Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
III<br />
ENTWICKLUNGSKONZEPTION<br />
1 Räumliches Leitbild und Biotopverbund (vgl. Karten 8 und VII)<br />
Die Entwicklungskonzeption untergliedert sich in ein Zielsystem aus schutzgutübergreifendem Leitbild,<br />
naturgutbezogenen Leitlinien und räumlich konkreten Umweltqualitätszielen für die Landschaftszonen.<br />
Das umfassende landesweite Leitbild gibt als oberste Ebene relativ abstrakte Zielvorstellungen des<br />
anzustrebenden Zustandes von Natur und Landschaft vor. Es konkretisiert die in Kapitel I dargestellten<br />
welt-, europa- und bundesweiten Grundsätze und baut auf der Analyse und Bewertung des historischen,<br />
aktuellen und wahrscheinlich zu erwartenden Zustands der Naturgüter auf. Das Leitbild<br />
orientiert sich dabei nicht am Zustand des 19. Jahrhunderts (auf diesen beziehen sich die „Roten-<br />
Listen“), da die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die Landschaft zu diesem Zeitpunkt<br />
bestimmten, aus heutiger Sicht nicht akzeptabel sind, sondern an den aktuellen und künftig erwarteten<br />
gesellschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen, unter denen Naturschutz und Landschaftspflege<br />
möglich sind.<br />
Grundsätzlich vorrangig sind alle Ziele, die eine schutzgutübergreifende und biotopverbindende (im<br />
Sinne des § 3 BNatSchG) Wirkung haben, also einen „Mehrfachnutzen“ verursachen und damit besonders<br />
effizient sind.<br />
Die Darstellung der Schwerpunktbereiche zum Erhalt und zur Entwicklung ökologischer Funktionen<br />
einschließlich des Biotopverbundes ist in Karte VII „Ziele der Raumentwicklung/Anforderungen<br />
an die Raumordnung“ enthalten. Diese Karte stellt somit die „Zielkarte“ des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege dar.<br />
Die Raumnutzungskategorie „Vorrangflächen Naturschutz“ entsprechen der Darstellung „Bereiche<br />
herausragender Bedeutung“ in Karte VII. In den „Vorrangflächen Naturschutz“ sollen die Ziele des<br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege Vorrang vor anderen Nutzungen haben, bzw. diese müssen<br />
mit den Naturschutzzielen vereinbar sein. Die Vorrangflächen setzen sich zusammen aus Bereichen<br />
mit herausragender Bedeutung, die bereits sehr gute ökologische Zustände aufweisen oder die der<br />
vorrangigen Entwicklung bedürfen.<br />
Die „Vorsorgeflächen Naturschutz“ entsprechen der Darstellung „Bereiche besonderer Bedeutung“<br />
in Karte VII. In den „Vorsorgeflächen“ sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
insbesondere zum Biotopverbund und zur Freiraumsicherung durch umweltschonende Landnutzungen<br />
und eine geordnete Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sichergestellt werden. Die Ziele der<br />
Landnutzer und des Naturschutzes sollen möglichst in kooperativer Vorgehensweise harmonisiert<br />
werden. Dies trifft auch auf die Anforderungen zu, die sich aus der Aufgabe des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege zur Erholungsvorsorge ergeben. Die Vorsorgeflächen setzen sich zusammen<br />
aus Bereichen besonderer Bedeutung mit guten ökologischen Qualitäten.<br />
In den „Vorrangflächen Landnutzung“ haben die Landnutzungen unter Beachtung der Regeln zur<br />
„guten fachlichen Praxis“ bzw. der Regeln zur geordneten Raum- und Siedlungsentwicklung eine<br />
Vorrangfunktion. Die Vorschriften z.B. zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zur Eingriffsregelung<br />
bleiben unberührt. Großräumige Kompensations- oder Entwicklungsmaßnahmen sollen in Bereichen<br />
dieser Raumnutzungskategorie nicht durchgeführt werden.<br />
Die Schwerpunktbereiche eines schutzgutübergreifenden Biotopverbundes zeigen abstrakt Karte 8<br />
sowie Karte VII. In Karte 8 sind auch beispielhaft die Wechselwirkungen von Vogellebensräumen in<br />
der Ostsee 1 und im Land dargestellt.<br />
Im Sinne der Entwicklung und Sicherung des europa- und bundesweiten Biotopverbundes bilden die<br />
• Ostsee- und Küstenlebensräume sowie die<br />
1 vgl. BfN (2000): Ökologisch besonders wertvolle Gebiete im Deutschen Ostseebereich<br />
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