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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

III<br />

ENTWICKLUNGSKONZEPTION<br />

1 Räumliches Leitbild und Biotopverbund (vgl. Karten 8 und VII)<br />

Die Entwicklungskonzeption untergliedert sich in ein Zielsystem aus schutzgutübergreifendem Leitbild,<br />

naturgutbezogenen Leitlinien und räumlich konkreten Umweltqualitätszielen für die Landschaftszonen.<br />

Das umfassende landesweite Leitbild gibt als oberste Ebene relativ abstrakte Zielvorstellungen des<br />

anzustrebenden Zustandes von Natur und Landschaft vor. Es konkretisiert die in Kapitel I dargestellten<br />

welt-, europa- und bundesweiten Grundsätze und baut auf der Analyse und Bewertung des historischen,<br />

aktuellen und wahrscheinlich zu erwartenden Zustands der Naturgüter auf. Das Leitbild<br />

orientiert sich dabei nicht am Zustand des 19. Jahrhunderts (auf diesen beziehen sich die „Roten-<br />

Listen“), da die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die Landschaft zu diesem Zeitpunkt<br />

bestimmten, aus heutiger Sicht nicht akzeptabel sind, sondern an den aktuellen und künftig erwarteten<br />

gesellschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen, unter denen Naturschutz und Landschaftspflege<br />

möglich sind.<br />

Grundsätzlich vorrangig sind alle Ziele, die eine schutzgutübergreifende und biotopverbindende (im<br />

Sinne des § 3 BNatSchG) Wirkung haben, also einen „Mehrfachnutzen“ verursachen und damit besonders<br />

effizient sind.<br />

Die Darstellung der Schwerpunktbereiche zum Erhalt und zur Entwicklung ökologischer Funktionen<br />

einschließlich des Biotopverbundes ist in Karte VII „Ziele der Raumentwicklung/Anforderungen<br />

an die Raumordnung“ enthalten. Diese Karte stellt somit die „Zielkarte“ des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege dar.<br />

Die Raumnutzungskategorie „Vorrangflächen Naturschutz“ entsprechen der Darstellung „Bereiche<br />

herausragender Bedeutung“ in Karte VII. In den „Vorrangflächen Naturschutz“ sollen die Ziele des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege Vorrang vor anderen Nutzungen haben, bzw. diese müssen<br />

mit den Naturschutzzielen vereinbar sein. Die Vorrangflächen setzen sich zusammen aus Bereichen<br />

mit herausragender Bedeutung, die bereits sehr gute ökologische Zustände aufweisen oder die der<br />

vorrangigen Entwicklung bedürfen.<br />

Die „Vorsorgeflächen Naturschutz“ entsprechen der Darstellung „Bereiche besonderer Bedeutung“<br />

in Karte VII. In den „Vorsorgeflächen“ sollen die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

insbesondere zum Biotopverbund und zur Freiraumsicherung durch umweltschonende Landnutzungen<br />

und eine geordnete Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sichergestellt werden. Die Ziele der<br />

Landnutzer und des Naturschutzes sollen möglichst in kooperativer Vorgehensweise harmonisiert<br />

werden. Dies trifft auch auf die Anforderungen zu, die sich aus der Aufgabe des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege zur Erholungsvorsorge ergeben. Die Vorsorgeflächen setzen sich zusammen<br />

aus Bereichen besonderer Bedeutung mit guten ökologischen Qualitäten.<br />

In den „Vorrangflächen Landnutzung“ haben die Landnutzungen unter Beachtung der Regeln zur<br />

„guten fachlichen Praxis“ bzw. der Regeln zur geordneten Raum- und Siedlungsentwicklung eine<br />

Vorrangfunktion. Die Vorschriften z.B. zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder zur Eingriffsregelung<br />

bleiben unberührt. Großräumige Kompensations- oder Entwicklungsmaßnahmen sollen in Bereichen<br />

dieser Raumnutzungskategorie nicht durchgeführt werden.<br />

Die Schwerpunktbereiche eines schutzgutübergreifenden Biotopverbundes zeigen abstrakt Karte 8<br />

sowie Karte VII. In Karte 8 sind auch beispielhaft die Wechselwirkungen von Vogellebensräumen in<br />

der Ostsee 1 und im Land dargestellt.<br />

Im Sinne der Entwicklung und Sicherung des europa- und bundesweiten Biotopverbundes bilden die<br />

• Ostsee- und Küstenlebensräume sowie die<br />

1 vgl. BfN (2000): Ökologisch besonders wertvolle Gebiete im Deutschen Ostseebereich<br />

08.03 123

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