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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Ziehende Vogelarten, die regelmäßig international bedeutsame Konzentrationen in traditionell genutzten<br />

Rastgebieten erreichen, sind z. B. Graugans, Saatgans, Bleßgans, Höckerschwan, Singschwan,<br />

Zwergschwan, Reiher-, Tafel-, Löffel- und Schnatterente sowie Kranich.<br />

Schutzgebietsausweisungen<br />

• Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach Ramsar-Konvention<br />

Drei der insgesamt vier gemeldeten FiB sind Seen (Krakower Obersee, Ostufer der Müritz, Galenbecker<br />

See). Sie sind gleichzeitig als Nationalpark (Ostufer der Müritz) oder Naturschutzgebiet (Krakower<br />

Obersee, Galenbecker See) geschützt (vgl. Kap. II-1.6.2).<br />

Weiterhin wurden mehrere Binnengewässer von der DDR als FnB ausgewiesen (Dambecker Seen,<br />

Kuhlrader Moor und Röggeliner See, Schweriner Seengebiet, Teichgebiete Lewitz, Nordteil des Plauer<br />

Sees, Löcknitz-Elbe-Niederung, Unteres Peenetal, Putzarer See, Müritz - Großer Schwerin und<br />

Steinhorn), welche teilweise die Kriterien von „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ erfüllen.<br />

Daher besteht Handlungsbedarf zur Überprüfung dieser Gebiete (vgl. Kap. III-3.1.1.3, 3.1.2.1).<br />

• EU-Vogelschutzgebiete (vgl. auch Kap. 3.1.3.2)<br />

Als Vogelschutzgebiete wurden u.a. folgende Großseen mit Rastplatzfunktion gemeldet: Schaalsee,<br />

Malchiner See, Kummerower See sowie Putzarer und Galenbecker See.<br />

Raumordnung, Vorsorgende Planung<br />

Ein wesentlicher Faktor für den Erhalt der Funktion der Binnengewässer als Ruhe-, Mauser- und<br />

Schlafplätze ist die Gewährleistung ihrer Ungestörtheit. Daher sind Nutzungsregelungen, welche von<br />

einer zeitlichen und räumlichen Entflechtung (z.B. in Form von Zonierungskonzepten bei größeren<br />

Gewässern oder zeitlichen Beschränkungen bestimmter Nutzungen auf die Periode außerhalb der<br />

Zugzeiten) bis zum völligen Ausschluss störender Nutzungen (z.B. Jagd, Fischerei und Angelsport,<br />

Wassersport, Tourismus, „Birdwatching“) reichen können, erforderlich. Als Instrumente kommen hier<br />

vor allem die Landschaftsplanungen auf regionaler und lokaler Ebene in Frage.<br />

3.1.4 Offenland<br />

3.1.4.1 Rastplatzfunktion landwirtschaftlicher Nutzflächen für Vogelarten<br />

Landwirtschaftliche Nutzflächen in der näheren Umgebung (z.B. Schwäne rd. 5 km, Gänse bis 15 km)<br />

der gewässergebundenen Schlaf- und Ruheplätze der Küstengewässer (vgl. Kap. III-3.1.1.3) sowie der<br />

Binnengewässer (vgl. Kap. III-3.1.3.4) stellen eine wesentliche Nahrungsgrundlage für zahlreiche<br />

wandernde Wat- und Wasservogelarten dar. Während für Gänse und Schwäne Grünlandflächen sowie<br />

frisch bestellte Getreide- und Rapsfelder im Vordergrund stehen, sind für den Kranich v.a. Ernterückstände<br />

auf Mais- und Getreideäckern von Bedeutung. Entscheidend ist die energetisch günstige Entfernung<br />

der Nahrungsflächen zu den Ruhe- und Schlafgewässern.<br />

In Tab. 59 werden die Schwerpunktbereiche zum Erhalt der Rastplatzfunktion landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen erläutert.<br />

Schutzgebietsausweisungen<br />

• EU-Vogelschutzgebiete<br />

Vor allem die gemeldeten Gebiete „<strong>Mecklenburg</strong>isches Elbetal“, „Lewitz“, „Schaalsee“, „Vorpommersche<br />

Boddenlandschaft“, „Peenetal“ und „Greifswalder Bodden“ dienen auch der Sicherung<br />

der Rastplatzfunktion des Offenlandes.<br />

Weitere Bereiche mit einer sehr hoch bewerteten Rastplatzfunktionen sind die an die gemeldeten Vogelschutzgebiete<br />

angrenzenden Landflächen der Wismar-Bucht einschließlich Salzhaff, der Vorpommerschen<br />

Boddenlandschaft und des Greifswalder Boddens sowie die Landbereiche am<br />

08.03 189

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