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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- L a n d s c h a f t s p r o g r a m m M e c k l e n b u r g – V o r p o m m e r n -<br />

II GRUNDLAGEN<br />

lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Je nach Schutzzweck können die Veränderungsverbote<br />

sehr unterschiedlich geregelt sein.<br />

1.5.3 Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope (GB)<br />

Nach Bundes- und Landesnaturschutzrecht (§ 30 BNatSchG, § 20 LNatG) sind bestimmte naturnahe,<br />

besonders gefährdete und landestypische Biotope gesetzlich geschützt ohne dass es einer weiterer<br />

Verordnung oder Satzung bedarf. Neben den NSG sind die GB das Hauptinstrument zur Erhaltung der<br />

biologischen Vielfalt. Da nach einer Kartierung der GB der Schutz ohne weitere Verordnung wirksam<br />

werden kann, machen sie in vielen Fällen eine gesonderte Schutzgebietsausweisung entbehrlich bzw.<br />

bestimmte Lebensräume werden ausreichend als GB gesichert. Für diese Biotope gelten weitreichende<br />

Veränderungsverbote.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope sind im Landesnaturschutzgesetz in § 20 und genauer in<br />

den Anlagen 1 und 2 definiert.<br />

Besonders wichtig sind darunter die Biotop- und Geotoptypen mit nationaler bis internationaler Bedeutung.<br />

Dies sind:<br />

Moore, naturnahe Fließgewässer, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Küstenbiotope, Oser, offene Binnendünen<br />

1 .<br />

Eine systematische Erfassung der Biotope und Geotope erfolgt seit 1998. Sie soll bis 2005 abgeschlossen<br />

sein. Beispielhaft sind Ergebnisse der Kartierungen in kartierten Landkreisen in Abb. 1 dargestellt.<br />

Einen großen Anteil nehmen mit 34 bis 43 % die Gehölzbiotope an der kartierten Fläche der Landkreise<br />

ein. Es handelt sich sowohl um Feldhecken und Feldgehölze als auch um Wälder.<br />

Die erfassten Biotope nehmen zwischen 3,6 % im Landkreis Ludwigslust und 7,3 % im Landkreis<br />

Rügen der jeweiligen Kreisfläche ein. In den Hansestädten Wismar und Stralsund erreicht der Anteil<br />

auch bis zu 8,0 % der Stadtfläche. Im Mittel beträgt der Anteil von 6 kartierten Landkreisen 5,3 %.<br />

NWM<br />

DBR<br />

HWI<br />

12% 35%<br />

19%<br />

38%<br />

54%<br />

7%<br />

3%<br />

43 %<br />

3%<br />

0%<br />

40%<br />

1%<br />

14%<br />

8%<br />

3%<br />

1%<br />

10%<br />

NVP<br />

46%<br />

21%<br />

5%<br />

RÜG<br />

9%<br />

31%<br />

Küstenbiotope<br />

Gewässerbiotope<br />

Feuchtbiotope<br />

Gehölzbiotope<br />

Trockenbiotope<br />

Abb. 1:<br />

40%<br />

34%<br />

Anteile der gesetzlich geschützten Biotope nach Biotoptypen in den Landkreisen<br />

1 vgl. LUNG 1999 (3) Hinweise zur Eingriffsregelung<br />

08.03 19

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