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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

umweltpolitischen Schwerpunktprogramms der Bundesregierung von 1998, bis zum Jahr 2010 bundesweit<br />

den Flächenanteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 5-<br />

10 % zu erhöhen 1 sowie den Zielen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />

Landwirtschaft mit einer Erhöhung auf 20 % .<br />

• Randstreifenprogramm/Flächenstilllegung<br />

Stillgelegte und/oder extensiv gepflegte Randstreifen und Säume entlang von Feldhecken, Gewässern,<br />

Wegen und Besitzgrenzen in einer Breite von 3 bis 25 m bereichern im hohen Maß die biologische<br />

Vielfalt in der Agrarlandschaft und können zum Ressourcenschutz und Biotopverbund beitragen. Diese<br />

Säume stellen wie Ackerstilllegungsflächen wichtige Lebensräume mit hohen Reproduktionsmöglichkeiten<br />

z.B. für die Feldlerche und den Wachtelkönig dar, gleichzeitig sichern sie als<br />

Nahrungsgründe z.B. den Bestand von Beutegreifern.<br />

Die weitere Förderung von Stilllegungsflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die<br />

Förderung von Randstreifen im Rahmen der Agrar-Umweltmaßnahmen hat eine herausragende Bedeutung<br />

zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Agrarlandschaft.<br />

3.1.4.4 Strukturelemente des Offenlandes<br />

Die intensive landwirtschaftliche Nutzung hat vielfach zu einer Isolation naturnaher Lebensräume<br />

geführt. Strukturelemente des Offenlandes wie Alleen, Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Kleingewässer,<br />

Gräben u.a. leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, isolierte Lebensräume (wieder) miteinander<br />

zu vernetzen und die Lebensraumfunktion der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhöhen.<br />

Weiterhin sind sie bedeutsam für das Landschaftsbild (vgl. Kap. III-2.2) und für den Erosionsschutz<br />

(vgl. Kap. III-3.1.4.5). Daher gilt es, vorhandene Strukturelemente so weit wie möglich zu erhalten<br />

und in ausgeräumten Landschaftsbereichen eine Strukturanreicherung vorzunehmen. Grundlage für<br />

die Ausweisung von Schwerpunktbereichen für eine Strukturanreicherung der Landschaft in Karte V<br />

sind Datenerhebungen im Zuge der Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung.<br />

Neben Maßnahmen in diesen Bereichen sollen vorrangig strukturverbessernde Maßnahmen in den<br />

Biotopverbundflächen (vgl. Karte V) erfolgen.<br />

Bereiche zur Verbesserung der Struktur offener Agrarlandschaften (in Karte V dargestellt):<br />

- Strukturarme landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl. Gutachtliche Landschaftsrahmenpläne) mit Heckendichten<br />

unter 10 m/ha Offenland sollen vordringlich verbessert werden, insbesondere wenn gleichzeitig eine hohe<br />

bis sehr hohe potenzielle Erosionsgefährdung besteht und der Raum keine Bedeutung für die Vogelrast hat.<br />

Maßnahmen:<br />

Schaffung von Strukturelementen (Alleen, Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Saumstrukturen u.a.) in einer<br />

Dichte von mindestens 10 m/ha Offenland.<br />

Besondere Funktionen des Offenlandes (Rastplatzfunktion für Zugvögel, historischer Landschaftscharakter,<br />

wichtige Blickbeziehungen) sind zu beachten (vgl. Darstellung in Karte V).<br />

Tab. 63: Maßnahmen zur Strukturanreicherung der Landschaft<br />

Schutzgebietsausweisung<br />

• EU-Vogelschutzgebiete<br />

Zum Erhalt der Zielart der Agrarlandschaft, des Ortolans, erfüllen ausgewählte Ackerlandschaften mit<br />

Gehölzstrukturen die Kriterien als Important Bird Area 2 . Eine Prüfung ist erforderlich.<br />

• Lebensraumschutz nach FFH-Richtlinie<br />

Zum Erhalt von Wirbellosenarten von gemeinschaftlichem Interesse (nach Anhang II, z.B. Eremit)<br />

müssen alte Laubbäume in Alleen, Feldgehölzen oder Wäldern gesichert werden.<br />

• Gesetzlicher Biotopschutz<br />

1 BMU (1998b)<br />

2 OAMV M-V (2002): Important Bird Areas in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>.<br />

196<br />

08.03

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