Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
Ein Teil der maßnahmenbezogenen qualitativen Ziele ist – soweit räumlich darstellbar - für die wichtigsten<br />
Lebensraumtypen in Karte V „Schwerpunktbereiche zur Sicherung und Entwicklung ökologischer<br />
Funktionen“ enthalten.<br />
Die quantitativen räumlichen Ziele sind Karte VII „Ziele der Raumentwicklung“ zusammen mit den<br />
„Anforderungen an die Raumordnung“ dargestellt.<br />
Die „Vorrangflächen“ (Bereiche herausragender Bedeutung) für den Naturschutz und die Landschaftspflege<br />
umfassen landesweit insgesamt rund 19 % der Landfläche und rund 60 % der Küstengewässer.<br />
Bei einem Vergleich der quantitativen Ziele für die einzelnen Landschaftszonen wird die<br />
hohe Bedeutung der „Ostsee -0“, des „Elbetals -6“ und des „Ostseeküstenlands -1“ deutlich. In diesen<br />
Zonen erreichen die Bereiche herausragender Bedeutung sehr hohe Anteile.<br />
Die Vorrangflächen auf dem Land bestehen zu rund 37 % aus Wäldern und zu 33 % aus Grünlandflächen<br />
(fast ausschließlich Feuchtgrünland und Brachflächen auf Moorstandorten, nur rund 2 % Trockengrünland),<br />
dominant sind weiterhin die Gewässer, die einen Anteil von rund 17 % der<br />
Vorrangfläche einnehmen.<br />
Der Anteil der „Vorsorgeflächen“ (Bereiche besonderer Bedeutung) für den Naturschutz und die<br />
Landschaftspflege beträgt landesweit insgesamt 39 % der Landfläche und 15 % der Küstengewässer.<br />
Die Anteile der Vorsorgeflächen ist in den Zonen 6 „Elbetal“ und 4 „Höhenrücken“ am höchsten.<br />
Zu 73 % werden die Vorsorgeflächen landwirtschaftlich genutzt, die besondere Bedeutung dieser<br />
Flächen ergibt sich vor allem durch die „Rastplatzfunktion für Vogelarten“ und durch die Funktion als<br />
„unzerschnittener Landschaftsraum“. Rund 19 % der Vorsorgeflächen sind mit Wäldern und Gehölzen<br />
bestockt, ein Anteil von rund 4 % besteht aus Gewässern.<br />
Bei der Zusammenfassung beider Kategorien, wird wieder die Bedeutung des „Elbetals“, der „Ostsee“<br />
und des „Höhenrückens“ für Naturschutz und Landschaftspflege deutlich.<br />
Auf den Flächen, die nicht diesen Gebietskategorien zugeordnet sind, kann vom Grundsatz her ein<br />
Vorrang der Landnutzungen und Siedlungsentwicklung unter Beachtung der naturschutzrechtlichen<br />
Grundanforderungen unterstellt werden.<br />
Die höchsten Anteile von Flächen mit komplexen Entwicklungserfordernissen vor allem für die<br />
Lebensraumtypen „Küstengewässer“ und „Moore“ mit schutzgutübergreifender Bedeutung bestehen<br />
in den Zonen „Ostsee“ (Boddensanierung), „Vorpommersches Flachland“ und „Rückland der Seenplatte“<br />
(Moorrenaturierung).<br />
Differenziert nach den einzelnen Lebensraumtypen besteht in den Landschaftszonen 3 „Rückland der<br />
Seenplatte“ und 2 „Vorpommersches Flachland“ der größte vorrangige Renaturierungsbedarf für die<br />
Moore.<br />
Die größten Flächen mit Nadelforsten, deren Struktur zu verbessern ist, liegen in den Zonen 4 „Höhenrücken“<br />
und 5 „Vorland der <strong>Mecklenburg</strong>ischen Seenplatte“.<br />
Der größte Bedarf an Verbesserungsmaßnahmen an Fließgewässern besteht in den Zonen 3 „Rückland<br />
der Seenplatte“ und 2 „Flachland“.<br />
Die meisten vorrangig zu sanierenden Seen liegen erwartungsgemäß in den Zonen 4 „Höhenrücken“<br />
und 3 „Rückland der Seenplatte“.<br />
Aufgrund der Nutzungsverhältnisse ist der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaftsstruktur<br />
in der Agrarlandschaft in der Zone 2 „Vorpommersches Flachland“ am höchsten.<br />
Aus der differenzierten Darstellung der Tabelle 44 lassen sich die räumlichen Schwerpunkte der notwendigen<br />
Sicherungs-(S), Entwicklungs- (E) und Schutzmaßnahmen (B)ableiten.<br />
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08.03