Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
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des Landgerichtsverwalters ein Urteil über Hans Schembperger und seine Frau fällen,<br />
gegen <strong>die</strong> das Landgericht in den vorangegangenen Wochen ermittelt hatte. Was<br />
genau in <strong>die</strong>sem Zeitraum geschah, wer das Ehepaar vor Gericht gebracht hatte und<br />
wie <strong>die</strong> Anklagepunkte lauteten, lässt sich nicht rekonstruieren. Auch wenn keine<br />
Verhörprotokolle überliefert sind, wissen wir, dass <strong>die</strong> beiden am 24. und 25.<br />
November peinlich befragt wurden. Diese Information kann der Quittung des<br />
Linzer Freimanns Matteus Wider entnommen werden, <strong>die</strong> auf den 2. Dezember<br />
1598 datiert ist. 83 Daraus geht auch hervor, dass Matteus Wider bereits am 23.<br />
November gemeinsam mit seinem Knecht aus Linz angereist war. Nach dem peinlichen<br />
Verhör des inhaftierten Ehepaares kehrte der Freimann wieder nach Linz<br />
zurück. Zum Termin des Landgerichtstaidings reiste er dann ein zweites Mal an, wie<br />
der Landgerichtsverwalter Wolf Nidermaier bei der Auflistung der Landgerichtsunkosten<br />
vermerkte. 84 Die Tortur hatte also zu einem »Geständnis« geführt. Es<br />
mussten schwerwiegende Vergehen sein, <strong>die</strong> Hans Schembperger unter Folter<br />
gestand; so schwerwiegend, dass der Freimann gleichzeitig mit dem Bannrichter<br />
bestellt wurde. Der Bannrichter, so erfahren wir aus der Auflistung der Landgerichtsunkosten,<br />
war zur Zeit der Ermittlungen gerade in Mondsee. Der Bote, der<br />
ihm vom Ermittlungsergebnis des Landgerichts berichten sollte, traf ihn aber auf<br />
dem Weg dorthin in St. Georgen im Attergau. So verbilligte sich <strong>die</strong> Entlohnung des<br />
Boten durch einen aus der Perspektive des zur Bezahlung verpflichteten<br />
Landgerichts glücklichen Zufall, der wohl auch nur deshalb in der Rechnung vermerkt<br />
wurde. Der Bannrichter hatte den Termin des Landgerichtstaidings festgesetzt<br />
und an den Pfleger kommuniziert. In Begleitung dreier Männer reiste Hans<br />
Freywerger von Linz zum Wartenburger Schrannenhaus, um dem Rechtstag am 2.<br />
Dezember vorzusitzen. 85 Wer an der Fällung des Urteils beteiligt war, geht aus den<br />
Überlieferungen nicht hervor. Es sollte jedenfalls streng ausfallen.<br />
»Auf guet: und Peinlich beharrter bekhandtnuß Hannsen SchembPergers. Ist durch der<br />
Landtgerichts Herrschafft Warttenburg beseztes Pangericht zu Recht erkhenndt, diweil<br />
bemelter SchembPerger alß ein geliebter Underthan neben seinem Eheweib an ihren gnedigen<br />
herrn iber erzaigthe guetthatten treuebruchig worden und Vielfeltig haimblichen<br />
<strong>die</strong>bstall bey tag unnd nacht begangen, Unnd er woll deßwegen mit dem Strang am leben<br />
zustraffen währ, So ist doch daß aller abscheulichst laster der Sodomitischen unkheuschhait<br />
daß er mit underschiedlichen unnd Unnvernünfftigen Vieh Wider <strong>die</strong> menschlich<br />
<strong>Natur</strong> gehandtlet, hierinen zu observiren. derowegen soll er mit dem Feuer vom leben<br />
zum Todt gestrafft werden [...].« 86<br />
Hans Schembperger habe seine Untertanenpflichten verletzt, mehrere Diebstähle<br />
begangen und, was am schwersten wog, er habe sich der Sodomie mit mehreren<br />
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