Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
Susanne Hehenberger / Unkeusch wider die Natur
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Ob es <strong>die</strong> indirekte Drohung des Pflegers war, sein Amt aufzugeben, oder nicht<br />
doch <strong>die</strong> dramatisch skizzierte Heraufbeschwörung eines um sich greifenden<br />
Aufruhrs, dessen Gefahr mit der Erinnerung an Träxls angebliche Rädelsführerschaft<br />
im Bauernkrieg von 1595 bis 1597 verschärft wurde, <strong>die</strong> den Landgerichtsherrn<br />
zur Zustimmung bewogen, sei dahingestellt: jedenfalls wurde ein Rechtstag<br />
einberufen und zugleich mit dem Bannrichter auch der Freimann bestellt. 223 Am 20.<br />
April wurde Sigmund Träxl gefoltert und verhört. Betrachten wir das Protokoll des<br />
peinlichen Verhörs unter Kenntnis der vom Landgerichtsverwalter geschilderten<br />
Vorgeschichte, so tut sich eine inhaltliche Kluft auf: das peinliche Verhör listet,<br />
abgesehen von einer kurzen einleitenden Passage, in der von seiner Gefangennahme<br />
berichtet wird, ausschließlich schwerwiegende sexuelle Delikte auf, <strong>die</strong><br />
Sigmund Träxl begangen haben soll. Er habe sich, so hält das Protokoll in zehn<br />
Absätzen fest, neben der mehrfachen Bestialität mit vier Kühen, einer Stute und<br />
einem Zuchtschaf auch des Ehebruchs mit einer Witwe und der »Hurerey« mit drei<br />
ledigen Frauen schuldig gemacht. 224<br />
Im Urteil hieß es: Man habe Sigmund Träxl »allß einen Paurn aufwigler, und<br />
rebellanden« verhaftet, weil er ständig aufmüpfig war und dem Landgerichtsverwalter<br />
gar »mit verbottner wöhr und waffen, auf leib und leben« trachtete.<br />
Wären nicht andere Leute zu Hilfe gekommen, so hätte er Mörwaldt »gar des<br />
lebens beraubt«. Deshalb habe er »allß ain Mainaydtiger <strong>die</strong> rechte handt, und das<br />
leben verworch«. Neben dem an sich schon todeswürdigen Verbrechen des<br />
Urfehdebruchs habe Sigmund Träxl aber noch andere strafwürdige Taten gestanden:<br />
»Das nemblich er hätt er in seinen ledigen, hernach ehelichen standt, R[e]v[eren]do mit<br />
vir Chüe, ainer Stueden, und ainem Schaf, daß höchst Sündtliche Sodamitische laster<br />
begangen, und mit Inen, alle Unzucht und laster verbracht. Solle demnach [...] sollicher<br />
hoch begangenen laster willen, an der gewondlichen richtstatt mit dem lebendigen<br />
Prandt, vom leben zum Thodt hingericht, zu staub und Aschen verbrenndt werden«. 225<br />
Noch am Tag der Urteilsverkündung, dem 1. September 1604, wurde Sigmund<br />
Träxl hingerichtet, wie aus einer Notiz auf dem Urteil hervorgeht. 226<br />
Am Beispiel des Prozesses gegen Sigmund Träxl lässt sich ein Verfolgungsmotiv<br />
der »Obrigkeiten« relativ gut nachvollziehen. Es war nicht <strong>die</strong> Beobachtung sexuellen<br />
Fehlverhaltens, <strong>die</strong> zu Träxls Verhaftung führte, sondern ein längere Zeit<br />
schwelender Konflikt zwischen dem bäuerlichen Untertan und dem Landgerichtsverwalter.<br />
Als Sigmund Träxl dem Pfleger bei einer Amtshandlung mit offener<br />
Gewalt begegnete, nutzte <strong>die</strong>ser <strong>die</strong> Gelegenheit und ließ den »trutzigen« Bauern<br />
verhaften. Der detailreiche Bericht an Johann Wilhelm von Zelking <strong>die</strong>nte nicht<br />
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