Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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III Entwicklungskonzeption<br />
- <strong>Landschaftsprogramm</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>-<br />
3. Maßnahmen<br />
zungsfreien „Totalreservaten“ und nach Maßgabe von speziellen Rechtsvorschriften genutzten<br />
„naturnahen Wirtschaftswäldern“ oder „Sonderwäldern“ (s.u.).<br />
Die Anforderungen für die Bewirtschaftung von Wäldern in Nationalparken, Naturschutzgebieten,<br />
EU-Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten mit Wald-Lebensraumtypen sind gebietsspezifisch in<br />
Managementplänen festzulegen. Wälder in Nationalparken dienen generell dem Prozessschutz und<br />
werden wirtschaftlich nicht mehr genutzt. Lediglich in Übergangszeiträumen können auf Teilflächen<br />
noch Maßnahmen zur Verbesserung der Waldstruktur durchgeführt werden.<br />
Im Waldschutzgebietssystem soll ein Netz von ungenutzten Naturwaldreservaten, die auch der<br />
Erforschung natürlicher Prozesse dienen, einbezogen werden (vgl. Kap. III-3.1.5). Die Nationalparkwälder<br />
sind im Hinblick auf ihre Großräumigkeit in diese Waldforschung einzubeziehen.<br />
Zusammen mit Totalreservaten in Nationalparks, geschützten Biotopen und Naturschutzgebieten<br />
sollen die Naturwaldreservate einen Anteil von 10 % der Waldfläche des Landes einnehmen. Für<br />
die Schaffung von Totalreservaten im Privatwald sind Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes zu<br />
nutzen.<br />
Sonderwälder wie historischer Waldnutzungstypen, z.B. Hute-, Nieder- und Mittelwälder, Schnaitelbestände,<br />
sollen durch entsprechende land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen erhalten werden<br />
(vgl. Kap. III-3.1.5).<br />
Die natürliche Sukzession soll auf schwer zu bewirtschaftenden Extremstandorten zugelassen werden.<br />
Waldmehrung<br />
Das Land ist gegenwärtig mit 23,4 % Waldanteil vergleichsweise waldarm (vgl. Tab. 4 ). Das Aufforstungskonzept<br />
der Landesregierung aus dem Jahr 1995 sieht langfristig eine Annäherung des<br />
Waldanteils an den Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland (30 % Waldanteil) vor. Dazu sollen<br />
jährlich etwa 1.300 ha Erstaufforstungen realisiert werden.<br />
Da der Waldbau eine schonende Form der Landnutzung ist, wenn standortgerechte einheimische<br />
Baumarten und eine ökologisch orientierte Bewirtschaftungsweise Anwendung finden, liegt die Erhöhung<br />
des Waldanteils grundsätzlich auch im Interesse des Naturschutzes. Allerdings entspricht die<br />
Neubegründung von Wald nicht auf jedem Standort landschaftsökologischen Erfordernissen. Eine<br />
gleichmäßige Waldverteilung im Land ist somit nicht das Ziel von Naturschutz und Landschaftspflege,<br />
sondern es ist erforderlich, jene Bereiche der Agrarlandschaft von großflächigen 1 Aufforstungen<br />
auszunehmen, die als Offenland in besonderem Maße bestimmte landschaftsökologische und landschaftsästhetische<br />
Funktionen erfüllen. Die nachfolgend beschriebenen Bereiche liegen als Karten im<br />
Landschaftsinformationssystem (LINFOS) vor.<br />
Ungeeignete Bereiche für großflächige Waldmehrungen durch Aufforstung<br />
In diesen Bereichen sollen keine großflächigen (mehr als 10 ha) Aufforstungen erfolgen, die den Offenlandcharakter<br />
der Landschaft wesentlich verändern. Kleinflächige Aufforstungen können mit den<br />
Naturschutzbelangen vereinbar sein und sind im Einzelfall zu prüfen. Weiterhin kann auch eine<br />
Waldmehrung über natürliche Sukzession, wie sie z.B. langfristig bei der Auflassung von Niedermoorstandorten<br />
zu erwarten ist oder die Neubildung von Wald an Gewässern und in Auen, den Zielen<br />
des Naturschutzes entsprechen.<br />
Ungeeignete Bereiche sind u.a.:<br />
− Schlafplätze und stark frequentierte Nahrungsgebiete von Kranichen, Gänsen und weiteren Wat- und Wasservögeln<br />
(vgl. Karte V „Rastplatzfunktion“, vgl. Kap. III-3.1.4.1)<br />
− Grünlandbereiche mit hoher bis sehr hoher Bewertung des Arten- und Lebensraumpotenzials,<br />
− Oser und Dünen.<br />
Eingeschränkt geeignete Bereiche für großflächige Waldmehrungen durch Aufforstungen<br />
1 Als großflächig sind Aufforstungen anzusehen, die den Landschaftscharakter erheblich verändern. In der Regel sind Aufforstungen<br />
von mehr als 10 ha in einem Landschaftsraum als großflächig anzusehen.<br />
246 08.03