Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>- <strong>Vorpommern</strong>-<br />
II.GRUNDLAGEN<br />
2 DIE NATURGÜTER<br />
2.3 Wasser (vgl. Karte III)<br />
Gewässerschutz<br />
Gewässerschutz und nachhaltige Wassernutzung verfolgen das Ziel, alle Gewässer mit einer „guten<br />
Qualität“ zu erhalten oder wiederherzustellen. Dieses Ziel erfordert einen integrierten, ökosystemaren<br />
Ansatz, der die Wechselbeziehungen zu den anderen Naturgütern mit einbezieht 1 .<br />
Zu den wichtigsten Funktionen der Gewässer im Naturhaushalt gehören 2 :<br />
• Transport- und Lösungsmittelfunktion,<br />
• Speicher-, Abflussregulations- und Rückhaltefunktion,<br />
• Lebensraumfunktion,<br />
• Grundwasserneubildungsfunktion.<br />
Diese Funktionen werden in den verschiedenen Rechtsvorschriften dargestellt:<br />
Die Ziele der Wasserwirtschaft sind rahmengesetzlich in Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG)<br />
und landesspezifisch im Landeswassergesetz (LWaG) geregelt. Auf die erhebliche Bedeutung der<br />
Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensgrundlage für den Menschen, Tiere und<br />
Pflanzen sowie für das Landschaftsbild wird gesondert hingewiesen (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5.<br />
LWaG).<br />
Ergänzend wird in den Naturschutzgesetzen des Bundes und des Landes die Bedeutung der Gewässer,<br />
insbesondere der natürlichen und naturnahen, hervorgehoben (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 5 BNatSchG ).<br />
Neben den bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Gewässerschutz bekommen zunehmend<br />
umfassende europarechtliche Bestimmungen Bedeutung. Dem Schutz des Wassers und zum Erhalt der<br />
biologischen Vielfalt dient auch die EU-Richtlinie 91/676 EWG „Zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen<br />
durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“.<br />
Einen umfassenden programmatischen Ansatz für den Gewässerschutz verlangt die EU-<br />
Wasserrahmenrichtlinie 3 . Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind:<br />
• Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands der oberirdischen Gewässer,<br />
• schrittweise Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe,<br />
• Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser,<br />
• Trendumkehr der Verschmutzung beim Grundwasser,<br />
• Berücksichtigung des Verursacherprinzips.<br />
Gemäß Aktionsplan der EU-Kommission zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 4 soll auch die Wasserrahmenrichtlinie<br />
sowie die Strategie für das integrierte Küstenzonenmanagement zur Erhaltung<br />
und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt beitragen.<br />
Gewässer<br />
Oberflächengewässer bestimmen wesentlich die Landschaftsstruktur und den Naturhaushalt (Funktionen<br />
wie Wasserrückhaltung, Entwässerung, Stofftransport und -festlegung, Selbstreinigung, Lebensraum,<br />
Klimaausgleich usw.). Fließgewässer vernetzen Lebensräume und haben deshalb eine bedeutende<br />
Funktion für die Ausbreitung und Wiederbesiedlung sowie den Genaustausch von aquatischen<br />
und terrestrischen Organismen. Nicht zuletzt sind die Gewässer wichtig für landschaftsbezogene<br />
Erholungsformen und bedeutende landschaftsbildbestimmende Elemente 5 .<br />
1 UMWELTGUTACHTEN (2000)<br />
2 vgl. auch Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (1998) Wege zu einem nachhaltigen<br />
Umgang mit Süßwasser<br />
3 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Richtlinie 2000/60/EG<br />
4 KOM (2001)162<br />
5 BASTIAN; O. & K.-F. SCHREIBER (1994): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Jena. Stuttgart.<br />
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