Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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III Entwicklungskonzeption<br />
- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
3. Maßnahmen<br />
Im Rahmen der Gewährung von Flächenbeihilfen sollen die Grundsätze der „integrierten Produktion“<br />
als „gute fachliche Praxis“ vorausgesetzt werden. Dies schließt eine vielgliedrige Fruchtfolge, eine<br />
angemessene Schlaggröße und einen angepassten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln mit<br />
ein.<br />
Der Einsatz von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in der Landschaft soll – soweit nicht völlig<br />
vermeidbar - so erfolgen, dass in ausreichend großen Regionen keine Freisetzung erfolgt.<br />
3.4.2 Forstwirtschaft<br />
Die multifunktionale Forstwirtschaft hat sowohl der Nutzfunktion des Waldes als auch seinen vielfältigen<br />
Schutzfunktionen (u.a. Küstenschutz, Wasserschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz,<br />
Boden- und Erosionsschutz), seiner Erholungsfunktion und seiner Bedeutung für den Artenund<br />
Biotopschutz gleichberechtigt Rechnung zu tragen, wobei auf Einzelflächen eine Funktion überwiegen<br />
kann.<br />
Gute fachliche Praxis<br />
Die gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft erfordert eine naturnahe Bewirtschaftung auf<br />
der gesamten Waldfläche, welche der Mehrfachfunktion des Waldes Rechnung trägt und eine<br />
nachhaltige Holznutzung mit dem Erhalt einer größtmöglichen biologischen Vielfalt vereinbart. Ziel<br />
der naturnahen Forstwirtschaft muss es sein, durch die Bewirtschaftung von standortangepassten<br />
und strukturreichen Mischbeständen unter Ausnutzung der natürlichen Produktionskräfte und der<br />
biologischen Regulationsmechanismen, stabile, gesunde und ertragreiche Wälder zu bewahren und<br />
zu entwickeln 1 . Eine wechselnde, naturnahe Baumartenzusammensetzung, unterschiedliche forstliche<br />
Bewirtschaftungsmaßnahmen und verschiedene Alterstrukturen sollen dazu beitragen, die biologische<br />
Vielfalt im Wald zu sichern und zu entwickeln.<br />
Folgende Anforderungen sind – unter Beachtung der „Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft<br />
in M-V“ (vgl. MLN M-V 1997) sowie des Landeswaldgesetzes (LWaldG) – notwendig. Da<br />
das Land eine besondere Verantwortung für den Schutz des Lebensraums „Buchenwald“ mit seinem<br />
Arteninventar hat, sind vor allem Maßnahmen zur Sicherung der Lebensraumfunktion von Buchen-<br />
Altbeständen notwendig:<br />
Förderung der biologischen Vielfalt<br />
Die Sicherung der verbliebenen Reste naturnaher (d.h. struktur- und altholzreicher) Laubwälder<br />
und die Schaffung möglichst vieler nutzungsfreier Bereiche ist vorrangiges Ziel.<br />
Zum Aufbau naturnaher Waldbestände soll der Anteil standortgerechter Laubbaumarten wesentlich<br />
erhöht werden 2 . Dabei soll der Bestand der Buche als wichtigster Laubbaumart der natürlichen<br />
Waldgesellschaften des Landes wesentlich erweitert werden. Bevorzugt soll ein Waldumbau von<br />
Kiefernreinbeständen durchgeführt werden (vgl. Karte V „Schwerpunktbereiche Wälder“, Kap. III-<br />
3.1.5).<br />
Der Anteil altersgemischter und mehrschichtiger Bestände soll wesentlich erhöht werden. Bei Endnutzungen<br />
von Nadelholzbeständen ist ein geeigneter Unterstand aus Laubbaumarten zu übernehmen.<br />
Kiefern- und Lärchenbestände sollen mit Laubbäumen unterbaut werden, auf geeigneten<br />
Standorten vorzugsweise mit Buche. Der Anbau von ursprünglich nicht heimischen Baumarten soll<br />
eingeschränkt werden und nur kleinflächig bzw. in Mischung mit heimischen Baumarten erfolgen.<br />
Das Waldgefüge soll durch Entwicklung eines kleinflächig heterogenen Waldaufbaus mit einer<br />
ständigen, überwiegenden Beschirmung verbessert werden. Erforderliche Maßnahmen sind vor allem<br />
bei der Buchenbewirtschaftung:<br />
1 vgl. DEUTSCHER BAUERNVERBAND (2000)<br />
2 Derzeit nehmen in den Wäldern des Landes unter den Hauptbaumarten die Kiefer etwa 45 %, die Fichte 10 %, die Buche<br />
12 % und die Eiche 7 % ein, wobei reine Nadelholzbestände einen Flächenanteil von 42 %, reine Laubwaldbestände hingegen<br />
nur von 17 % an der Gesamtwaldfläche haben (MLN M-V 1997, S. 14).<br />
244 08.03