Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
für Naturschutz notwendig (vgl. Karte 4a).<br />
Terrestrische Gebiete für bestimmte Arten des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie (z.B. Schreiadler:<br />
Nordvorpommersche Waldlandschaft, Feldberg-Woldegker Endmoräne; aber auch Offenlandschaften<br />
für Ortolan, Heidelerche, Ziegenmelker).<br />
• FFH-Gebiete: Inwieweit im Mitgliedstaat Deutschland ein kohärentes europäisches ökologisches<br />
Netz erreicht wurde, kann erst beurteilt werden, wenn die länderübergreifende Prüfung auf der<br />
Ebene der biogeografischen Region (kontinentale Region) nach Art. 4 der VO 92/43 erfolgt ist.<br />
Die erste Prüfung ist im Dezember 2002 durchgeführt worden. Die von der europäischen Kommission<br />
festgestellten Defizite der im Jahr 1999 gemeldeten FFH-Gebietskulisse sollen durch Nachmeldungen<br />
im Jahr 2004 beseitigt werden. Die marinen Lebensräume in Ergänzung der vom Bund<br />
zu meldenden Gebiete in der AWZ soll ebenfalls in 2004 erfolgen. Die Kohärenz mit den Gebieten<br />
in der Ostsee innerhalb der AWZ ist sicherzustellen (vgl. Karte 4a).<br />
• Ramsar-Konvention: Für die von der DDR ausgewiesenen Feuchtgebiete von nationaler Bedeutung<br />
(FnB) 1 ist zu prüfen, ob diese die internationalen Kriterien erfüllen. Zumindest die FnB Wismarbucht<br />
und Greifswalder Bodden erfüllen die internationalen Kriterien und können daher in<br />
Flächenkongruenz mit den Vogelschutzgebieten als FiB benannt werden.<br />
• Baltic Sea Protected Areas (BSPA): In der HELCOM-Richtlinie 15/5 sind für die 1. Stufe folgende<br />
BSPA aufgeführt, die vom Land noch nicht gemeldet wurden:<br />
- Wismar-Bucht und Salzhaff ,<br />
- Strelasund, Greifswalder Bodden mit Greifswalder Oie, Odermündung einschließlich Peenestrom,<br />
Achterwasser und Kleines Haff.<br />
Durch die Meldung dieser Räume als Vogelschutz- und FFH-Gebiete können die Anforderungen<br />
aus der HELCOM-Richtlinie weitgehend erfüllt werden, bei einer Meldung als BSPA ist eine Flächenkongruenz<br />
anzustreben.<br />
Weiterhin sind nach den Kriterien der HELCOM-Richtlinie 15/5 für die 2. Stufe auch folgende<br />
Gebiete als BSPA vorgeschlagen worden 2 :<br />
- Plantagenetgrund, Kadetrinne, Oderbank.<br />
Auch hier ist, soweit die Gebiete bis in die ausschließliche Wirtschaftszone reichen, eine Abstimmung<br />
mit dem dort zuständigen Bundesamt für Naturschutz notwendig.<br />
• Großschutzgebiete (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke): Eine Ergänzung der Naturparke<br />
durch Neuausweisung sollte vordringlich für die „Sternberger Seen- und Waldlandschaft“<br />
sowie für die „Ueckermünder Heide“ erfolgen. Die Ausweisung dieser Gebiete kann auch Impulse<br />
für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung dieser peripher gelegenen Räume liefern. In den<br />
Biosphärenreservaten ist gemäß der „Sevilla-Strategie“ 3 der UNESCO die modellhafte Umsetzung<br />
der Beschlüsse von Rio 1992, insbesondere der Agenda 21 und der Konvention zur Biodiversität<br />
vordringlich. Das Programm „Men and the Biosphere“ (MaB) ist derzeit weltweit das einzige auf<br />
konkrete Flächen bezogene Programm für die modellhafte Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung,<br />
auf das sich die Staatengemeinschaft bisher verständigt hat. Auf nationaler Ebene sind die<br />
„Leitlinien für Schutz, Pflege und Entwicklung“, 1995, die „Kriterien für Anerkennung und Überprüfung<br />
von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland“ 4 und das „Allgemeine Leitbild<br />
für Biosphärenreservate in Deutschland“ 5 maßgeblich.<br />
• Naturschutzgebiete: Naturschutzgebiete sind neben den gesetzlich geschützten Biotopen die für<br />
den Arten- und Lebensraumschutz wichtigste Schutzkategorie. Insbesondere Buchenwälder und<br />
Biotope der Ostsee und Küste sowie nährstoffarme Biotope (bzw. Biotope, die in Richtung Nährstoffarmut<br />
zu entwickeln sind) sind bislang unterrepräsentiert. In diesen Bereichen ist die Auswei-<br />
1 NAACKE, J. (1987): Das System geschützter Feuchtgebiete in der DDR. - Der Falke 34 (3).<br />
2 INSTITUT FÜR ANGEWANDTE ÖKOLOGIE (1998): Wissenschaftliche Grundlagen zur Ausweisung und zum Management mariner<br />
off-shore-Schutzgebiete. - Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz.<br />
3 UNESCO (1996)<br />
4 Deutsches MaB-Nationalkomitee (1996)<br />
5 verabschiedet von der AGBR am 29. September 1999<br />
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