Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
III Entwicklungskonzeption<br />
3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />
Landschaftszone<br />
Kompensationsschwerpunkte<br />
Ostseeküste − Wiederherstellung von Küstenüberflutungsbereichen<br />
(prioritärer Biotoptyp: Salzgrasland, sonstige Biotoptypen: Röhrichte)<br />
− Renaturierung von Niedermooren im Küstenhinterland<br />
− Renaturierung von Regenmooren<br />
Vorpommersches Flachland − Renaturierung von Flusstalmooren und anderen Niedermoorkomplexen<br />
− Rückbau von Meliorationseinrichtungen in Waldbereichen<br />
− Renaturierung von Kesselmooren<br />
− Renaturierung von Quellbereichen bzw. Quellmooren<br />
Rückland der Seenplatte − Renaturierung von Kesselmooren<br />
− Renaturierung von größeren Niedermoorkomplexen<br />
− Renaturierung von Quellbereichen bzw. Quellmooren<br />
Höhenrücken und Seenplatte − Renaturierung von örtlichen Niedermoorkomplexen<br />
− Renaturierung von Regenmooren<br />
Südwestliches Vorland − Renaturierung von flachgründigen Niedermooren<br />
Tab. 50: Kompensationsschwerpunkte zur Wiederherstellung von Mooren und Feuchtgebieten in den Landschaftszonen<br />
Folgende Zielsetzungen werden im Moorschutzkonzept formuliert :<br />
− Der Schutz aller naturnahen Moore in einer Größenordnung von ca. 8.100 ha nicht entwässerter und ca.<br />
19.000 ha nicht oder nur schwach entwässerter waldbestockter Moore soll gewährleistet werden. Die Pflege-<br />
Nutzung offener, für den Artenschutz besonders bedeutsamer Moore sollen durch den Naturschutz erfolgen.<br />
− In einer Größenordnung von 38.000 ha sollen ausgewählte und für den Naturschutz besonders wichtige<br />
Moore auf Grundlage einer Richtlinie wiedervernässt werden. Die Renaturierung von Mooren soll finanziell<br />
gefördert werden, wobei bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten sind (u.a. Bereitschaft der Nutzer, sich<br />
von der Fläche zurückzuziehen oder diese moorschonend zu bewirtschaften). Für großflächige Renaturierungsmaßnahmen<br />
werden Schwerpunktbereiche benannt.<br />
− Auf Grundlage einer räumlichen Schwerpunktsetzung soll eine moorschonende Nutzung auf freiwilliger<br />
Basis gefördert werden. Schwerpunkte sind tiefgründige Moorflächen mit natürlicher Vorflut, welche im<br />
räumlichen Zusammenhang mit bereits renaturierten Moorflächen stehen sowie offen zu haltende Flächen<br />
mit überregionaler Bedeutung für den Artenschutz (v.a. Salzgrasland der Küstenüberflutungsmoore). Rund<br />
60.000 ha sollen mit dem Programm zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung (s.u.) gefördert werden.<br />
− Auf rund 37.000 ha überflutungsgefährdeten Mooren soll ein betrieblich verträglich gestalteter Rückzug der<br />
Landwirtschaft erfolgen. Ein freiwilliger Rückzug aus überflutungsgefährdeten Mooren soll gefördert werden.<br />
− Auf den restlichen 110.000 ha Moorfläche soll eine landwirtschaftliche Nutzung gemäß guter fachlicher<br />
Praxis erfolgen (vgl. Kap. III-3.4.1). Die Einhaltung der damit verbundenen Vorschriften sollen durch die<br />
zuständigen Behörden überwacht, und die Beratung der Landwirte soll verstärkt werden.<br />
Die Finanzierung des Moorschutzkonzeptes erfolgt zu 75 % von der EU. In einer ersten Phase, die bis<br />
zum Jahr 2006 andauern wird, sollen jährlich auf einer Fläche von 2.500 bis 3.000 ha die ökologischen<br />
Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt werden.<br />
Vertragsnaturschutz<br />
• Naturschutzgerechte Grünlandnutzung,<br />
Die „naturschutzgerechte Grünlandnutzung“ wird seit 1991 durch die Naturschutzverwaltung gefördert<br />
und basierte ab 1992 auf der EG-Verordnung Nr. 2078/92 bzw. seit 2000 auf der EG-Verordnung<br />
1257/99 für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren.<br />
Verpflichtungen aus der Förderung sind über einen Zeitraum von fünf Jahren u.a. die<br />
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