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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

III Entwicklungskonzeption<br />

3. Maßnahmen (Handlungskonzept)<br />

Schutz vor Ölunfällen und Ölverschmutzungen (vgl. Kap. 3.1.1.1)<br />

Schutzgebietsausweisungen<br />

Zum Schutz der bedeutsamen Rastgebiete soll ein sinnvoll aufeinander abgestimmtes System aus den<br />

Schutzgebietstypen „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung“, „Ostseeschutzgebiete“ gemäß Helsinki-Konvention<br />

und „EU-Vogelschutzgebiete“ entwickelt werden, wobei eine Flächen-Kongruenz anzustreben<br />

ist.<br />

Bereiche mit sehr hoher Bedeutung (in Karte V dargestellt):<br />

− Nach Karte Ia sehr hoch (4) bewertet, in denen regelmäßig die quantitativen Kriterien für international bedeutsame<br />

Konzentrationen um das Mehrfache überschritten werden, in denen regelmäßig die quantitativen<br />

Kriterien für international bedeutsame Konzentrationen für mindestens zwei Arten aus mindestens zwei ökologischen<br />

Gruppen erreicht oder überschritten werden und in denen regelmäßig die quantitativen Kriterien<br />

für international bedeutsame Konzentrationen für mindestens vier Arten aus mindestens einer ökologischen<br />

Gruppe erreicht oder überschritten werden.<br />

Maßnahmen:<br />

Zur Sicherung der Rastplatzfunktion ist der Erhalt der Störungsarmut, des Nahrungsreichtums und der Wasserqualität<br />

der Bereiche zu gewährleisten. Insbesondere gilt dies für den Ausbau der Schifffahrtswege und Häfen,<br />

den submarinen Bergbau, die Stellnetz- und Reusenfischerei sowie die Errichtung von Windenergieanlagen im<br />

Off-Shore-Bereich. Vordringlich ist der Schutz vor Schad- und Nährstoffeinträgen sowie Ölunfällen.<br />

Bereiche mit hoher Bedeutung (in Karte V dargestellt):<br />

− Nach Karte Ia hoch bewertet (3), in denen regelmäßig die quantitativen Kriterien für international bedeutsame<br />

Konzentrationen erreicht oder überschritten werden, in denen regelmäßig regional bedeutsame Konzentrationen,<br />

ausnahmsweise auch international bedeutsame Konzentrationen, von mindestens vier Arten aus<br />

mindestens einer ökologischen Gruppe vorkommen.<br />

Maßnahmen:<br />

Zur Sicherung der Rastplatzfunktion ist eine umweltverträgliche Ausrichtung der Nutzungen zu fördern (v.a.<br />

Tourismus, mariner Kies- und Sandabbau, Windkraftanlagen im Off-Shore-Bereich, Jagd, Küstenschutzmaßnahmen).<br />

Hierzu sind zeitliche und räumliche Entflechtungen anzustreben. Auch in diesen Bereichen ist der<br />

Schutz vor Schad- und Nährstoffeinträgen sowie Ölunfällen vordringlich.<br />

Tab. 48: Maßnahmen zur Sicherung der Rastplatzfunktion der Küstengewässer<br />

• „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung“ gemäß Ramsar-Konvention<br />

Neben der Zielsetzung der Ausweisung von repräsentativen, einzigartigen Feuchtgebieten als<br />

„Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ (FiB) und der wohlausgewogenen Nutzung (wise use)<br />

aller Feuchtgebiete (vgl. Kap. III-3.1.2) ist die Förderung der Wat- und Wasservögelbestände der Mitgliedsstaaten<br />

ein wesentliches Ziel der Ramsar-Konvention. Daher ist das Kriterium des populationsökologisch<br />

international bedeutsamen Vorkommens von Wasservögeln eines von drei Ramsar-<br />

Kriterien.<br />

Im Land ist im Bereich der Küste bisher nur ein Gebiet als „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung“<br />

(Ostseeboddengewässer Zingst - Westrügen – Hiddensee, gleichzeitig als Nationalpark geschützt)<br />

gemeldet. Weiterhin wurden von der DDR drei Küstengebiete als „Feuchtgebiete nationaler Bedeutung“<br />

deklariert (Wismarbucht, Darßer Boddenkette, Greifswalder Bodden) (vgl. Kap. II-1.6.2).<br />

Ein Teil der „Feuchtgebiete nationaler Bedeutung“ (FnB), welche nach dem Landesnaturschutzgesetz<br />

(§ 75 LNatG) als „geschützte Feuchtgebiete“ zunächst Bestandsschutz genießen, aber auch weitere<br />

Gebiete, erfüllen die Kriterien als „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung“ 1 .<br />

Eine Überprüfung und ggf. Nachmeldung dieser, sowie weiterer Gebiete (z.B. Greifswalder Bodden,<br />

Wismarbucht, Pommersche Bucht und Oderbank, Ausweitung des Gebietes Ostseeboddengewässer<br />

Zingst - Westrügen – Hiddensee um den Barther Bodden) sollte im Zuge der Ausweisung von Vogelschutzgebieten<br />

vorgenommen werden.<br />

• EU-Vogelschutzgebiete<br />

1 vgl. I.L.N. (1996b), Institut für angewandte Ökologie (1998)<br />

174<br />

08.03

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