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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

• Als Grundlage hierzu ist es erforderlich, dass der Zustand der Schutzgebiete regelmäßig analysiert<br />

wird (Zustands-Monitoring, insbes. Gebiete im Netz NATUR-2000).<br />

• Für die Bundeswasserstraßen in Naturschutzgebieten und Nationalparks (insbesondere der Ostsee)<br />

ist die Umsetzung der Schutzziele durch Befahrensverordnungen des Bundesverkehrsministers<br />

notwendig, darüber hinaus sollen freiwillige Vereinbarungen mit den Nutzerverbänden die Ziele<br />

sichern.<br />

• Die fachliche Betreuung von Schutzgebieten durch hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer ist<br />

erheblich zu intensivieren und zu fördern, dabei ist verstärkt auch das Instrument der Bestellung<br />

von Naturschutzwarten nach § 59 LNatG einzusetzen.<br />

Um die bestehenden Schutzgebiete zu einem einheitlichen Schutzgebietssystem zu entwickeln, ist<br />

mittelfristig eine landesweite Schutzgebietskonzeption aufzustellen, in der auf der Grundlage des<br />

Gutachtlichen <strong>Landschaftsprogramm</strong>s räumliche und fachliche Schwerpunkte, organisatorische, personelle<br />

und finanzielle Erfordernisse detailliert dargestellt werden. Die räumliche Konkretisierung<br />

soll im Rahmen der Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung erfolgen.<br />

Eine Naturschutzgebiets-Konzeption für Waldlebensräume unter Einbeziehung der „Naturwaldreservate“<br />

(Schutzgebiet nach § 12 Bundeswaldgesetz) ist derzeit in Bearbeitung. Eine integrierte Konzeption<br />

aus Schutzgebieten verschiedener Rechtsgrundlagen zum Schutz für Lebensräume der Ostsee,<br />

Küste und der Gewässer ist vordringlich notwendig.<br />

Grundlagen für das Schutzgebietssystem sind:<br />

• Entwicklung eines kohärenten Netzes von repräsentativen, naturraumtypischen Schutzgebieten.<br />

• Einbindung aller nationalen und internationalen Schutzkategorien.<br />

• Integration der Schutzgebiete nach den medial ausgerichteten Fachgesetzen in das naturschutzrechtliche<br />

Schutzgebietssystem.<br />

• Besondere Berücksichtigung der internationalen und nationalen Verantwortung <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

<strong>Vorpommern</strong>s für bestimmte Arten und Lebensräume (aus Bundessicht sind z.B. großflächige Buchenwälder<br />

des Tieflandes nicht ausreichend in NSG vertreten 1 vgl. Kap. III-2.1).<br />

• Sicherung von sich frei entwickelnden natürlichen Lebensräumen (Sukzessions- und Prozessflächen<br />

2 ) sowie von Lebensräumen der Kulturlandschaft, die auf traditionelle Nutzung (z.B. Beweidung<br />

von Salzgrasland) oder im geringen Umfang auf Pflegemaßnahmen angewiesen sind (z.B.<br />

Heiden, Feuchtwiesen).<br />

• Sicherung von Gebieten zur Entwicklung oder zur Wiederherstellung von Biotopen und Lebensgemeinschaften.<br />

• Schaffung ausreichend großer Schutzgebiete mit Pufferzonen, um reproduktionsfähige Populationen<br />

zu erhalten und um Isolationseffekte und Einflüsse des intensiver genutzten Umlandes zu minimieren.<br />

• Förderung und Zulassung der landschaftsgebundenen Erholung, soweit dem Ziele des Arten- und<br />

Biotopschutzes nicht entgegenstehen.<br />

Für die einzelnen Schutzgebietskategorien gelten folgende Grundsätze:<br />

• EU-Vogelschutzgebiete: Auf der Grundlage der aktuellen Liste der „Important Bird Areas“ 3 ist die<br />

Notwendigkeit der Überarbeitung der Vogelschutzgebiets-Meldung zu prüfen.<br />

Dies kann vor allem folgende Räumen betreffen:<br />

Bereiche der offenen Ostsee (z.B. Pommersche Bucht). Hierbei ist, soweit die Gebiete bis in die<br />

ausschließliche Wirtschaftszone reichen, eine Abstimmung mit dem dort zuständigen Bundesamt<br />

1 BLAB, J. (2002): Stellenwert und Rolle von Naturschutzgebieten in Deutschland. Natur u. Landsch. S. 333<br />

2 vgl. auch Umweltgutachten (2000)<br />

3 OAMV (2002)<br />

210<br />

08.03

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