabelle 40 sind Indikatoren für Strukturreichtum und Störungsarmut<br />
der Waldkomplexe einschließlich des angrenzenden Offenlandes.<br />
Erschließungen (z.B. für Tourismus oder durch Wegebau) sind zu vermeiden.<br />
6. Offenlandstandorte (nach Karte V)<br />
Dargestellt sind Offenland- sowie Trocken- und Magerstandorte nach der Karte V.<br />
Halbnatürliche offene Standorte sind in vielen Fällen gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 LNatG.<br />
Das Arten- und Lebensraumpotenzial von offenen Magerstandorten (Trocken- und Magerrasen, Heiden<br />
und offene Binnendünen) mit ihren spezifischen Wasser- und Nährstoffverhältnissen ist herausragend.<br />
Sie weisen heute die höchsten Zahlen gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten<br />
auf, so dass ihr Schutz landesweit bedeutsam ist. Für ihren Fortbestand sind diese Standorte auf eine<br />
extensive Bewirtschaftung (vgl. Tab. 62)angewiesen.<br />
Eine Nutzungsänderung (z.B. großflächige Aufforstung), Überbauung oder Zerschneidung ist zu verhindern.<br />
7. Kernflächen der Gebiete mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />
Dargestellt sind die Kernflächen der Gebiete „Peenetal-Landschaft“, „Ostrügensche Boddenlandschaft“<br />
und „Schaalseelandschaft“, die aus bundesweiter Sicht eine herausragende Bedeutung aufweisen<br />
und deren Entwicklung daher im großen Umfang vom Bund gefördert wird. Für diese Gebiete<br />
bestehen gegenüber dem Bundesamt für Naturschutz Verpflichtungen zur Ausweisung von Naturschutzgebieten.<br />
Alle Maßnahmen, die eine spätere Sicherung als Naturschutzgebiet verhindern oder erschweren, sind<br />
zu unterlassen.<br />
8. Einzelfallbegründungen<br />
Im Einzelfall werden Bereiche als „herausragend“ dargestellt, die nicht über die bereits beschriebenen<br />
Kriterien erfasst wurden. Diese Einzelfälle sind ausführlich in der Arbeits-Dokumentation für die<br />
Raumordnung beschrieben. Es handelt es sich um folgende Begründungen:<br />
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