24.12.2013 Aufrufe

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III Entwicklungskonzeption<br />

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

3. Maßnahmen<br />

Ortsränder sollen erhalten bzw. entwickelt werden (u.a. Einbindung der Orte in die Landschaft<br />

durch fließende Übergänge, Gehölzstrukturen, Gärten, Obstbaumbestände).<br />

Auch in Siedlungsbereichen sollen unverbaute Uferbereiche von Gewässern erhalten werden<br />

(Bauverbot im Uferschutzstreifen nach §19 LNatG).<br />

Landschaftsbildstörende Anlagen und Gebäude, die nicht mehr genutzt werden, wie ehemalige<br />

LPG-Gebäude, militärische Anlagen und ehemalige Ferienanlagen, sind zurückzubauen. Dies soll<br />

auch im Rahmen der Kompensation (Entsiegelung) für Eingriffe durch Bautätigkeiten (Versiegelung)<br />

erfolgen.<br />

Beim Rückbau von Gebäuden im Außenbereich, aber auch bei der Sanierung von Gebäuden im<br />

Innenbereich, ist zu überprüfen, ob Habitate für Kleinsäuger, Fledermausquartiere oder Nistmöglichkeiten<br />

für Eulen, Schwalben, Turmfalken und andere geschützte gebäudebewohnende Arten<br />

betroffen sind.<br />

3.4.8 Verkehr<br />

Straßen- und Schienenverkehr<br />

Das Straßen- und Wegenetz aus Bundesfern-, Landes-, Kreis-, Gemeinde- und sonstigen öffentlichen<br />

Straßen führt zu einer intensiven Flächenerschließung mit bau- und betriebsbedingten Auswirkungen.<br />

Die Verkehrsbedeutung der vorgenannten Straßenkategorien nimmt zwar in dieser Reihenfolge ab<br />

und in der Regel auch die Verkehrsbelastung, aber umgekehrt nimmt die Flächenerschließung zu.<br />

Insofern ist die Erhaltung unzerschnittener und störungsarmer Landschaftsräume ein zentrales Anliegen.<br />

Daher sind bei der Verkehrsplanung für die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange<br />

besondere Anforderungen zu stellen. Jede Verkehrsplanung sollte auf<br />

Substitutionsmöglichkeiten mit anderen Verkehrsträgern überprüft werden. Es sollten alle Bündelungsmöglichkeiten<br />

mit vorhandenen Verkehrswegen planvoll ausgeschöpft werden. Ebenso sollte<br />

eine optimale Verknüpfung zwischen den Verkehrsträgern angestrebt werden .<br />

Der Ausbau des Straßennetzes soll vorrangig qualitativ erfolgen. Dabei sind die vorhandenen Alleen<br />

zu erhalten. Das Ziel der Erhaltung unzerschnittener Freiräume als Voraussetzung für den<br />

Schutz empfindlicher Arten ist bei der Verkehrswegeplanung zu beachten (vgl. Kap. II-2.6, Karte<br />

V Freiraumstruktur, Karte VII Bereiche herausragender und besonderer Bedeutung).<br />

Beim Straßenneu- und -ausbau sind bei der Gestaltung von Querungen zwischen Verkehrstrassen<br />

und Gewässerläufen die Ansprüche wandernder Tierarten wie z.B. dem Fischotter besonders zu<br />

berücksichtigen.<br />

Überörtliche Lebensraumkorridore für Säugetiere mit großen Raumansprüchen, insbesondere<br />

Schalenwild sind sicherzustellen, d.h. beim Bau unvermeidbarer, stark die Landschaft zerschneidender<br />

Verkehrswege (z.B. Autobahnen) sind vorhandene Wildtierkorridore durch die Errichtung<br />

von geeigneten „Wildbrücken“ zu erhalten (vgl. Kap. 3.4.3). Bei vorhandenen Verkehrswegen ist<br />

die erforderliche Durchlässigkeit wieder herzustellen.<br />

Verdichtungen des ländlichen Wegenetzes durch den Bau zusätzlicher Verbindungen sollen vermieden<br />

werden. Beim Ausbau vorhandener Wege ist die Erhöhung des Versiegelungsgrades zu<br />

vermeiden. Ist ein befestigter Ausbau bisher unbefestigter Wege erforderlich, so ist die Betonspurbahn<br />

zu bevorzugen. Auf den Ausbau oder die Versiegelung von unbefestigten Landwegen und Alleen<br />

sowie von Wegen mit einer historischen Pflasterung, die nur eine untergeordnete Bedeutung<br />

für den Verkehr besitzen, ist zu verzichten.<br />

Parkplätze und Zuwegungen zu Erholungsgebieten sollen möglichst in Anlehnung an Ortschaften<br />

und vorhandene Verkehrswege erfolgen.<br />

Die Neuanlage von Alleen an Ortsverbindungswegen und anderen Verkehrswegen mit mäßiger<br />

Nutzungsfrequenz soll gefördert werden.<br />

Auf die Verwendung von Herbiziden an Straßenrändern und Schienenwegen ist zu verzichten. Der<br />

Einsatz von Auftausalzen ist zu reduzieren, insbesondere auf Abschnitten mit Alleebäumen.<br />

254 08.03

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!