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2394 weitere kritische Veröffentlichungen - Kritische Stimmen zur ...

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1.) BGH-Entscheidung für Gegendarstellung von<br />

K. Nowak beweist einen "fundamentalen Mangel" des<br />

Landespressegesetzes von Baden-Württemberg. Der<br />

Verband stellt sich die Aufgabe, auf Abänderung des<br />

Gesetzes zu dringen.<br />

2.) Pressegesetz ist auf Tagespresse zugeschnitten.<br />

Das Recht auf Gegendarstellung hat nur "formellen"<br />

Charakter und läßt daher zu, daß eine Gegendarstellung<br />

"Unwahres" enthält. Paßt nicht zu wissenschaftlichen<br />

Zeitschriften.<br />

3.) Wissenschaftliche Zeitschriften müssen Niveau<br />

halten. Pflicht <strong>zur</strong> Zurückweisung von eingereichten<br />

Manuskripten, "deren Inhalt nicht den Anforderungen<br />

wissenschaftlicher Sorgfalt entspricht".<br />

4.) Wiss. Zeitschriften haben u.a. die Aufgabe,<br />

"pseudowissenschaftliche <strong>Veröffentlichungen</strong>, die an<br />

anderer Stelle erschienen sind, zu kritisieren, wenn<br />

diese behaupten, daß durch angestrengte Arbeit zahlloser<br />

ernsthafter Forscher gewonnene Erkenntnisse, die<br />

allgemein Anerkennung in der wissenschaftlichen Welt<br />

gefunden haben, falsch seien".<br />

5.) Redaktion einer Zeitschrift ist <strong>zur</strong> Korrektur<br />

von eigenen Fehlern und <strong>zur</strong> Veröffentlichung von<br />

"Äußerungen, die das Pressegesetz vorsieht" verpflichtet.<br />

6.) Eine "Gegendarstellung, die offenkundig falsche<br />

Angaben tatsächlicher oder wissenschaftlicher Art<br />

macht", darf nicht veröffentlicht werden.<br />

7.) Die Möglichkeit der Redaktion, den Abdruck<br />

einer "fehlerhaften oder sonstwie bedenklichen Gegendarstellung"<br />

mit einem Kommentar zu versehen, reicht<br />

nicht aus.<br />

8.) "Die Beurteilung, ob ein solcher Fall hinsichtlich<br />

der tatsächlichen oder wissenschaflichen Angaben<br />

bei einer eingereichten Gegendarstellung vorliegt, ist<br />

Sache der wissenschaftlichen Welt. Nur sie ist in der<br />

Lage, zu sagen, was nach dem Stand der Wissenschaft<br />

offenkundig falsch ist, nicht der wissenschaftliche Laie<br />

und auch nicht der Jurist." Der Vorstand empfiehlt<br />

sich selbst als zuständig für "Zweifelsfälle", oder eine<br />

Kommission oder ein Gutachten des Patentamts.<br />

9.) "Die Relativitätstheorie, gegen die sich Ing.<br />

Nowaks Angriffe vor allem richten, gehört zu den in<br />

der Physik "allgemein anerkannten" Lehren. Das Urteil<br />

gegen Prof. Brüche, das Ing. Nowak das Recht<br />

zuspricht, diese Lehre in einer physikalischen Zeitschrift<br />

mit haltlosen Argumenten zu bekämpfen, legt<br />

den Physikern die Pflicht auf, gegen die gesetzlichen<br />

Grundlagen dieses Urteils zu kämpfen."<br />

10.) Pressegesetz muß geändert werden. (S. 383:)<br />

"Jede Wissenschaft muß das Recht haben, von "allgemein<br />

anerkannten" Aussagen zu sprechen, ebenso wie<br />

es die juristische Wissenschaft laut Begründun des<br />

Urteils gegen Prof. Brüche für sich in Anspruch nimmt."<br />

11.) Es muß (S. 383) "erlaubt sein, in der wissenschaftlichen<br />

Presse tatsächliche Behauptungen, die ohne<br />

stichhaltige Begründungen vorgebracht werden,<br />

diskussionslos <strong>zur</strong>ückzuweisen oder für offenkundig<br />

falsch zu erklären (Beispiel Perpetuum mobile). Derartigen<br />

Behauptungen darf nicht über den Umweg der<br />

Gegendarstellung Eingang in die wissenschaftliche Literatur<br />

verschafft werden."<br />

12.) (S. 383:) "Wir verweisen auch auf das Grundgesetz<br />

Artikel 5, Punkt 3, in den eine ausdrückliche<br />

Erwähnung der Wissenschaft und Forschung aufgenommen<br />

ist. Nach dem Bonner Kommentar, Artikel 5,<br />

Seite 7 ist die wissenschaftliche Forschung eine lebenswichtige<br />

Grundlage des modernen Gemeinwesens<br />

und heute in verstärktem Maße eine Existenzfrage des<br />

gesamten deutschen Volkes." � Die Punkte 1-5, 7, 9<br />

u. 10 betreffen Rechte, die jetzt schon jeder Bürger<br />

hat, und Forderungen darf ohnehin jeder aufstellen. -<br />

Bleiben 4 interessante Punkte, in denen die Physik-<br />

Machthaber, dankenswerterweise völlig ungeniert, ihre<br />

seit 1922 und bis heute geltenden Absichten und Praktiken<br />

hinsichtlich der Relativitätskritik öffentlich zu<br />

Protokoll geben. - Punkt 6 besagt: Darstellungen mit<br />

Kritik der Relativitätstheorien dürfen nicht veröffentlicht<br />

werden. - Punkte 8 und 11 sind des Pudels Kern:<br />

nur die Physik-Machthaber, gestützt auf eine Mehrheit<br />

ihrer Kollegen, bestimmen, was veröffentlicht werden<br />

darf, und die <strong>kritische</strong> Minderheit ist eine rechtlose<br />

und sprachlose Gruppe, die in der Literatur nicht existiert,<br />

weil sie nicht die Mehrheit ist. Kritik ist verboten.<br />

- In Punkt 12 nimmt die Argumentation eine<br />

völlig phantastische Wendung: das Grundgesetz zum<br />

Schutz der Wissenschaftsfreiheit (Artikel 5, III) wird<br />

bemüht <strong>zur</strong> Begründung der Diktatur (!) der Mehrheit,<br />

mit der Hochstilisierung <strong>zur</strong> "Existenzfrage des gesamten<br />

deutschen Volkes". - Da es schon seit 1922<br />

tatsächlich um die Existenzfrage der Relativitätstheorie<br />

geht, kann nur noch die ewige Diktatur der Mehrheit<br />

die große Blamage der Physik mit ihrer Nonsense-Theorie<br />

verhindern. Insofern hat der Appell an<br />

das gesamte deutsche Volk einen tieferen Sinn: wenn<br />

überhaupt, dann kann nur das gesamte deutsche Volk<br />

die Theorie noch retten.<br />

1981 Hundert Autoren gegen Einstein<br />

[Auszug]<br />

Hundert Autoren gegen Einstein [Auszug]: [Abdruck<br />

des Vorworts; datiert: März 1978] / Hrsg. von Hans<br />

Israel, Erich Ruckhaber, Rudolf Weinmann. Leipzig<br />

1931.<br />

In: Kammerer, E.: Schwindel als Wissenschaft.<br />

1981. (2 S.) - Status: Kritik. - Quelle: Autopsie.<br />

1984 Das Ende der Einsteindiskussion<br />

Das Ende der Einsteindiskussion / [Beteiligte: Hugo<br />

Kressebuch u.a.]. - Zwingendorf: G. Barth 1984. 18 S.<br />

(Wissen im Werden. 17. 1984, Nr. 2.)<br />

Status: Kandidat. - Quelle:<br />

Helveticat (http://helveticat.nb.admin.ch/).<br />

Textversion 1.2 - 2012 9<br />

G. O. Mueller: SRT Kap. 4-Erg..

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