Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
umweltpolitischen Schwerpunktprogramms der Bundesregierung von 1998, bis zum Jahr 2010 bundesweit<br />
den Flächenanteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 5-<br />
10 % zu erhöhen 1 sowie den Zielen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und<br />
Landwirtschaft mit einer Erhöhung auf 20 % .<br />
• Randstreifenprogramm/Flächenstilllegung<br />
Stillgelegte und/oder extensiv gepflegte Randstreifen und Säume entlang von Feldhecken, Gewässern,<br />
Wegen und Besitzgrenzen in einer Breite von 3 bis 25 m bereichern im hohen Maß die biologische<br />
Vielfalt in der Agrarlandschaft und können zum Ressourcenschutz und Biotopverbund beitragen. Diese<br />
Säume stellen wie Ackerstilllegungsflächen wichtige Lebensräume mit hohen Reproduktionsmöglichkeiten<br />
z.B. für die Feldlerche und den Wachtelkönig dar, gleichzeitig sichern sie als<br />
Nahrungsgründe z.B. den Bestand von Beutegreifern.<br />
Die weitere Förderung von Stilllegungsflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die<br />
Förderung von Randstreifen im Rahmen der Agrar-Umweltmaßnahmen hat eine herausragende Bedeutung<br />
zum Erhalt der biologischen Vielfalt der Agrarlandschaft.<br />
3.1.4.4 Strukturelemente des Offenlandes<br />
Die intensive landwirtschaftliche Nutzung hat vielfach zu einer Isolation naturnaher Lebensräume<br />
geführt. Strukturelemente des Offenlandes wie Alleen, Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Kleingewässer,<br />
Gräben u.a. leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, isolierte Lebensräume (wieder) miteinander<br />
zu vernetzen und die Lebensraumfunktion der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhöhen.<br />
Weiterhin sind sie bedeutsam für das Landschaftsbild (vgl. Kap. III-2.2) und für den Erosionsschutz<br />
(vgl. Kap. III-3.1.4.5). Daher gilt es, vorhandene Strukturelemente so weit wie möglich zu erhalten<br />
und in ausgeräumten Landschaftsbereichen eine Strukturanreicherung vorzunehmen. Grundlage für<br />
die Ausweisung von Schwerpunktbereichen für eine Strukturanreicherung der Landschaft in Karte V<br />
sind Datenerhebungen im Zuge der Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung.<br />
Neben Maßnahmen in diesen Bereichen sollen vorrangig strukturverbessernde Maßnahmen in den<br />
Biotopverbundflächen (vgl. Karte V) erfolgen.<br />
Bereiche zur Verbesserung der Struktur offener Agrarlandschaften (in Karte V dargestellt):<br />
- Strukturarme landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl. Gutachtliche Landschaftsrahmenpläne) mit Heckendichten<br />
unter 10 m/ha Offenland sollen vordringlich verbessert werden, insbesondere wenn gleichzeitig eine hohe<br />
bis sehr hohe potenzielle Erosionsgefährdung besteht und der Raum keine Bedeutung für die Vogelrast hat.<br />
Maßnahmen:<br />
Schaffung von Strukturelementen (Alleen, Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Saumstrukturen u.a.) in einer<br />
Dichte von mindestens 10 m/ha Offenland.<br />
Besondere Funktionen des Offenlandes (Rastplatzfunktion für Zugvögel, historischer Landschaftscharakter,<br />
wichtige Blickbeziehungen) sind zu beachten (vgl. Darstellung in Karte V).<br />
Tab. 63: Maßnahmen zur Strukturanreicherung der Landschaft<br />
Schutzgebietsausweisung<br />
• EU-Vogelschutzgebiete<br />
Zum Erhalt der Zielart der Agrarlandschaft, des Ortolans, erfüllen ausgewählte Ackerlandschaften mit<br />
Gehölzstrukturen die Kriterien als Important Bird Area 2 . Eine Prüfung ist erforderlich.<br />
• Lebensraumschutz nach FFH-Richtlinie<br />
Zum Erhalt von Wirbellosenarten von gemeinschaftlichem Interesse (nach Anhang II, z.B. Eremit)<br />
müssen alte Laubbäume in Alleen, Feldgehölzen oder Wäldern gesichert werden.<br />
• Gesetzlicher Biotopschutz<br />
1 BMU (1998b)<br />
2 OAMV M-V (2002): Important Bird Areas in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>.<br />
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08.03