Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
• Gewässer und Laubwälder der Landschaftszone „Höhenrücken und Seenplatte“ die Zentren<br />
des Verbundes. Letztere schließen sich an die Nordbrandenburgischen Seen und die<br />
Schorfheide/Chorin im Land Brandenburg an 1 . Diese naturnahen und ungestörten Lebensräume<br />
dienen vor allem dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Gewässergüte.<br />
Eine weitere herausragende Bedeutung für die Vernetzung haben die<br />
• großen Flusstalmoore des „Vorpommerschen Flachlandes“ und des „Rücklandes der Seenplatte“.<br />
Sie bilden den Verbund zwischen Ostsee und Seenplatte. In diesen Lebensräumen<br />
sollen vor allem die biologische Vielfalt, die natürlichen Bodenfunktionen und der Landschaftswasserhaushalts<br />
gesichert und wiederhergestellt werden.<br />
Im Westen bildet das<br />
• Elbetal aus Brandenburg und Niedersachsen kommend den Biotopverbund zur Nordsee. Hier<br />
tragen die Fließgewässer des „Südwestlichen Vorlandes“ zur Vernetzung bei 2 . In diesen Lebensräumen<br />
müssen vor allem die biologische Vielfalt, der natürlichen Hochwasserabfluss<br />
und die Gewässerstrukturgüte erhalten und wiederentwickelt werden.<br />
• Die Grundmoränen mit dauerhaft nutzbaren und ertragreichen Lehmböden bilden den<br />
Schwerpunktraum zum Erhalt der Bodenfunktionen bei einer landwirtschaftlichen Nutzung<br />
und der biologischen Vielfalt dieses „Offenlandes“.<br />
• In den Sandergebieten Westmecklenburgs und <strong>Vorpommern</strong>s sind vor allem die Grundwasservorkommen<br />
durch nachhaltige landwirtschaftliche Nutzungsformen zu sichern und die biologische<br />
Vielfalt durch Verbesserung der Lebensraumfunktion der Nadelforste<br />
wiederherzustellen.<br />
Eine besondere schutzgutübergreifende Bedeutung für Boden, Gewässerschutz und Wasserhaushalt,<br />
Klima sowie für den Arten- und Biotopschutz einschließlich des Biotopverbundes, kommt dem<br />
Moorschutz und dem Schutz der Fließgewässer und Auen zu. (vgl. Kap. II-2.1).<br />
2 Leitlinien und Qualitätsziele<br />
Die naturgutbezogenen Leitlinien benennen die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Zielvorstellungen<br />
für die einzelnen Naturgüter.<br />
Die naturgutbezogenen Leitlinien werden durch Qualitätsziele inhaltlich und räumlich für die<br />
Landschaftszonen konkretisiert. Für die Lösung interner Zielkonflikte werden Prioritäten festgelegt.<br />
Damit wird den Regelungen des § 10 LNatG Rechnung getragen, in dem der „interne Ausgleich“<br />
zwischen den verschiedenen und sich auch widersprechenden Anforderungen erwartet wird. Die weitere<br />
Lösung von regionalen und lokalen Konflikten soll mit Hilfe der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne<br />
und der Kommunalen Landschaftspläne erfolgen (vgl. Kap. IV).<br />
2.1 Arten und Lebensräume (vgl. Karten Ia, Ib, V, VII, 5a und 5b)<br />
Um Schwerpunkte und Rangfolgen bilden zu können, ist eine Gewichtung der landesweiten Ziele<br />
ausgehend von den folgenden Merkmalskomplexen erforderlich:<br />
A. Rechtliche Vorgaben.<br />
B. Raumbedeutsamkeit, Gefährdung und Verantwortlichkeit des Landes für den Erhalt.<br />
C. Funktion als Leit-, Indikator- bzw. Schlüsselart (Zielart).<br />
Der Merkmalskomplex A. wurde bereits ausführlich dargestellt, die Bewertungsmerkmale B. Raumbedeutsamkeit<br />
und C. Zielbedeutung werden im folgenden Kapitel im Einzelnen herangezogen. Insbesondere<br />
die Bestimmung der Arten oder Lebensräume mit einer Zielfunktion landesweiter<br />
Bedeutung (C.) führt zu einer Auswahl zusätzlicher Arten oder Lebensräume. Zusammen mit den<br />
1 vgl. <strong>Landschaftsprogramm</strong> Brandenburg 2000<br />
2 vgl. <strong>Landschaftsprogramm</strong> Schleswig-Holstein 1999<br />
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