Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Ziehende Vogelarten, die regelmäßig international bedeutsame Konzentrationen in traditionell genutzten<br />
Rastgebieten erreichen, sind z. B. Graugans, Saatgans, Bleßgans, Höckerschwan, Singschwan,<br />
Zwergschwan, Reiher-, Tafel-, Löffel- und Schnatterente sowie Kranich.<br />
Schutzgebietsausweisungen<br />
• Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach Ramsar-Konvention<br />
Drei der insgesamt vier gemeldeten FiB sind Seen (Krakower Obersee, Ostufer der Müritz, Galenbecker<br />
See). Sie sind gleichzeitig als Nationalpark (Ostufer der Müritz) oder Naturschutzgebiet (Krakower<br />
Obersee, Galenbecker See) geschützt (vgl. Kap. II-1.6.2).<br />
Weiterhin wurden mehrere Binnengewässer von der DDR als FnB ausgewiesen (Dambecker Seen,<br />
Kuhlrader Moor und Röggeliner See, Schweriner Seengebiet, Teichgebiete Lewitz, Nordteil des Plauer<br />
Sees, Löcknitz-Elbe-Niederung, Unteres Peenetal, Putzarer See, Müritz - Großer Schwerin und<br />
Steinhorn), welche teilweise die Kriterien von „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ erfüllen.<br />
Daher besteht Handlungsbedarf zur Überprüfung dieser Gebiete (vgl. Kap. III-3.1.1.3, 3.1.2.1).<br />
• EU-Vogelschutzgebiete (vgl. auch Kap. 3.1.3.2)<br />
Als Vogelschutzgebiete wurden u.a. folgende Großseen mit Rastplatzfunktion gemeldet: Schaalsee,<br />
Malchiner See, Kummerower See sowie Putzarer und Galenbecker See.<br />
Raumordnung, Vorsorgende Planung<br />
Ein wesentlicher Faktor für den Erhalt der Funktion der Binnengewässer als Ruhe-, Mauser- und<br />
Schlafplätze ist die Gewährleistung ihrer Ungestörtheit. Daher sind Nutzungsregelungen, welche von<br />
einer zeitlichen und räumlichen Entflechtung (z.B. in Form von Zonierungskonzepten bei größeren<br />
Gewässern oder zeitlichen Beschränkungen bestimmter Nutzungen auf die Periode außerhalb der<br />
Zugzeiten) bis zum völligen Ausschluss störender Nutzungen (z.B. Jagd, Fischerei und Angelsport,<br />
Wassersport, Tourismus, „Birdwatching“) reichen können, erforderlich. Als Instrumente kommen hier<br />
vor allem die Landschaftsplanungen auf regionaler und lokaler Ebene in Frage.<br />
3.1.4 Offenland<br />
3.1.4.1 Rastplatzfunktion landwirtschaftlicher Nutzflächen für Vogelarten<br />
Landwirtschaftliche Nutzflächen in der näheren Umgebung (z.B. Schwäne rd. 5 km, Gänse bis 15 km)<br />
der gewässergebundenen Schlaf- und Ruheplätze der Küstengewässer (vgl. Kap. III-3.1.1.3) sowie der<br />
Binnengewässer (vgl. Kap. III-3.1.3.4) stellen eine wesentliche Nahrungsgrundlage für zahlreiche<br />
wandernde Wat- und Wasservogelarten dar. Während für Gänse und Schwäne Grünlandflächen sowie<br />
frisch bestellte Getreide- und Rapsfelder im Vordergrund stehen, sind für den Kranich v.a. Ernterückstände<br />
auf Mais- und Getreideäckern von Bedeutung. Entscheidend ist die energetisch günstige Entfernung<br />
der Nahrungsflächen zu den Ruhe- und Schlafgewässern.<br />
In Tab. 59 werden die Schwerpunktbereiche zum Erhalt der Rastplatzfunktion landwirtschaftlicher<br />
Nutzflächen erläutert.<br />
Schutzgebietsausweisungen<br />
• EU-Vogelschutzgebiete<br />
Vor allem die gemeldeten Gebiete „<strong>Mecklenburg</strong>isches Elbetal“, „Lewitz“, „Schaalsee“, „Vorpommersche<br />
Boddenlandschaft“, „Peenetal“ und „Greifswalder Bodden“ dienen auch der Sicherung<br />
der Rastplatzfunktion des Offenlandes.<br />
Weitere Bereiche mit einer sehr hoch bewerteten Rastplatzfunktionen sind die an die gemeldeten Vogelschutzgebiete<br />
angrenzenden Landflächen der Wismar-Bucht einschließlich Salzhaff, der Vorpommerschen<br />
Boddenlandschaft und des Greifswalder Boddens sowie die Landbereiche am<br />
08.03 189