Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Naturnahe Sölle und Kleingewässer sind nach § 20 LNatG gesetzlich geschützt. Die gesetzlich geschützten<br />
Biotope werden landesweit erfasst. Die Kartierung soll aufgrund der besonderen fachlichen<br />
Bedeutung mittelfristig abgeschlossen sein.<br />
Umsetzung durch Kompensation im Zuge der Eingriffsregelung<br />
Die Eingriffsregelung bietet durch naturschutzfachlich abgestimmte Kompensationsmaßnahmen Möglichkeiten<br />
zur Renaturierung, Pufferung oder Neuschaffung von Kleingewässern und Söllen. Schwerpunkte<br />
dafür liegen in den Landschaftszonen Ostseeküstengebiet, Rückland der Seenplatte und<br />
Vorpommersches Flachland.<br />
Projektförderung: Sölleschutzprogramm<br />
Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Wiederherstellung und Verbesserung<br />
von Söllen und Kleingewässern. Für eine zielgerichtete Förderung sind die landschaftsökologischen<br />
Grundlagen für ein Sölleschutzprogramm zu erarbeiten.<br />
Folgende Maßnahmen werden vor allem gefördert:<br />
− Untersuchungen und Planungen für die Durchführung rechtlicher Zulassungsverfahren,<br />
− Maßnahmen für den Um- und Rückbau von Überläufern, Abläufen, „Schluckern“, Saugern, Ringdrainagen<br />
einschließlich der ggf. erforderlichen Anpassung an die Gesamtentwässerung,<br />
− Maßnahmen zur Entfernung von Verfüllungen und Teilverfüllungen im Umfang der ursprünglichen Erscheinungsform<br />
des Solls/Kleingewässers,<br />
− Gehölzpflanzungen, welche die Funktionen des Gewässers und der Biologischen Vielfalt unterstützen.<br />
3.1.3.4 Rastplatzfunktion der Binnengewässer für Vogelarten<br />
Für durchziehende Vögel sind v.a. größere, eutrophe Seen bedeutsam. Unter den Fließgewässern<br />
kommt der Elbe mit ihren Überflutungsbereichen eine wichtige Bedeutung zu, insbesondere während<br />
der Frühjahrsüberflutung. Weiterhin sind die Teichgebiete der Lewitz aufgrund ihrer Bedeutung für<br />
den Vogelzug und die Mauser hervorzuheben.<br />
Berücksichtigt werden nur jene Wasser- und Watvogelarten, welche regelmäßig rasten und dabei größere,<br />
auch über Jahre beständig wiederkehrende Konzentrationen erreichen. Zusätzlich zu den Zentren<br />
der Rastgebiete (Schlafplätze bzw. Rastgewässer) wurden die umgebenden bevorzugten Nahrungsgebiete<br />
erfasst (vgl. Kap. III-3.1.4.1).<br />
Bereiche mit sehr hoher Bedeutung (in Karte V dargestellt):<br />
Schlaf- und Ruheplätze, an denen regelmäßig die quantitativen Kriterien für international bedeutsame Konzentrationen<br />
erreicht oder um das Mehrfache überschritten werden, d.h.<br />
in denen die quantitativen Kriterien durch mehr als zwei Arten erreicht bzw. überschritten werden, i.d.R. aus<br />
mindestens zwei unterschiedlichen Gruppen, oder<br />
in denen die quantitativen Kriterien durch zwei Arten erreicht werden und durch mindestens eine Art regelmäßig<br />
um das Zwei- bis Vierfache überschritten werden,<br />
in denen die quantitativen Kriterien durch eine Art regelmäßig mindestens um das Vierfache überschritten werden<br />
(vgl. Karte Ia mit „sehr hoch, 4“ bewertet).<br />
Maßnahmen:<br />
Eine Störung der Gewässer durch Vergrämung, Jagd oder Freizeitnutzung (Wassersport, Angelnutzung, „birdwatching“,<br />
Flugsport) sowie Zersiedelung der Gewässerrandbereiche ist zu verhindern.<br />
Bereiche mit hoher Bedeutung (in Karte V dargestellt):<br />
Schlaf- und Ruheplätze, an denen regelmäßig regional bedeutsame Konzentrationen rastender Wat- und Wasservogelarten<br />
vorkommen; die Kriterien für internationale Bedeutung werden nur ausnahmsweise erreicht (vgl.<br />
Karte Ia mit „hoch, 3“ bewertet) .<br />
Maßnahmen:<br />
Sämtliche Nutzungen sollen sich in Art und Intensität an der Rastplatzfunktion der Gewässer orientieren.<br />
Tab. 58: Maßnahmen zum Erhalt der Rastplatzfunktion der Binnengewässer<br />
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