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Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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III Entwicklungskonzeption<br />

- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />

3. Maßnahmen<br />

zungsfreien „Totalreservaten“ und nach Maßgabe von speziellen Rechtsvorschriften genutzten<br />

„naturnahen Wirtschaftswäldern“ oder „Sonderwäldern“ (s.u.).<br />

Die Anforderungen für die Bewirtschaftung von Wäldern in Nationalparken, Naturschutzgebieten,<br />

EU-Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten mit Wald-Lebensraumtypen sind gebietsspezifisch in<br />

Managementplänen festzulegen. Wälder in Nationalparken dienen generell dem Prozessschutz und<br />

werden wirtschaftlich nicht mehr genutzt. Lediglich in Übergangszeiträumen können auf Teilflächen<br />

noch Maßnahmen zur Verbesserung der Waldstruktur durchgeführt werden.<br />

Im Waldschutzgebietssystem soll ein Netz von ungenutzten Naturwaldreservaten, die auch der<br />

Erforschung natürlicher Prozesse dienen, einbezogen werden (vgl. Kap. III-3.1.5). Die Nationalparkwälder<br />

sind im Hinblick auf ihre Großräumigkeit in diese Waldforschung einzubeziehen.<br />

Zusammen mit Totalreservaten in Nationalparks, geschützten Biotopen und Naturschutzgebieten<br />

sollen die Naturwaldreservate einen Anteil von 10 % der Waldfläche des Landes einnehmen. Für<br />

die Schaffung von Totalreservaten im Privatwald sind Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes zu<br />

nutzen.<br />

Sonderwälder wie historischer Waldnutzungstypen, z.B. Hute-, Nieder- und Mittelwälder, Schnaitelbestände,<br />

sollen durch entsprechende land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen erhalten werden<br />

(vgl. Kap. III-3.1.5).<br />

Die natürliche Sukzession soll auf schwer zu bewirtschaftenden Extremstandorten zugelassen werden.<br />

Waldmehrung<br />

Das Land ist gegenwärtig mit 23,4 % Waldanteil vergleichsweise waldarm (vgl. Tab. 4 ). Das Aufforstungskonzept<br />

der Landesregierung aus dem Jahr 1995 sieht langfristig eine Annäherung des<br />

Waldanteils an den Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland (30 % Waldanteil) vor. Dazu sollen<br />

jährlich etwa 1.300 ha Erstaufforstungen realisiert werden.<br />

Da der Waldbau eine schonende Form der Landnutzung ist, wenn standortgerechte einheimische<br />

Baumarten und eine ökologisch orientierte Bewirtschaftungsweise Anwendung finden, liegt die Erhöhung<br />

des Waldanteils grundsätzlich auch im Interesse des Naturschutzes. Allerdings entspricht die<br />

Neubegründung von Wald nicht auf jedem Standort landschaftsökologischen Erfordernissen. Eine<br />

gleichmäßige Waldverteilung im Land ist somit nicht das Ziel von Naturschutz und Landschaftspflege,<br />

sondern es ist erforderlich, jene Bereiche der Agrarlandschaft von großflächigen 1 Aufforstungen<br />

auszunehmen, die als Offenland in besonderem Maße bestimmte landschaftsökologische und landschaftsästhetische<br />

Funktionen erfüllen. Die nachfolgend beschriebenen Bereiche liegen als Karten im<br />

Landschaftsinformationssystem (LINFOS) vor.<br />

Ungeeignete Bereiche für großflächige Waldmehrungen durch Aufforstung<br />

In diesen Bereichen sollen keine großflächigen (mehr als 10 ha) Aufforstungen erfolgen, die den Offenlandcharakter<br />

der Landschaft wesentlich verändern. Kleinflächige Aufforstungen können mit den<br />

Naturschutzbelangen vereinbar sein und sind im Einzelfall zu prüfen. Weiterhin kann auch eine<br />

Waldmehrung über natürliche Sukzession, wie sie z.B. langfristig bei der Auflassung von Niedermoorstandorten<br />

zu erwarten ist oder die Neubildung von Wald an Gewässern und in Auen, den Zielen<br />

des Naturschutzes entsprechen.<br />

Ungeeignete Bereiche sind u.a.:<br />

− Schlafplätze und stark frequentierte Nahrungsgebiete von Kranichen, Gänsen und weiteren Wat- und Wasservögeln<br />

(vgl. Karte V „Rastplatzfunktion“, vgl. Kap. III-3.1.4.1)<br />

− Grünlandbereiche mit hoher bis sehr hoher Bewertung des Arten- und Lebensraumpotenzials,<br />

− Oser und Dünen.<br />

Eingeschränkt geeignete Bereiche für großflächige Waldmehrungen durch Aufforstungen<br />

1 Als großflächig sind Aufforstungen anzusehen, die den Landschaftscharakter erheblich verändern. In der Regel sind Aufforstungen<br />

von mehr als 10 ha in einem Landschaftsraum als großflächig anzusehen.<br />

246 08.03

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