Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen<br />
sollen, im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, § 17) definiert. Diese Grundsätze sowie die Handlungsempfehlungen<br />
1 sind bisher nicht operationalisiert worden.<br />
Die Düngeverordnung (DüngeVO), welche die EU-Nitrat-Richtlinie 91/676/EWG in nationales Recht<br />
umsetzen sollte, benennt in § 2 die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen. Sie enthält<br />
Bestimmungen für die Anwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln, für eine bedarfsgerechte<br />
Düngung und für die weitgehende Vermeidung von Nährstoffüberschüssen.<br />
Auch das Pflanzenschutzgesetz enthält in seiner Neufassung vom 14. Mai 1998 in § 2 Bestimmungen<br />
zur guten fachlichen Praxis.<br />
Im Bundesnaturschutzgesetz werden in § 5 „Grundsätze der guten fachlichen Praxis“ aus Naturschutzsicht<br />
definiert.<br />
Das Landesnaturschutzgesetz gibt in §4 (2) Kriterien für eine umweltschonende Landwirtschaft vor,<br />
die den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis entsprechen (vgl. auch Leitlinien zur ordnungsgemäßen<br />
Landbewirtschaftung 2 ):<br />
Die Bestimmung der „guten fachlichen Praxis“ stellt eine Analogie zu Auflagen z.B. der industriellen<br />
Produktion dar, ihre Einhaltung ist nicht honorierbar, erst ökologische Leistungen, die darüber hinaus<br />
gehen, können und müssen als freiwillige Beiträge landwirtschaftlicher Betriebe zum Umwelt- und<br />
Naturschutz honoriert werden 3 (vgl. Tab. 81). Als „Stand der Technik“ liegen die Anforderungen an<br />
die gute fachliche Praxis über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Einhaltung der „guten<br />
fachlichen Praxis“ im gesamten Betrieb ist deshalb auch Voraussetzung zur Gewährung von Beihilfen<br />
der EU im Rahmen der „flankierenden Maßnahmen“ nach der VO 1257/99 zur Entwicklung des ländlichen<br />
Raums.<br />
zunehmende<br />
Umweltanforderungen<br />
zunehmende<br />
weitere<br />
öffentliche<br />
Beihilfen<br />
(Agrarumweltmaßnahmen)<br />
Flächen- und Tierbeihilfen<br />
keine<br />
Beihilfen<br />
Pflegemaßnahme (Dienstleistung)<br />
Flächenbezogene<br />
Agrarumweltmaßnahme<br />
(z.B.<br />
Vertragsnaturschutz)<br />
Betriebsbezogene<br />
Agrarumweltmaßnahme<br />
(z.B.<br />
Öko-Landbau)<br />
Multifunktionale Landwirtschaft/gute<br />
fachliche Praxis (z.B.<br />
integrierter Landbau)<br />
Gewerblich-industrielle Pflanzenund<br />
Tierproduktion<br />
(ordnungsgemäß nach Rechtsvorschriften)<br />
Tabelle: 81 „Gute fachliche Praxis“ als Standard der multifunktionalen Landwirtschaft<br />
Ziel der Landwirtschaftspolitik ist daher die Entwicklung einer „multifunktionalen, nachhaltigen und<br />
wettbewerbsfähigen Landwirtschaft“ 4 . Diesen Zielen entspricht das System des „integrierten Landbaus“,<br />
das wesentlichen Umwelt-Anforderungen gerecht wird und daher als „umweltverträglich“ gilt.<br />
Im „integrierten Landbau“ soll ein standortspezifisch ökonomisch optimales Ertrags- und Qualitätsniveau<br />
der landwirtschaftlichen Produkte bei möglichst geringer Umweltbelastung erreicht werden 5 .<br />
Dabei haben ökonomische Erfordernisse Vorrang vor ökologischen, bei gleicher Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
wird der jeweils ökologischsten Alternative der Vorzug gegeben.<br />
1 Die Grundsätze und Handlungsempfehlungen zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung wurden im<br />
Bundesanzeiger Nr. 73 vom 20.04.1999 veröffentlicht.<br />
2 LM M-V (1997): Leitlinien zur ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung<br />
3 vgl. BfN (2001): Naturschutz und Landwirtschaft: Kriterienkatalog zur „Guten fachlichen Praxis“<br />
4 LM M-V (2000): Agrarkonzept 2000<br />
5 PIORR, A., WERNER, W. (1998): Nachhaltige landwirtschaftliche Produktionssysteme im Vergleich: Bewertung von Umweltindikatoren.<br />
agrarspectrum 28.<br />
08.03 237