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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen<br />

− Während der Bauphase und durch Wartungsarbeiten kommt es zu Beeinträchtigungen für die<br />

marine Umwelt (Bauphase: Trübungsfahnen, Verdriftung von aufgewirbeltem Sediment und Eintrag<br />

von Schadstoffen, Schallbelastung von Fischen und Meeressäugern durch Schiffsverkehr<br />

und Explosionsrammen, Wartungsarbeiten: Störungen durch Hubschrauber- und Schiffsverkehr).<br />

− Von Windkraftanlagen kann eine Scheuchwirkung für Vögel ausgehen, die sowohl das Rast- als<br />

auch das Zugverhalten beeinflussen kann.<br />

− Rotoren und Masten können Vogelschlag verursachen. Das Vogelschlagrisiko ist über der offenen<br />

See höher als auf dem Land, da die Flughöhe geringer ist.<br />

− Betriebsbedingte Schallemissionen in den Wasserkörpern können bestimmte Tierarten beeinträchtigen.<br />

− Die Kabelverbindungen können, abhängig von der Stromübertragungstechnik, künstliche elektromagnetische<br />

Felder erzeugen, durch die bestimmte Tierarten nachteilig betroffen werden können.<br />

Folgende Anforderungen sollen bei der Planung von Offshore-Anlagen im Küstengewässer und in der<br />

AWZ beachtet werden 1 :<br />

Vor der Errichtung von Offshore-Anlagen – auch in kleinen Anlagengruppen – sollen auf der<br />

Grundlage des Gutachtlichen <strong>Landschaftsprogramm</strong>s konfliktarme Bereiche identifiziert werden..<br />

Innerhalb der „Bereiche herausragender Bedeutung nach Karte VII“ und in Küstennähe sollen keine<br />

Eignungsräume für Windenergieanlagen zugelassen werden. Nach weiteren Kenntnissen des<br />

Vogelzug-, Vogelrast-, Vogelnahrungs- und Mausergeschehens, des Vorkommens ökologisch<br />

wertvoller Benthosgemeinschaften, des überregionalen Wanderverhaltens von Fischpopulationen<br />

und marinen Säugern sollen Eignungs- bzw. Ausschlussgebiete benannt werden.<br />

Grundlegende Forschungen bezüglich der Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie die Strömungs-<br />

und Sedimentverhältnisse müssen durchgeführt werden, u.a. zur Wahrnehmung technischer<br />

Geräusche oder Vibrationen durch Fische und marine Säuger sowie deren Bedeutung für ihre<br />

Verhaltensweisen, zum Vogelschlagrisiko auf See, zur möglichen Barrierewirkung für den Vogelzug,<br />

zu Störeffekten für rastende und nahrungssuchende Seevögel sowie zur Schallbelastung und<br />

zum Wanderverhalten von Fischen und Meeressäugern etc.<br />

Im konkreten Vorhabensfall müssen Untersuchungen vor und während der Bauphase sowie nach<br />

der Inbetriebnahme im Vergleich zu einem Referenzgebiet durchgeführt werden (Begleitforschung).<br />

Bei der technischen Entwicklung von Offshore-Windkraftanlagen sollen mögliche Auswirkungen<br />

auf marine Ökosysteme berücksichtigt werden, u.a. hinsichtlich Schallemission, Fundamentkonstruktion,<br />

Farbgebung für Rotor und Mast.<br />

1 s.a. Standarduntersuchungskonzept für die Untersuchung und Überwachung von Offshore Windenergieanlagen (WEA) auf<br />

die Meeresumwelt, hrsg. vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie<br />

08.03 259

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