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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen<br />

Niederschlagsarm<br />

Niederschlagsreich<br />

Landbausystem Integriertes Ökologisches Integriertes Ökologisches<br />

Mittlerer N-Austrag<br />

(kg/ha/a)<br />

Nitratkonzentration<br />

(mg NO 3 /l)<br />

Tab. 82: Landbausystem und Stickstoffaustrag<br />

Maßnahme<br />

Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern:<br />

Zeitpunkt der Ausbringung<br />

38 25 48 38<br />

113 90 64 57<br />

Quellenbezogene<br />

Minderung in %<br />

Rein – N (kt/a)<br />

35 29<br />

Sofortige Einarbeitung auf Ackerland mindestens 80 139<br />

Bodennahe Ausbringungstechnik, z.B. auf Grünland mit<br />

Schleppschlauchtechnik<br />

30-50 67-112<br />

Injektions- und Schlitzgeräte 90-95 202-213<br />

Lagerung von Wirtschaftsdüngern 50-95 45-85<br />

Stallbau und –technik bis 50 45<br />

Bedarfs- und leistungsorientierte Fütterung: mindestens<br />

(davon 50 % Luft- und Wasserpfad)<br />

10 44-87<br />

beim Rind 10-15 61-91<br />

beim Schwein 20-30 20-30<br />

Reduzierung des Düngeniveaus bei mineralischen<br />

Düngern (25 % Verluste)<br />

Reduzierung des Düngeniveaus bei mineralischen und<br />

organischen Düngemitteln (mittlerer Verlust 35 %)<br />

Steigerung der N-Effizienz durch höhere Entzüge bis zum<br />

Jahr 2005<br />

15-40 61-161<br />

15-40 133-355<br />

15 309<br />

Tab. 83: Minderungspotenziale an Stickstoff von Einzelmaßnahmen in der Landwirtschaft 1<br />

Tierhaltung: Trotz extrem geringer Viehdichten im Landesdurchschnitt kann lokal die Viehhaltung<br />

Probleme verursachen. Durch die Güllewirtschaft verursachte Ammoniak- und Methanemissionen<br />

sollen durch die Vermeidung von Gülleanfall (Tieranlagen auf der Basis von Stallmist statt Gülle)<br />

bzw. eine sachgerechte Gülleausbringung auf ausreichend großen Flächen reduziert werden (vgl.<br />

Leitfaden zur weiteren Entwicklung einer tier- und umweltgerechten Schweineproduktion 2 ). Um<br />

Gewässerbelastungen zu vermeiden, ist die Ausbringung vollständig pflanzenbedarfsgerecht sowie<br />

zeitlich optimiert vorzunehmen. Am effektivsten wird dies durch eine schlagbezogene Nährstoffbilanzierung<br />

erreicht. Auf vegetationsfreien Flächen soll die Einarbeitung innerhalb einer Stunde<br />

nach Ausbringung erfolgen. Eine Lagerung soll nur in geschlossenen Behältern erfolgen 3 .<br />

Pflanzenschutzmittel: Zur Sorgfaltspflicht des Anwenders gehören insbesondere die Berücksichtigung<br />

spezieller Risiken z.B. durch Abtrift oder Abschwemmung (vgl. §§ 2, 6 PflSchG). Die Abstandvorschriften<br />

nach dem Landeswassergesetz (§ 81 Abs. 3 LWaG) an natürlichen Gewässern<br />

oder die Einschränkungen für Naturschutzgebiete beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln sind<br />

einzuhalten. Die Pflanzenschutzintensität (€/ha/a) im Betrieb soll nicht größer als 120 % des regionalen<br />

Richtwertes sein (vgl. Vorschläge „KUL“).<br />

1 Stickstoffminderungsprogramm 1997, Umweltgutachten (2000), S. 299<br />

2 LM M-V (1999): Leitfaden zur weiteren Entwicklung einer tier- und umweltgerechten Schweineproduktion in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

3 vgl. DAF (1995)<br />

08.03 239

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