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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen<br />

sollen, im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, § 17) definiert. Diese Grundsätze sowie die Handlungsempfehlungen<br />

1 sind bisher nicht operationalisiert worden.<br />

Die Düngeverordnung (DüngeVO), welche die EU-Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG in nationales Recht<br />

umsetzen sollte, benennt in § 2 die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen. Sie enthält<br />

Bestimmungen für die Anwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln, für eine bedarfsgerechte<br />

Düngung und für die weitgehende Vermeidung von Nährstoffüberschüssen.<br />

Auch das Pflanzenschutzgesetz enthält in seiner Neufassung vom 14. Mai 1998 in § 2 Bestimmungen<br />

zur guten fachlichen Praxis.<br />

Im Bundesnaturschutzgesetz werden in § 5 „Grundsätze der guten fachlichen Praxis“ aus Naturschutzsicht<br />

definiert.<br />

Das Landesnaturschutzgesetz gibt in §4 (2) Kriterien für eine umweltschonende Landwirtschaft vor,<br />

die den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis entsprechen (vgl. auch Leitlinien zur ordnungsgemäßen<br />

Landbewirtschaftung 2 ):<br />

Die Bestimmung der „guten fachlichen Praxis“ stellt eine Analogie zu Auflagen z.B. der industriellen<br />

Produktion dar, ihre Einhaltung ist nicht honorierbar, erst ökologische Leistungen, die darüber hinaus<br />

gehen, können und müssen als freiwillige Beiträge landwirtschaftlicher Betriebe zum Umwelt- und<br />

Naturschutz honoriert werden 3 (vgl. Tab. 81). Als „Stand der Technik“ liegen die Anforderungen an<br />

die gute fachliche Praxis über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Einhaltung der „guten<br />

fachlichen Praxis“ im gesamten Betrieb ist deshalb auch Voraussetzung zur Gewährung von Beihilfen<br />

der EU im Rahmen der „flankierenden Maßnahmen“ nach der VO 1257/99 zur Entwicklung des ländlichen<br />

Raums.<br />

zunehmende<br />

Umweltanforderungen<br />

zunehmende<br />

weitere<br />

öffentliche<br />

Beihilfen<br />

(Agrarumweltmaßnahmen)<br />

Flächen- und Tierbeihilfen<br />

keine<br />

Beihilfen<br />

Pflegemaßnahme (Dienstleistung)<br />

Flächenbezogene<br />

Agrarumweltmaßnahme<br />

(z.B.<br />

Vertragsnaturschutz)<br />

Betriebsbezogene<br />

Agrarumweltmaßnahme<br />

(z.B.<br />

Öko-Landbau)<br />

Multifunktionale Landwirtschaft/gute<br />

fachliche Praxis (z.B.<br />

integrierter Landbau)<br />

Gewerblich-industrielle Pflanzenund<br />

Tierproduktion<br />

(ordnungsgemäß nach Rechtsvorschriften)<br />

Tabelle: 81 „Gute fachliche Praxis“ als Standard der multifunktionalen Landwirtschaft<br />

Ziel der Landwirtschaftspolitik ist daher die Entwicklung einer „multifunktionalen, nachhaltigen und<br />

wettbewerbsfähigen Landwirtschaft“ 4 . Diesen Zielen entspricht das System des „integrierten Landbaus“,<br />

das wesentlichen Umwelt-Anforderungen gerecht wird und daher als „umweltverträglich“ gilt.<br />

Im „integrierten Landbau“ soll ein standortspezifisch ökonomisch optimales Ertrags- und Qualitätsniveau<br />

der landwirtschaftlichen Produkte bei möglichst geringer Umweltbelastung erreicht werden 5 .<br />

Dabei haben ökonomische Erfordernisse Vorrang vor ökologischen, bei gleicher Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

wird der jeweils ökologischsten Alternative der Vorzug gegeben.<br />

1 Die Grundsätze und Handlungsempfehlungen zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung wurden im<br />

Bundesanzeiger Nr. 73 vom 20.04.1999 veröffentlicht.<br />

2 LM M-V (1997): Leitlinien zur ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung<br />

3 vgl. BfN (2001): Naturschutz und Landwirtschaft: Kriterienkatalog zur „Guten fachlichen Praxis“<br />

4 LM M-V (2000): Agrarkonzept 2000<br />

5 PIORR, A., WERNER, W. (1998): Nachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme im Vergleich: Bewertung von Umweltindikatoren.<br />

agrarspectrum 28.<br />

08.03 237

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