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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

• Gewässer und Laubwälder der Landschaftszone „Höhenrücken und Seenplatte“ die Zentren<br />

des Verbundes. Letztere schließen sich an die Nordbrandenburgischen Seen und die<br />

Schorfheide/Chorin im Land Brandenburg an 1 . Diese naturnahen und ungestörten Lebensräume<br />

dienen vor allem dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Gewässergüte.<br />

Eine weitere herausragende Bedeutung für die Vernetzung haben die<br />

• großen Flusstalmoore des „Vorpommerschen Flachlandes“ und des „Rücklandes der Seenplatte“.<br />

Sie bilden den Verbund zwischen Ostsee und Seenplatte. In diesen Lebensräumen<br />

sollen vor allem die biologische Vielfalt, die natürlichen Bodenfunktionen und der Landschaftswasserhaushalts<br />

gesichert und wiederhergestellt werden.<br />

Im Westen bildet das<br />

• Elbetal aus Brandenburg und Niedersachsen kommend den Biotopverbund zur Nordsee. Hier<br />

tragen die Fließgewässer des „Südwestlichen Vorlandes“ zur Vernetzung bei 2 . In diesen Lebensräumen<br />

müssen vor allem die biologische Vielfalt, der natürlichen Hochwasserabfluss<br />

und die Gewässerstrukturgüte erhalten und wiederentwickelt werden.<br />

• Die Grundmoränen mit dauerhaft nutzbaren und ertragreichen Lehmböden bilden den<br />

Schwerpunktraum zum Erhalt der Bodenfunktionen bei einer landwirtschaftlichen Nutzung<br />

und der biologischen Vielfalt dieses „Offenlandes“.<br />

• In den Sandergebieten Westmecklenburgs und <strong>Vorpommern</strong>s sind vor allem die Grundwasservorkommen<br />

durch nachhaltige landwirtschaftliche Nutzungsformen zu sichern und die biologische<br />

Vielfalt durch Verbesserung der Lebensraumfunktion der Nadelforste<br />

wiederherzustellen.<br />

Eine besondere schutzgutübergreifende Bedeutung für Boden, Gewässerschutz und Wasserhaushalt,<br />

Klima sowie für den Arten- und Biotopschutz einschließlich des Biotopverbundes, kommt dem<br />

Moorschutz und dem Schutz der Fließgewässer und Auen zu. (vgl. Kap. II-2.1).<br />

2 Leitlinien und Qualitätsziele<br />

Die naturgutbezogenen Leitlinien benennen die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Zielvorstellungen<br />

für die einzelnen Naturgüter.<br />

Die naturgutbezogenen Leitlinien werden durch Qualitätsziele inhaltlich und räumlich für die<br />

Landschaftszonen konkretisiert. Für die Lösung interner Zielkonflikte werden Prioritäten festgelegt.<br />

Damit wird den Regelungen des § 10 LNatG Rechnung getragen, in dem der „interne Ausgleich“<br />

zwischen den verschiedenen und sich auch widersprechenden Anforderungen erwartet wird. Die weitere<br />

Lösung von regionalen und lokalen Konflikten soll mit Hilfe der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne<br />

und der Kommunalen Landschaftspläne erfolgen (vgl. Kap. IV).<br />

2.1 Arten und Lebensräume (vgl. Karten Ia, Ib, V, VII, 5a und 5b)<br />

Um Schwerpunkte und Rangfolgen bilden zu können, ist eine Gewichtung der landesweiten Ziele<br />

ausgehend von den folgenden Merkmalskomplexen erforderlich:<br />

A. Rechtliche Vorgaben.<br />

B. Raumbedeutsamkeit, Gefährdung und Verantwortlichkeit des Landes für den Erhalt.<br />

C. Funktion als Leit-, Indikator- bzw. Schlüsselart (Zielart).<br />

Der Merkmalskomplex A. wurde bereits ausführlich dargestellt, die Bewertungsmerkmale B. Raumbedeutsamkeit<br />

und C. Zielbedeutung werden im folgenden Kapitel im Einzelnen herangezogen. Insbesondere<br />

die Bestimmung der Arten oder Lebensräume mit einer Zielfunktion landesweiter<br />

Bedeutung (C.) führt zu einer Auswahl zusätzlicher Arten oder Lebensräume. Zusammen mit den<br />

1 vgl. <strong>Landschaftsprogramm</strong> Brandenburg 2000<br />

2 vgl. <strong>Landschaftsprogramm</strong> Schleswig-Holstein 1999<br />

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08.03

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