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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

Ein Teil der maßnahmenbezogenen qualitativen Ziele ist – soweit räumlich darstellbar - für die wichtigsten<br />

Lebensraumtypen in Karte V „Schwerpunktbereiche zur Sicherung und Entwicklung ökologischer<br />

Funktionen“ enthalten.<br />

Die quantitativen räumlichen Ziele sind Karte VII „Ziele der Raumentwicklung“ zusammen mit den<br />

„Anforderungen an die Raumordnung“ dargestellt.<br />

Die „Vorrangflächen“ (Bereiche herausragender Bedeutung) für den Naturschutz und die Landschaftspflege<br />

umfassen landesweit insgesamt rund 19 % der Landfläche und rund 60 % der Küstengewässer.<br />

Bei einem Vergleich der quantitativen Ziele für die einzelnen Landschaftszonen wird die<br />

hohe Bedeutung der „Ostsee -0“, des „Elbetals -6“ und des „Ostseeküstenlands -1“ deutlich. In diesen<br />

Zonen erreichen die Bereiche herausragender Bedeutung sehr hohe Anteile.<br />

Die Vorrangflächen auf dem Land bestehen zu rund 37 % aus Wäldern und zu 33 % aus Grünlandflächen<br />

(fast ausschließlich Feuchtgrünland und Brachflächen auf Moorstandorten, nur rund 2 % Trockengrünland),<br />

dominant sind weiterhin die Gewässer, die einen Anteil von rund 17 % der<br />

Vorrangfläche einnehmen.<br />

Der Anteil der „Vorsorgeflächen“ (Bereiche besonderer Bedeutung) für den Naturschutz und die<br />

Landschaftspflege beträgt landesweit insgesamt 39 % der Landfläche und 15 % der Küstengewässer.<br />

Die Anteile der Vorsorgeflächen ist in den Zonen 6 „Elbetal“ und 4 „Höhenrücken“ am höchsten.<br />

Zu 73 % werden die Vorsorgeflächen landwirtschaftlich genutzt, die besondere Bedeutung dieser<br />

Flächen ergibt sich vor allem durch die „Rastplatzfunktion für Vogelarten“ und durch die Funktion als<br />

„unzerschnittener Landschaftsraum“. Rund 19 % der Vorsorgeflächen sind mit Wäldern und Gehölzen<br />

bestockt, ein Anteil von rund 4 % besteht aus Gewässern.<br />

Bei der Zusammenfassung beider Kategorien, wird wieder die Bedeutung des „Elbetals“, der „Ostsee“<br />

und des „Höhenrückens“ für Naturschutz und Landschaftspflege deutlich.<br />

Auf den Flächen, die nicht diesen Gebietskategorien zugeordnet sind, kann vom Grundsatz her ein<br />

Vorrang der Landnutzungen und Siedlungsentwicklung unter Beachtung der naturschutzrechtlichen<br />

Grundanforderungen unterstellt werden.<br />

Die höchsten Anteile von Flächen mit komplexen Entwicklungserfordernissen vor allem für die<br />

Lebensraumtypen „Küstengewässer“ und „Moore“ mit schutzgutübergreifender Bedeutung bestehen<br />

in den Zonen „Ostsee“ (Boddensanierung), „Vorpommersches Flachland“ und „Rückland der Seenplatte“<br />

(Moorrenaturierung).<br />

Differenziert nach den einzelnen Lebensraumtypen besteht in den Landschaftszonen 3 „Rückland der<br />

Seenplatte“ und 2 „Vorpommersches Flachland“ der größte vorrangige Renaturierungsbedarf für die<br />

Moore.<br />

Die größten Flächen mit Nadelforsten, deren Struktur zu verbessern ist, liegen in den Zonen 4 „Höhenrücken“<br />

und 5 „Vorland der <strong>Mecklenburg</strong>ischen Seenplatte“.<br />

Der größte Bedarf an Verbesserungsmaßnahmen an Fließgewässern besteht in den Zonen 3 „Rückland<br />

der Seenplatte“ und 2 „Flachland“.<br />

Die meisten vorrangig zu sanierenden Seen liegen erwartungsgemäß in den Zonen 4 „Höhenrücken“<br />

und 3 „Rückland der Seenplatte“.<br />

Aufgrund der Nutzungsverhältnisse ist der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaftsstruktur<br />

in der Agrarlandschaft in der Zone 2 „Vorpommersches Flachland“ am höchsten.<br />

Aus der differenzierten Darstellung der Tabelle 44 lassen sich die räumlichen Schwerpunkte der notwendigen<br />

Sicherungs-(S), Entwicklungs- (E) und Schutzmaßnahmen (B)ableiten.<br />

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08.03

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