24.12.2013 Aufrufe

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Seen und Küstengewässer, zu dem „guten ökologischen Potenzial“ der Gewässer sowie zu den einzugsgebietsbezogenen<br />

Analysen, Strategien und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Für den Schutz der Küstengewässer<br />

des Landes sind die Maßnahmen in der „Flussgebietseinheit Warnow/Peene“ relevant (vgl. Karte III).<br />

Weiterhin ist der Verunreinigung durch Schadstoffe wie giftige lösliche Substanzen, Müll etc. entgegenzuwirken.<br />

Ökotoxikologisch besonders relevant sind die Spurenmetalle Cadmium, Quecksilber<br />

und Blei, welche schon in relativ geringen Konzentration negative Langzeitwirkungen bei Meeresorganismen<br />

hervorrufen können, sowie organisch-chemische Fremdstoffe, insbesondere Organochlorverbindungen.<br />

Diesbezüglich können folgende Instrumentarien, die nur auf nationaler und<br />

internationaler Ebene wirksam werden können, genannt werden:<br />

−<br />

−<br />

Ausweisung von „Particular Sensitive Areas“ gemäß der „International Maritime Organisation<br />

(IMO)“ sowie Ausgrenzung besonders empfindlicher Meeresbereiche als „Areas to be avoided“,<br />

welche vom Schiffsverkehr ausgenommen werden,<br />

Verbesserung der Entsorgungsmöglichkeiten für Schiffe und Boote,<br />

− Umsetzung internationaler Übereinkommen und Empfehlungen 1 .<br />

Schutz vor Ölunfällen und Ölverschmutzungen<br />

Ölunfälle und ölige Emissionen der Schifffahrt stellen eine erhebliche Bedrohung des Lebensraums<br />

Ostsee dar. Neben einer Erhöhung der Schiffssicherheit zur Vermeidung von Havarien mit unabsehbaren<br />

Folgen für die Meeresumwelt, ist eine verbesserte Überwachung der Einhaltung von internationalen<br />

Umweltbestimmungen und der Seeverkehrsregeln notwendig. Insbesondere gilt es, der illegalen<br />

Entsorgung von ölhaltigen Schiffsabfällen (Bilgenentleerungen) entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang<br />

wurde 1996 von der HELCOM-Kommission beschlossen, eine Erhebung aller im Ostseebereich<br />

existierenden Ölumschlagplätze und Öltransportbewegungen durchzuführen. Die<br />

HELCOM-Empfehlung 19/8 zur verpflichtenden Entrichtung von Schiffsentsorgungsgebühren für<br />

Bilgenöl und Müll ist eine weitere Voraussetzung zum Schutz vor Ölverschmutzung, diese wird mit<br />

dem Schiffsabfallentsorgungsgesetz landesrechtlich umgesetzt.<br />

Schutzgebietsausweisungen<br />

Der Schutz der biologischen Vielfalt der Ostsee bedarf einer internationalen Zusammenarbeit auf der<br />

Grundlage großräumiger Schutzkonzepte mit ausreichend großen, repräsentativen Schutzgebieten<br />

(vgl. auch § 3a LNatG). Grundlage dafür muss eine systematische Erfassung und Bewertung der Arten<br />

und Lebensräume bilden mit einer Ableitung der spezifischen Schutzerfordernisse (vgl. auch Forderungen<br />

im Umweltgutachten 2000, S. 303 f). Zuständig für die Sicherung dieser Gebiete in der<br />

„Ausschließlichen Wirtschaftszone“ ist nach § 38 BNatSchG der Bund. Im Hoheitsgebiet des Landes<br />

sollen in marine Schutzgebiete vorrangig die Bereiche mit artenreichem Benthal, submarine Reliefelemente<br />

(z.B. Barrieren) und Bereiche mit hohen Rastvogelkonzentrationen (vgl. Kap.3.1.1.3) einbezogen<br />

werden.<br />

Neben der Umsetzung der FFH-Richtlinie sind vor allem die Gebiete von Bedeutung, deren Schutz<br />

der Umsetzung internationaler Vereinbarungen dient (vgl. Kap. III-3.1.7.2 und 3.1.1.3 mit Hinweisen<br />

zu Vogelschutzgebieten):<br />

• Ostseeschutzgebiete nach Helsinki-Konvention<br />

Bei den von den Vertragsstaaten bereits zur Einrichtung vorgesehenen 62 Ostseeschutzgebieten (Baltic<br />

Sea Protected Areas - BSPA) (vgl. Kap. II-1.6.2) handelt es sich sowohl um schutzwürdige Meeresteile<br />

als auch um Innere Seegewässer der Ostsee, welche oftmals gemeinsam mit terrestrischen<br />

Küstenlebensräumen ein Vorschlagsgebiet bilden. Vier der acht deutschen bereits gemeldeten bzw.<br />

zur Meldung vorgesehenen BSPA liegen in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>, wobei eine genaue Abgrenzung<br />

der Gebiete noch notwendig ist, was im Rahmen der Auswahl von Vogelschutz- und FFH-<br />

Gebieten im marinen Bereich erfolgen sollte.<br />

1 vgl. Umweltgutachtem (2000)<br />

08.03 169

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!