Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Seen und Küstengewässer, zu dem „guten ökologischen Potenzial“ der Gewässer sowie zu den einzugsgebietsbezogenen<br />
Analysen, Strategien und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Für den Schutz der Küstengewässer<br />
des Landes sind die Maßnahmen in der „Flussgebietseinheit Warnow/Peene“ relevant (vgl. Karte III).<br />
Weiterhin ist der Verunreinigung durch Schadstoffe wie giftige lösliche Substanzen, Müll etc. entgegenzuwirken.<br />
Ökotoxikologisch besonders relevant sind die Spurenmetalle Cadmium, Quecksilber<br />
und Blei, welche schon in relativ geringen Konzentration negative Langzeitwirkungen bei Meeresorganismen<br />
hervorrufen können, sowie organisch-chemische Fremdstoffe, insbesondere Organochlorverbindungen.<br />
Diesbezüglich können folgende Instrumentarien, die nur auf nationaler und<br />
internationaler Ebene wirksam werden können, genannt werden:<br />
−<br />
−<br />
Ausweisung von „Particular Sensitive Areas“ gemäß der „International Maritime Organisation<br />
(IMO)“ sowie Ausgrenzung besonders empfindlicher Meeresbereiche als „Areas to be avoided“,<br />
welche vom Schiffsverkehr ausgenommen werden,<br />
Verbesserung der Entsorgungsmöglichkeiten für Schiffe und Boote,<br />
− Umsetzung internationaler Übereinkommen und Empfehlungen 1 .<br />
Schutz vor Ölunfällen und Ölverschmutzungen<br />
Ölunfälle und ölige Emissionen der Schifffahrt stellen eine erhebliche Bedrohung des Lebensraums<br />
Ostsee dar. Neben einer Erhöhung der Schiffssicherheit zur Vermeidung von Havarien mit unabsehbaren<br />
Folgen für die Meeresumwelt, ist eine verbesserte Überwachung der Einhaltung von internationalen<br />
Umweltbestimmungen und der Seeverkehrsregeln notwendig. Insbesondere gilt es, der illegalen<br />
Entsorgung von ölhaltigen Schiffsabfällen (Bilgenentleerungen) entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang<br />
wurde 1996 von der HELCOM-Kommission beschlossen, eine Erhebung aller im Ostseebereich<br />
existierenden Ölumschlagplätze und Öltransportbewegungen durchzuführen. Die<br />
HELCOM-Empfehlung 19/8 zur verpflichtenden Entrichtung von Schiffsentsorgungsgebühren für<br />
Bilgenöl und Müll ist eine weitere Voraussetzung zum Schutz vor Ölverschmutzung, diese wird mit<br />
dem Schiffsabfallentsorgungsgesetz landesrechtlich umgesetzt.<br />
Schutzgebietsausweisungen<br />
Der Schutz der biologischen Vielfalt der Ostsee bedarf einer internationalen Zusammenarbeit auf der<br />
Grundlage großräumiger Schutzkonzepte mit ausreichend großen, repräsentativen Schutzgebieten<br />
(vgl. auch § 3a LNatG). Grundlage dafür muss eine systematische Erfassung und Bewertung der Arten<br />
und Lebensräume bilden mit einer Ableitung der spezifischen Schutzerfordernisse (vgl. auch Forderungen<br />
im Umweltgutachten 2000, S. 303 f). Zuständig für die Sicherung dieser Gebiete in der<br />
„Ausschließlichen Wirtschaftszone“ ist nach § 38 BNatSchG der Bund. Im Hoheitsgebiet des Landes<br />
sollen in marine Schutzgebiete vorrangig die Bereiche mit artenreichem Benthal, submarine Reliefelemente<br />
(z.B. Barrieren) und Bereiche mit hohen Rastvogelkonzentrationen (vgl. Kap.3.1.1.3) einbezogen<br />
werden.<br />
Neben der Umsetzung der FFH-Richtlinie sind vor allem die Gebiete von Bedeutung, deren Schutz<br />
der Umsetzung internationaler Vereinbarungen dient (vgl. Kap. III-3.1.7.2 und 3.1.1.3 mit Hinweisen<br />
zu Vogelschutzgebieten):<br />
• Ostseeschutzgebiete nach Helsinki-Konvention<br />
Bei den von den Vertragsstaaten bereits zur Einrichtung vorgesehenen 62 Ostseeschutzgebieten (Baltic<br />
Sea Protected Areas - BSPA) (vgl. Kap. II-1.6.2) handelt es sich sowohl um schutzwürdige Meeresteile<br />
als auch um Innere Seegewässer der Ostsee, welche oftmals gemeinsam mit terrestrischen<br />
Küstenlebensräumen ein Vorschlagsgebiet bilden. Vier der acht deutschen bereits gemeldeten bzw.<br />
zur Meldung vorgesehenen BSPA liegen in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>, wobei eine genaue Abgrenzung<br />
der Gebiete noch notwendig ist, was im Rahmen der Auswahl von Vogelschutz- und FFH-<br />
Gebieten im marinen Bereich erfolgen sollte.<br />
1 vgl. Umweltgutachtem (2000)<br />
08.03 169