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Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur

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des Landgerichtsverwalters ein Urteil über Hans Schembperger und seine Frau fällen,<br />

gegen <strong>die</strong> das Landgericht in den vorangegangenen Wochen ermittelt hatte. Was<br />

genau in <strong>die</strong>sem Zeitraum geschah, wer das Ehepaar vor Gericht gebracht hatte und<br />

wie <strong>die</strong> Anklagepunkte lauteten, lässt sich nicht rekonstruieren. Auch wenn keine<br />

Verhörprotokolle überliefert sind, wissen wir, dass <strong>die</strong> beiden am 24. und 25.<br />

November peinlich befragt wurden. Diese Information kann der Quittung des<br />

Linzer Freimanns Matteus Wider entnommen werden, <strong>die</strong> auf den 2. Dezember<br />

1598 datiert ist. 83 Daraus geht auch hervor, dass Matteus Wider bereits am 23.<br />

November gemeinsam mit seinem Knecht aus Linz angereist war. Nach dem peinlichen<br />

Verhör des inhaftierten Ehepaares kehrte der Freimann wieder nach Linz<br />

zurück. Zum Termin des Landgerichtstaidings reiste er dann ein zweites Mal an, wie<br />

der Landgerichtsverwalter Wolf Nidermaier bei der Auflistung der Landgerichtsunkosten<br />

vermerkte. 84 Die Tortur hatte also zu einem »Geständnis« geführt. Es<br />

mussten schwerwiegende Vergehen sein, <strong>die</strong> Hans Schembperger unter Folter<br />

gestand; so schwerwiegend, dass der Freimann gleichzeitig mit dem Bannrichter<br />

bestellt wurde. Der Bannrichter, so erfahren wir aus der Auflistung der Landgerichtsunkosten,<br />

war zur Zeit der Ermittlungen gerade in Mondsee. Der Bote, der<br />

ihm vom Ermittlungsergebnis des Landgerichts berichten sollte, traf ihn aber auf<br />

dem Weg dorthin in St. Georgen im Attergau. So verbilligte sich <strong>die</strong> Entlohnung des<br />

Boten durch einen aus der Perspektive des zur Bezahlung verpflichteten<br />

Landgerichts glücklichen Zufall, der wohl auch nur deshalb in der Rechnung vermerkt<br />

wurde. Der Bannrichter hatte den Termin des Landgerichtstaidings festgesetzt<br />

und an den Pfleger kommuniziert. In Begleitung dreier Männer reiste Hans<br />

Freywerger von Linz zum Wartenburger Schrannenhaus, um dem Rechtstag am 2.<br />

Dezember vorzusitzen. 85 Wer an der Fällung des Urteils beteiligt war, geht aus den<br />

Überlieferungen nicht hervor. Es sollte jedenfalls streng ausfallen.<br />

»Auf guet: und Peinlich beharrter bekhandtnuß Hannsen SchembPergers. Ist durch der<br />

Landtgerichts Herrschafft Warttenburg beseztes Pangericht zu Recht erkhenndt, diweil<br />

bemelter SchembPerger alß ein geliebter Underthan neben seinem Eheweib an ihren gnedigen<br />

herrn iber erzaigthe guetthatten treuebruchig worden und Vielfeltig haimblichen<br />

<strong>die</strong>bstall bey tag unnd nacht begangen, Unnd er woll deßwegen mit dem Strang am leben<br />

zustraffen währ, So ist doch daß aller abscheulichst laster der Sodomitischen unkheuschhait<br />

daß er mit underschiedlichen unnd Unnvernünfftigen Vieh Wider <strong>die</strong> menschlich<br />

<strong>Natur</strong> gehandtlet, hierinen zu observiren. derowegen soll er mit dem Feuer vom leben<br />

zum Todt gestrafft werden [...].« 86<br />

Hans Schembperger habe seine Untertanenpflichten verletzt, mehrere Diebstähle<br />

begangen und, was am schwersten wog, er habe sich der Sodomie mit mehreren<br />

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