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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

2.2 Naturgut Boden (vgl. Karten II, V und VII)<br />

2.2.1 Naturgutbezogene Leitlinien<br />

Folgende Leitlinien gelten für die nachhaltige Sicherung der natürlichen Funktionen des Naturgutes<br />

Boden. Die Schwerpunktbereiche und Maßnahmen sind in Karte V, die zusammengefassten räumlichen<br />

Zieldarstellungen sind in Karte VII enthalten (Gebiete herausragender und besonderer Bedeutung<br />

sowie Entwicklungserfordernisse).<br />

Der Verbrauch der Ressource Boden als sich nicht oder nur in sehr langen Zeiträumen regenerierendes<br />

Naturgut ist so gering wie möglich zu halten. Seine Inanspruchnahme durch Versiegelung soll<br />

soweit wie möglich begrenzt werden. Der Flächenverbrauch soll langfristig analog zu den bundesweiten<br />

Zielvorstellungen 1 auf ein Viertel verringert werden. Insbesondere auf Standorten mit einer besonderen<br />

Bedeutung für bestimmte Bodenfunktionen (in Karte II als sehr hoch bewertet und in Karte III<br />

als Vernässungsgebiet dargestellt) und in unzerschnittenen landschaftlich Freiräumen (dargestellt in<br />

Karte V) soll die Flächenversiegelung vermieden werden.<br />

Die natürliche Vielfalt an Bodenarten und Bodentypen sowie an Oberflächenformen als Ergebnis<br />

der jungpleistozänen Entwicklung soll erhalten werden. Daher soll der Boden so genutzt werden,<br />

dass seine natürlichen Funktionen (vgl. Kap. II-2.2) gesichert sind<br />

Alle naturnahen, unentwässerten sowie mäßig entwässerten Moorböden (derzeit nur etwa 3 %<br />

aller Moorflächen, dargestellt in Karte V) sind in ihrem Zustand mindestens zu erhalten. Der<br />

Schutz von Durchströmungsmooren und Küstenüberflutungsmooren ist als nationale Aufgabe zu<br />

verstehen. Gleiches gilt für den Schutz der bundesweit als von vollständiger Vernichtung bedroht<br />

geltenden oligo- bis mesotrophen Niedermoore und Sümpfe sowie für die Regenmoore und Zwischenmoore.<br />

Durch Entwässerungsmaßnahmen beeinträchtigte Moorböden sollen durch eine Erhöhung<br />

der Grundwasserstände in Verbindung mit einer angepassten Nutzung (dargestellt in Karte<br />

V) renaturiert werden.<br />

Seltene und geowissenschaftlich bedeutsame Böden und morphogenetische Bildungen (vgl.<br />

Kap. II-2.2) sowie Böden mit natur- und kulturhistorischer Bedeutung (Bodendenkmäler und Geotope)<br />

sollen besonders geschützt werden. Hierzu zählen insbesondere (teilweise in Karte II dargestellt,<br />

zusammengefasst als sehr hoch bewertet):<br />

* Windablagerungen (natürliche Küstendünen, Kliffranddünen, Binnendünen)<br />

* Kalkbildungen und kalkreiche Böden<br />

* salzwasserbeeinflusste Böden im Binnenland<br />

* seltene Bodenformen<br />

* Strandwälle, Haken und Kliffs<br />

* Oszüge<br />

* Talranderosionsgebiete<br />

2.2.2 Qualitätsziele für die Landschaftszonen<br />

1 Ostseeküstengebiet<br />

Als Schwerpunkt Schutz funktionsfähiger und Entwicklung degradierter Küstenüberflutungsmoore<br />

(dargestellt in Karte V als „artenreiche Salzweiden“) und salzwasserbeeinflusster Böden im Überflutungsbereich<br />

der Boddengewässer durch Gewährleistung bzw. Wiederherstellung natürlicher,<br />

durch aperiodische Überflutungen bestimmter Wasser- und Bodenverhältnisse.<br />

Schutz und Entwicklung der großflächig vermoorten Fluss- und Bachmündungsbereiche (Ästuare,<br />

u.a. Peenemündungsbereich) und weiterer großflächiger, tiefgründiger Niedermoore (dargestellt in<br />

Karte II Funktionsbereich 10).<br />

1 Bundesregierung (2002): Perspektiven für Deutschland<br />

08.03 145

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